Moin Gemeinde…
Mal angenommen jemand montiert an sein Fahrzeug eine Auspuffanlage ohne TÜV Gutachten. Die Anlage ist geringfügig zu laut um eingetragen zu werden.
Nun kursieren ja Gerüchte das die Polizei befugt ist derartige Fahrzeuge stillzulegen oder gar zu beschlagnahmen - sowas solls speziell bei den Bikern geben (ich komme aus Bayern).
Die einen sagen die Polizei darf das (mit oder ohne Unterstützung des TÜV´s), die anderen sagen da habe sich was geändert und eine Beschlagnahmung oder sofortige Stillegung geht nur noch wenn das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist.
Was stimmt nun?
Besten Dank für Eure Infos.
Grüsse
Alex