Hallo zusammen,
Zum sachverhalt:
Es geht um meinen Vater. Er ist 62 Jahre alt und ist seit ca 20 Jahren bei einer Firma beschäftigt, die Fertighäuser herstellt, hier arbeitet er in der Produktion. Mein Vater hat in seinem arbeitsleben viel geschafft und sein Körper dankt es ihm mit zig Bandscheibenvorfällen, die sich auf den gesamten Körper negativ auswirken. Nach mittlerweile 2 schweren Operationen am Rücken, ist er nun arbeitsunfähig und Auch nicht mehr vermittelbar oder so…
Nun laufen die gesetzlich geregelten 78 krankwochen bald ab und er bzw. Wir alle fragen uns, wie er weiter verfahren soll…
Er kann nicht gekündigt werden weil er ja krankgeschrieben ist und somit kündigungsschutz hat…(zumal er 60% Behinderung hat). Ich schätze die Abfindung für 20 Jahre ist dem auch im Wege. Die Krankenkasse zählt nichs nach 78 Wochen, der Arbeitgeber ebenfalls nicht… Was kann man denn tun, wenn man ja eigentlich einen festen arbeitsplatz hat aber halt „nur“ krank ist???
Welcher weg ist der richtige? Was ist zu tun?
Danke für eure Antworten…
Hallo,
das ist ganz bitter und tut mir wirklich sehr leid für deinen Vater. Aber so wie es aussieht, bleibt ihm nur
- Hartz IV beantragen oder
- Rente beantragen.
Ich würde die Rente vorziehen - zumal bis zur regulären Altersrente ja noch 3 Jahre bleiben.
Lasst euch doch beim Rentenversicherungsträger bzw. besser beim http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1 beraten, welche Rentenform am besten ist. Die helfen auch bei möglichen Klagen gegen die RV - falls sie unberechtigterweise ablehnen.
Vielleicht kann er ja noch die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen.
Aber ich glaube, die Unkündbarkeit nützt ihm jetzt nicht mehr viel.
Alles Gute,
Maren
Hier der Link direkt zu der EU-Rente:
http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9574&SID=a6UsyC19…
Man muss dort Mitglied werden, aber ich glaube, dann kann sich wirklich lohnen.
Hi, nach 78 Wochen hat er doch noch nicht seinen AlGI Anspruch verwirkt.
Darüber sollte man sich zunächst erkundigen, denn jedes weitere Jahr bis zum Renteneintrit erhöht die Rente.
MfG ramses90
Moin! Moin!
ihm mit zig Bandscheibenvorfällen, die sich auf den gesamten
Körper negativ auswirken. Nach mittlerweile 2 schweren
Operationen am Rücken, ist er nun arbeitsunfähig und Auch
nicht mehr vermittelbar oder so…
…und wenn er sich mit einer anderen Krankheit krankschreiben läßt?
Wie sich das in diesem Fall auswirkt weiß ich nicht, ich würde mich ´mal informieren…
Viel Glück!
Dino
ALG I bekommst du aber nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das tut er ja nicht.
Wenn er bei dem Betrug erwischt wird verliert er sämtliche Anspüche und macht sich strafbar. Ganz schlechter Rat !
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Hallo,
Nun laufen die gesetzlich geregelten 78 krankwochen bald ab
und er bzw. Wir alle fragen uns, wie er weiter verfahren
soll…
Er kann nicht gekündigt werden weil er ja krankgeschrieben ist
und somit kündigungsschutz hat…(zumal er 60% Behinderung
hat).
Leider eine schlechte Nachricht: auch während einer Krankheit (mit Krankschreibung) kann gekündigt werden, auch wenn der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer hat. Allerdings hat er in einem „Nicht-Klein-Betrieb“ den normalen Kündigungsschutz.
Erklärt hier: http://www.123recht.net/Darf-waehrend-einer-Krankhei…
Gruß
Ingrid
Ich schätze die Abfindung für 20 Jahre ist dem auch im
Wege. Die Krankenkasse zählt nichs nach 78 Wochen, der
Arbeitgeber ebenfalls nicht… Was kann man denn tun, wenn
man ja eigentlich einen festen arbeitsplatz hat aber halt
„nur“ krank ist???
Welcher weg ist der richtige? Was ist zu tun?
Danke für eure Antworten…
faq 1129 nicht gelesen? falsches Brett> Arbeitsamt
Hallo,
trotzdem
Welcher weg ist der richtige? Was ist zu tun?
Man (Betroffener), sofern gehfähig, sonst Vertreter geht zur Agentur für Arbeit und beantragt Alg. Dort wird man über alles beraten. Und, vergessen, was andere hier zum Alg schrieben.
Gruß
Otto