Zu lauter Auspuff - Beschlagnahmung/Stillegung?

Moin Gemeinde…

Mal angenommen jemand montiert an sein Fahrzeug eine Auspuffanlage ohne TÜV Gutachten. Die Anlage ist geringfügig zu laut um eingetragen zu werden.

Nun kursieren ja Gerüchte das die Polizei befugt ist derartige Fahrzeuge stillzulegen oder gar zu beschlagnahmen - sowas solls speziell bei den Bikern geben (ich komme aus Bayern).

Die einen sagen die Polizei darf das (mit oder ohne Unterstützung des TÜV´s), die anderen sagen da habe sich was geändert und eine Beschlagnahmung oder sofortige Stillegung geht nur noch wenn das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist.

Was stimmt nun?

Besten Dank für Eure Infos.

Grüsse
Alex

Hi,

Mal angenommen jemand montiert an sein Fahrzeug eine
Auspuffanlage ohne TÜV Gutachten. Die Anlage ist geringfügig
zu laut um eingetragen zu werden.

klare Sache. Die Folgen von sowas sind:

  • Verlust des Versicherungsschutzes ohne wenn und aber und damit Verstoß gegen
    das Pflichtversicherungsgesetz (Straftat!)
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis (gibt nochmal zusätzlich Punkte und Geldbuße)
  • Bei einem Unfall durch den Mangel an Versicherungsschutz potentiell enorme
    Regressforderungen des Versicherers

Zu der eigentlichen Frage:

Da sich jemand, der so etwas Dummes täte, im Bereich von Straftaten bewegen würde, und das KFZ ohne Zweifel als Beweismittel wichtig ist und ohnehin nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf, darf die Polizei das KFZ zunächst mal als Beweismittel sicherstellen, desweiteren kann die Straßenverkehrsbehörde ebenfalls eine Sicherstellung und/oder Stilllegung verfügen. Das alles geschieht natürlich auf Kosten des Halters.

Gruß,

Malte

Schonmal danke für die Antwort. Zu meinen Mofa-Frisierzeiten wurden keine Fahrzeuge beschlagnahmt sondern man musste damit innerhalb einer bestimmten Frist beim TÜV vorfahren. Gibts das heute nicht mehr?

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Noch als Ergänzung.

Seit 01.03.07 greift ja die neue FVZ (Fahrzeug Zulassungs Verordnung).
Wenn ich die richtig deute, darf die Polizei ab 01.03. keine zu lauten Abgasanlagen oder die damit betriebenen Fahrzeuge beschlagnahmen oder stilllegen.

Oder alles ein Irrtum?

Hi
ist Ermessenssache der Polizei

Hi,

Schonmal danke für die Antwort. Zu meinen Mofa-Frisierzeiten
wurden keine Fahrzeuge beschlagnahmt sondern man musste damit
innerhalb einer bestimmten Frist beim TÜV vorfahren. Gibts das
heute nicht mehr?

schon zu meinen Mofo-Frisierzeiten wurden Mofas eingezogen, z.B., wenn sie über 25 Km/Std. schnell waren. Das war auch schon im Jahre 1967 Fahren ohne Führerschein und vor Allem hatte man dadurch auch den notwendigen Versicherungsschutz verloren.

Gruß,
Gerhard

Irrtum. Die Polizei kann nach wie vor ein Fahrzeug sicherstellen,
mit dem vor ihren Augen strafbare Handlungen begangen werden.

Gruß,

.m

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Irrtum. Die Polizei kann nach wie vor ein Fahrzeug
sicherstellen,
mit dem vor ihren Augen strafbare Handlungen begangen werden.

Gruß,

.m

Danke. Am Ende hängt dann wohl alles vom Beamten selbst ab. Ich verstehe das eine Sicherstellung durchaus angebracht ist wenn der Wagen deutlich zu laut ist aber beispielsweise für die Auspuffanlage eine ABE vorliegt. Da kann man wohl davon ausgehen das was manipuliert wurde und stellt das Fahrzeug zur Beweissicherung sicher und lässt ein Gutachten anfertigen.

Was aber wenn man den Verstoß sofort zugibt? Dann muss doch nichts mehr sichergestellt werden? Vorführtermin und ende oder?

klare Sache. Die Folgen von sowas sind:

  • Verlust des Versicherungsschutzes ohne wenn und aber und
    damit Verstoß gegen
    das Pflichtversicherungsgesetz (Straftat!)

Warum verliert man mit einem zu lauten Auspuff den Versicherungsschutz???

  • Erlöschen der Betriebserlaubnis (gibt nochmal zusätzlich
    Punkte und Geldbuße)

Das ist richtig. Aber wenn dein erster Punkt richtig wäre, dann gäbe es keine zusätzlichen Punkte sondern die Owi müsste sich der Straftat unterordnen

  • Bei einem Unfall durch den Mangel an Versicherungsschutz
    potentiell enorme
    Regressforderungen des Versicherers

Wie sollte ein zu lauter Auspuff ursächlich ! ! für einen Unfall sein.

Zu der eigentlichen Frage:

Da sich jemand, der so etwas Dummes täte, im Bereich von
Straftaten

Warum Straftat???
Erklär bitte die Logik die hinter deinen Aussagen steckt.