Zu kurzfristiger handwerkertermin

ein vermieter will rauchmelder in der wohnung einbauen lassen. nun macht er einen termin 10 tage vorher aus. der mieter muss aber 14 tage vorher urlaub anmelden. bei seiner vertauensperson ist dies genauso. nun bittet der mieter seinen vermieter darum den termin an einem späteren zeitpunkt zu machen. der vermieter antwortet darauf per anwalt das es mit ihm nur ärger gebe und kündigt ihm. darf der vermieter so kurzfristig termine setzen? und was ist mit der kündigung

Hallo,

der vermieter antwortet darauf per anwalt das es mit
ihm nur ärger gebe und kündigt ihm.

3 Möglichkeiten (aufsteigend nach Wahrscheinlichkeit geordnet):

  1. der Vermieter hat einen Volltrottel als Anwalt
  2. der Vermieter hat seinen Anwalt ausdrücklich angewiesen eine solche Kündigung zu schreiben, frei nach dem Motto: „schauen wir mal was passiert“
  3. der Mieter verschweigt hier ein paar Details

Sollte 3. zutreffen, dann den fiktiven Fall noch etwas „ausschmücken“.

Gruß

Joschi