Zu/Nachzug von auländischem Freund/Lebenspartner

Wollte sehr gern ein paar generelle Fragen stellen.

Wie/wo ist der Nachzug eines ausländischen (noch nicht Lebenspartners) Freundes geregelt,denn Lenbenspartnerschaft kann durch (gleichgechlechtliche) Eheschließung erst hier in Deutschland erfolgen.Deutschkurs wird in Kürze begonnen.

Wo ist dann das Weitere beschrieben,wie lang er(erstmal?) bleiben darf,Arbeitsaufnahme,etc.?

Vielen Dank für sachkundige Antworten,
David

Hi,

guck mal hier: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Vi…

Gruss
K