Zu meinem Freund ziehen

Huhu,
ich würde gerne zu meinem Freund ziehen, bin allerdings erst 19 und noch in de Ausbildung und meines Wissens nach darf man in NRW erst mit 25 bei den Eltern ausziehen, sofern man seine Wohnung nicht selber zahlen kann!

Mein Freund ist auch noch Azubi und bekommt Wohngeld & BAB (Berufsausbildungsbeihilfe). Die Wohnung wird ihm also quasi bezahlt und wir würden auch nicht in eine größere ziehen.

Wie läuft das dann? Darf ich zu ihm ziehen wenn ich unter 25 bin oder wie läuft das? Was würde sich dann ändern?

Vielen Danke schonmal.

LG Krys

hallo ,

da kannst zu deinem freund ziehen ,allerdings müsste er dann einen änderungsantrag fürs wohngeld stellen -das heist er müsste dich als haushaltsmitglied angeben und du müsstest dann auch deine einkünfte offen legen !

wohngeld für dich alleine kannst du leider nicht beantragen da du dafür hauptmieter einer wohnung sein musst -und das ist dein freund ja schon .

Bab kannst du leider auch nicht bezíehen da du du dafür auch einen eigenen mietvertrag brauchst !

die unter 25 jahren regelung gilt nur für junge erwachsene die keiner ausbildung nachgehen …die haben keinen anspruch auf alg 2 leistungen (hartz 4) haben ,dann müssen die eltern einspringen !

Arbeitslosengeld 1: ist für leute die mindestens 1 jahr in ein einem festen arbeitsverhältniss gestanden haben und dann arbeitslos geworden sind …alg1 wird dann für maximal 1 jahre bezahlt (60% vom nettolohn) danach greift Arbeitlosengeld 2 -da fällst du aber raus …!!!

ich weiss ja nicht ob deine eltern noch kindergeld für dich beziehen - wenn nicht solltest du das noch beantragen das wird solange gezahlt bis du deine ausbildung beendet hast -das gleiche gilt für deinen freund .

lieben gruss nancy

Hallo lieber Krys,
danke für Deine Anfrage. Leider weiß ich das auch nicht so genau und will Dir nichts falsches sagen. Hoffentlich hast Du schon von anderer Stelle eine positive Antwort erhalten. Wünsche Dir viel Glück und ein frohes Weihnachtsfest.
LG
Puddelchen

Am Beste fragt Ihr mal beim Wohngeldamt nach, ob euch da Nachteile entstehen, wenn ihr zusammenzieht. Die Frage ist ja, ob das Wohngeld auf Grund deines Einkommens gekürzt werden kann.