? zu IHK Beiträgen

Hallo,

weiß jetzt nicht so recht in welchem Board ich fragen soll…

Auf welcher Basis berechnet die IHK eigentlich die Beiträge?
Ich dachte das Finanzamt teilt der IHK den Gewerbeertrag mit, mit diesem berechnet dann die IHK den Beitrag.

bspw.
GJ 2008 -> 9.200 Euro -> 64 Euro Beitrag
GJ 2009 -> noch keine Steuererklärung erstellt, entsprechend noch kein Ertrag als Berechnungsgrundlage

Auf welcher Basis erhebt die IHK dann aber bereits für das GJ 2010 den Beitrag und stellt diesen ebenfalls in Rechnung?

Danke!

Zusatzfrage
ist der IHK-Beitrag als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar?

Auf welcher Basis erhebt die IHK dann aber bereits für das GJ
2010 den Beitrag und stellt diesen ebenfalls in Rechnung?

Die IHK berechnet einen Abschlag, der sich nach dem letzten gültigen Beitrag richtet und rechnet dann ab, wenn das FA den korrekten Gewinn gemeldet hat.

Hallo,

selbstverständlich ja!

Gruß
Lawrence

Höhe der IHK Beiträge in jeweiliger Beitragsordnun
Hi !

Auf welcher Basis berechnet die IHK eigentlich die Beiträge?

Grundlage für die Erhebung der Beiträge ist die jeweilige Beitragsordnung. Diese ist nicht für alle IHK’n gleich. Einige IHK’n erheben einen höheren „Grundbeitrag“ und haben dafür dann diverse Leistungen (Existenzgründungsberatung, Statistiken, Prüfung existenzsichernde Gründung, …) inklusive.
Andere IHK’n habe einen geringeren „Grundbeitrag“ und verlangen im Gegenzug für jede Inanspruchnahme (IHK-Prüfungen, …) „Gebühren“.

Um also für einen bestimmten Kammerbezirk eine definitive Aussage treffen zu können, ist ein Blick in die jeweilige Beitragsordnung unumgänglich.

BARUL76

Zusatz
Bei den meisten IHK’s findet sich die Beitragsrechnung auch auf ihren Internetseiten. Dort kann man nachlesen, wie sich die Beiträge zusammensetzen bzw. ermittelt werden.

Hier exemplarisch IHK Wuppertal
http://www.wuppertal.ihk24.de/servicemarken/wir_uebe…

Danke @all!

Beitrag 2010 bezieht sich also auf den Beitrag 2008, ok.

Unternehmen macht seit 2009 Verlust bzw. befindet sich unter 5.200 Euro Gewinn und ist deswegen Beitragsfrei. Steuererklärung 2009 wird in Kürze eingereicht. Im Endeffekt soll der Unternehmer also nun jetzt 2010 den Beitrag für 2010 bezahlen, und darf sich dann freuen 2012 das Geld zurück zu bekommen - natürlich sicher unverzinst. Bravo, Beamtenlogik.

Warum erhebt die IHK 2010 Beitrag für 2010 auf Basis von 2008, wartet aber für die Erhebung Beitrag 2009 tatsächlich die Meldung vom Finanzamt ab und bezieht diese nicht auch gleich auf 2008?