Zu Mord gezwungen, Straftat?

In meinem anderen Thread muss ich mich doch teilweise über die Justiz wundern, weswegen ich jetzt folgenden Gedankengang habe:

Wenn man (Person A) überfallen wird oder als Geisel genommen wird und derjenige befiehlt, einen anderen (Person B) zu erschießen, ansonsten erschießt er Person A.

Dann ist als Person A, wenn sie wirklich Person B erschießt, anscheinend mit schuldig.

Was ist das für ein Justiz-Irrsinn???

Du würdest das also tun?
Das ist der wahre Irrsinn.

Gruß,
Steve

Hallo,

so einfach und geradlinig ist das im normalen Leben nicht. Deshalb gibt es eine Gerichtsverhandlung und einen Richter und eine Einzelfallbetrachtung.

Grüße
Siboniwe

Irrsinn?

Du weißt aber schon, dass jedes Lebewesen einen Ur Instinkt hat, der sich Überlebenstrieb nennt.

Dass das eigene Leben immer vorgeht. Wenn du das als Irrsinn bezeichnest, solltest du eher mal über deine eigene Psyche nachdenken, als über meine.

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Mal vorab: wieso sollte das Mord sein?

Ansonsten kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Ggfs. wäre hier § 35 StGB anwendbar. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__35.html

Wenn Person A eine geladene Knarre in der Hand hat: warum erschießt er dann nicht den Geiselnehmer?

Hallo!

Das ist eine Situation, die auch gern in der Literatur verwendet wird.

Sollte sich nachweisen lassen, dass Person A unter diesen Umständen dazu gezwungen wurde, dann ist schonmal kein Mord, sondern höchstens Totschlage (bitte mal selber googlen, hat was mit dem Tötungsmotiv zu tun).
Und wenn so etwas unter Todesandrohung geschieht, wird sicherlich kein Urteil gefällt werden wie in üblichen Totschlags-Prozessen.

Wieso sollte das ein Justiz-Irrsinn sein? Das ist ein Irrsinn von Person B, aber die menschliche Grausamkeit ist eben manchmal äußerst perfide.

Überleg mal, wie ein Gesetz lauten sollte, dass den Totschlag unter Zwang oder Todesandrohung straffrei stellt. Gesetze müssen eben auch so formuliert sein, dass sei justitiabel sind und nicht Hintertüren öffnen.

Warum schreibst du eigentlich Person A und Person B in Klammern? Nur mal so interessehalber gefragt, bin Deutschlehrerin und solche Phänomene interessieren mich.

Danke und Gruß
Diva

Zum Beispiel weil der Geiselnehmer zusätzlich noch eine Pistole auf Person A richtet. Und es ihm nur darum geht, dass Person B ermordet wird, aber ohne „das Blut an seinen eigenen Händen kleben zu haben“.

Mörder sind Psychopathen, die denken nun mal so.

In Filmen sieht man solche Szenen des Öfteren und es gibt sie auch in real leider hin und wieder.

Allerdings schießt A ischneller als der Gangster, der damit nicht rechnet… und Du kannst doch sicher einen Fall verlinken wo es das schon mal gab? Filme, in denen so was vorkommt, klingen denn doch nach „scripted reality“ bei RTL2

Person B nicht, der ist ja der zu Ermordende.

Den Geiselnehmer habe ich gar nicht mit Person tituliert :slightly_smiling_face:

Wegen den Klammern, ist das so etwa nicht richtig?
Wenn man im Text zum ersten Mal den beschriebenen Beteiligten eine Abkürzung zuordnet, kann man das doch so schreiben, oder etwa nicht? Bitte um Aufklärung, da auch ich beruflich teils mit sowas zu tun habe.

Klar, man könnte auch schreiben „dass der Gefangengenommene, Person A, den anderen Gefangenen, Person B, erschießen soll…“
Ich finde die Schreibweise mit den Klammern aber flüssiger zu lesen.

Jetzt bin ich gespannt, wie es richtig ist.

In behördlichen Protokollen steht das auch so, wenn ich mich nicht irre.

