Zu jmd. Händen schicken geht das auch p. e-mail?

Ich bekam eine e-Mail von der Krankenkassa in dem drinnen steht: „Bitte schicken Sie die fehlenden Unterlagen zu meinen Händen.“

Meine Frage wäre nun, ob ich die Unterlagen wieder per e-Mail schicken kann oder mags die KK lieber per Post (in einem Kuvert)?

Servus,

das kommt darauf an, ob es sich um Unterlagen handelt, die im Original vorgelegt werden müssen - z.B. irgendwas mit einer Unterschrift.

Originale werden nicht per Elektropost transportiert, und schicken tut man damit üblicherweise auch nichts. Ganz unabhängig davon ist es im Umgang mit Behörden und vergleichbaren Organismen immer ratsam, einer konkreten Aufforderung konkret so zu folgen, wie sie da steht. Wenn man Schreibtischtäter ärgert, neigen sie ggf. dazu, alle Ermessensspielräume, die ihnen zur Verfügung stehen, im negativen Sinn zu nutzen.

So dass Dir der beschwerliche Weg zum Briefmarkenautomaten wohl nicht erspart bleiben wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke für deine Antwort Blumepede!
ich müsste ihnen meinen Studienerfolgsnachweis schicken. Ich kann sie einfach von der Uni-Homepage runterladen u. darin steht sogar,:„Diese Bestätigung wurde automationsunterstützt hergestellt und trägt daher weder Unterschrift noch Amtssiegel“ Es wäre aber trotzdem ratsam den Nachweis per Post zu schicken oder?

Servus,

wenn ich von jemandem etwas haben möchte, und auch mit einem *.pdf-Dokument oder mit einem Scan in irgendeinem Format klarkomme, und nicht unbedingt Wert auf ein Stück Papier lege, bitte ich den Jemand nicht, das zu schicken, sondern schreibe sowas wie „bitte überlassen Sie mir - gerne auch per E-mail -“ etc.

Es würde mich nicht wundern, wenn der Sachbearbeiter bei der Krankenkasse das genau so hielte. So dass ich, wenn er mich auffordert, etwas zu schicken, das dann auch täte.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

vielen dank, hab verstanden!

gute nacht noch!