Zu Körperverletzung beitragen

Wirkt es sich „strafmildernd“ aus oder führt es gar zur Einstellung, wenn der Verletzte „zur Entstehung einer Körperverletzung beigeträgt“, also provoziert, vorher Streit ist etc. (der Verletzte greift den Schläger nicht an) ?

Wirkt es sich „strafmildernd“ aus oder führt es gar zur
Einstellung, wenn der Verletzte „zur Entstehung einer
Körperverletzung beigeträgt“, also provoziert, vorher Streit
ist etc. (der Verletzte greift den Schläger nicht an) ?

Hallo,

Also es ist schwer zu sagen. Es kommt immer auf den einzelnen fall an und vorallem, ob es zeugen gab. Strafmildend könnte es schon sein, aber auf gar keinen fall führt es zur einstellung. Das höhstens, wenn es notwehr war. Wie gesagt, es kommt auf die zeugen an und wie gut der anwalt ist.

Kurzer tipp: gewalt ist nie eine lösung - auch wenn man provoziert wird!!!

Wirkt es sich „strafmildernd“ aus oder führt es gar zur
Einstellung, wenn der Verletzte „zur Entstehung einer
Körperverletzung beigeträgt“, also provoziert, vorher Streit
ist etc. (der Verletzte greift den Schläger nicht an) ?

Ich würde bei solchen Fragen einen Juristen konsultieren! Zudem fehlen auch wichtige Details, genaue Schilderung des Sachverhaltes - möglicher Einfluss von Alkohol, Drogen oder psychischen Störungen, Art der Provokation - um die Frage beantworten zu können. Eine generelle Antwort ist unter den gegebenen Voraussetzungen nicht möglich.

Servus planlos5 !
Mit Sicherheit wirkt es sich strafmildernd aus, wenn der Verletzte zugibt, bzw schildert, dass er durch sein Verhalten die dann folgenden Tätlichkeiten provoziert hat oder den Täter in einer Art und Weise behandelt hat, die auch einem sogenannten „Normalbürger“ begreiflich macht, dass es dann zu einer Tätlichkeit gekommen ist (allgemein begreifliche "Heftige Gemütsbewegung - zB eine Tätlichkeit nach einer massiven Beleidung des Vaters/der Mutter/der Ehefrau, etc).
In der Hoffnung Dir damit gedient zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüssen
Josef

Ganz kurze, klare Antwort: Ja.
Über das Strafmaß entscheidet i.d.R. der Richter, und der wird den Gesamtsachverhalt würdigen. Schlägt jemand zu, der bis aufs Blut gereizt und beleidigt wurde, der wird wohl weniger hart bestraft als der, der blindlings und grundlos prügelt.

Wirkt es sich „strafmildernd“ aus oder führt es gar zur
Einstellung, wenn der Verletzte „zur Entstehung einer
Körperverletzung beigeträgt“, also provoziert, vorher Streit
ist etc. (der Verletzte greift den Schläger nicht an) ?