Beispiel:

Herr Ackermann (Käufer), gibt an, am Mittwoch, den Xxxx, Ware von XY Handels KG (Verkäufer) erworben zu haben. Und im weiteren Text werden dann die Bezeichnungen aus den Klammern verwendet.

Ich weiß nicht, was ihr immer mit eurem Verlinken habt.

Vielleicht notiert ihr euch in einem Büchlein, wann ihr welchen Film oder Reportage auf welchem Sender gesehen habt und darunter noch eine kleine Inhaltsangabe.

Ich persönlich tue das nicht, ich habe dazu auch keinen Grund.

Daher weiß ich nicht mehr, welche Szene wann, wo vorkam.

Und nein, A schießt nicht schneller als der Geiselnehmer der ihm bereits schussfertig eine Waffe an den Kopf hält.

Dann möchte ich aber das Opfer B sehen, das schön brav stillhält, während zwei Gestalten mit Wummen auf ihn zukommen, und sich folgsam erschießen läßt. Die vorige Nachricht interpretiere ich mal als „wollen wir eben was ins Internet rotzen, sollen doch die anderen suchen wo das herkommt…“

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Na gut, bewerten wir das mal rechtlich: Der Geiselgangster hat die Tatherrschaft, ist daher wegen Mordes zu verurteilen, Person A ist wegen §34 StGB (Rechtfertigender Notstand) freizusprechen.

„Die vorige Nachricht interpretiere ich mal als „wollen wir eben was ins Internet rotzen, sollen doch die anderen suchen wo das herkommt…““

Interpretiere die Nachricht lieber so: Wenn du automatisch von einer Lüge ausgehst und es mir nicht glaubst, ist es dein Problem.

Was soll ich hier raussuchen?

Es gab genug Fälle in Aktenzeichen XY, sämtlichen US Kriminal Reportagen etc wo das passiert ist, wir alle haben das schon mehrfach irgendwo gesehen, wenn du es nicht glaubst, ist es dein Pech.

Und nichtsdestotrotz führe ich dennoch kein Protokoll darüber, wann ich welche Sendung ansehe und ich wüsste auch nicht, wozu ich das tun sollte.

Und wieder mal ein User der nicht sachlich bleiben kann obwohl ich ihm rein gar nichts getan habe! Oder findest du deine Wortwahl mit „hinrotzen“ sachlich?

Keine Antwort erforderlich.

Na also, geht doch…

Der kommt nicht zur Anwendung, da bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte nicht wesentlich überwiegt.

Auch wenn das aus Sicht des Tötenden anders aussehen mag.

C-Punkt liegt mit § 35 StGB schon richtig. Niemand würde ernsthaft erwarten können, dass der Tötende sein Leben für den Getöteten lässt.

Nun ja, so oft scheint genau sowas nicht vorzukommen.

Sorry, hab mich vertan: Person C (Geiselnehmer).

Wenn du mal erklärst, welche Aufgabe die Klammern haben. Setzt (Du) denn sonst auch (Subjekte) und (Objekte) in einem Satz in Klammern? Die müssen doch eine Funktion haben? Und hier verstehe ich dein Ansinnen nicht.

Dann müsstest du mal erklären, welchem Beteiligten du da etwas zugeordnet hast.
Es müsste dann doch eher heißen:
Die Geisel (Person A) wird vom Geiselnehmer (Person B) gezwungen.
oder umgekehrt.
Person A (Geisel) wird von Person B (Geiselnehmer) gezwungen.

Fällt dir gar nicht auf, dass da gar nichts ist, dem du die Klammern zugeordnet hast?

Und nein: Es ist absolut nicht flüssiger zu lesen, nur für dich als den wissenden Autor.
Für mich war es so: Wieso steht das in Klammern? Wo ist das Subjekt/Objekt?

Was in den Klammern steht ist zur genaueren Erläuterung und könnte weggelassen werden, wenn man deine Klammern weglässt, ist da nichts mehr.

Ich wundere mich wirklich, wie immer mehr Sprachgefühl verlorengeht.

Gruß, D

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