Eigentlich kein Problem…
Bei unnötigem Lärm, also solchem der nicht durch Hausarbeit etc. verursacht wird (ausnahme noch Kinder) kannst Du immer die Polizei rufen, denn dieser ist nie zulässig.
§ 117 OwiG
[Unzulässiger Lärm]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen
Für den fernseher wäre aber die LärmVo Lex - Specialis, da diese (ist zwar jetzt die aus Berlin, aber die LänderVo´en dürften sich ähnlich sein) ganztägig den Lärm von ton und Musikwiedergabegeräten verbietet, wozu auch der Fernsehr gehört:
§ 4 Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente
(1) Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nicht in einer Lautstärke benutzt werden, die geeignet ist, unbeteiligte Personen objektiv unzumutbar zu stören. Weitergehende Einschränkungen nach den §§ 1 und 2 gehen vor.
Die geeignetheit und die Objektive Unzumutbarkeit würde sich darüber feststellen, dass die Polizisten zu euch kommen und sich das anhören, dass würden sie in einer Anzeige dann auch vermerken.
Man legt dabei die Messlatte aber eher sehr niedrig an, niemand hat ein Recht auf Lärm.
…
Zu den Fragen:
NUR: Was wird die Polizei machen?
Sie wird die Frau zur Ruhe ermahnen, also Ferseher leise stellen lassen. Tut sie das letztendlich nicht und muss die Polizei ein zweites mal kommen kann sie und wird wohl spätestens beim dritten mal den Fernseher mitnehmen und zum Zwecke der Einziehung nach der LärmVo beschlagnahmen - dann isser in der Regel für immer weg.
Dazu kommt die Ordnungswidrigkeitenanzeige - kann recht teuer werden.
Interessiert die das überhaupt?
Das unnötige Verursachen von Lärm ist, wie ich schon geschrieben habe eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei ist für die Verfolgung von Owi zuständig.
Eine Owi ist weiterhin eine Gefahr für die Rechtsordnung, da ein Verstoß gegen diese. Die Polizei ist für die Abwehr von Gefahren für die Rechtsordnung zuständig.
Also muss es sie interessieren.
Oder kann man erst was machen, wenn es in der Ruhezeit zu laut
ist?
Wie gesagt bei unnötigem Lärm immer. Und diese Mittagsruhe von der oft gesprochen wird, die gibts nur im Mietvertrag, das ist also nicht Sache der Polizei, wenn jemand notwendige Renovierungsarbeiten oder Staubsaugen in der Mittagsruhe vornimmt - aber das könnte in anderen Ländern unterschiedlich sein.
Hier mal die Berliner §§
§ 1 Schutz der Nachtruhe
Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere Personen in ihrer Nachtruhe gestört werden können.
§ 2 Schutz während der Ruhezeiten
An Werktagen von 06.00 bis 07.00 Uhr und von 20.00 bis 22.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere Personen in ihrer Ruhe objektiv unzumutbar gestört werden können.
Ansonsten kann man sich zusätzlich beim Vermieter beschweren, dass ist aber zivilrecht, damit kenne ich mich nicht so gut aus, nur in soweit, dass der nicht gleich kommt und notfalls die Tür aufbricht um den Ferseher mit Gewalt zu holen - wenns denn sein muß
…
Ich kann mir das einfach nicht vorstellen, dass es nur in der
Ruhezeit etwas nützt, die Polizei zu rufen, denn wir können
unser Wohnzimmer nicht nutzen, das kann einfach nicht sein!!
Natürlich nicht… einfach immer anrufen wenns zu laut is, die werden das schon machen 
Viel Erfolg,
M.
PS: WICHTIG - ich meine damit aber bitte nicht, dass jeder geneigte Leser jetzt meint er musst gleich die Polizei holen, wenn der Nachbar mal ne laute Blähung abläßt - denn ein bischen Toleranz sollte jeder beweisen.
Sonst ist ein Kriegsähnlicher Nachbarschaftsstreit vorprogrammiert…