hallo ,
da kannst zu deinem freund ziehen ,allerdings müsste er dann einen änderungsantrag fürs wohngeld stellen -das heist er müsste dich als haushaltsmitglied angeben und du müsstest dann auch deine einkünfte offen legen !
wohngeld für dich alleine kannst du leider nicht beantragen da du dafür hauptmieter einer wohnung sein musst -und das ist dein freund ja schon .
Bab kannst du leider auch nicht bezíehen da du du dafür auch einen eigenen mietvertrag brauchst !
die unter 25 jahren regelung gilt nur für junge erwachsene die keiner ausbildung nachgehen …die haben keinen anspruch auf alg 2 leistungen (hartz 4) haben ,dann müssen die eltern einspringen !
Arbeitslosengeld 1: ist für leute die mindestens 1 jahr in ein einem festen arbeitsverhältniss gestanden haben und dann arbeitslos geworden sind …alg1 wird dann für maximal 1 jahre bezahlt (60% vom nettolohn) danach greift Arbeitlosengeld 2 -da fällst du aber raus …!!!
ich weiss ja nicht ob deine eltern noch kindergeld für dich beziehen - wenn nicht solltest du das noch beantragen das wird solange gezahlt bis du deine ausbildung beendet hast -das gleiche gilt für deinen freund .
lieben gruss nancy