Zu 'Recht am eigenen Bild'

Hallo,

ich stelle mir gerade folgende Situation vor:

Demonstranten demonstrieren mit Bannern und Sprechchören beispielsweise gegen ein Atomkraftwerk.

Darf ein Unbeteiligter darüber auf seiner HP berichten und gegebenenfalls Fotos der Demonstration veröffentlichen? Müssen die Gesichter der Demonstranten unkenntlich gemacht werden? Verletzt der Berichterstatter den Urheberrechtsschutz, wenn er die von den Demonstranten skandierten Texte wiedergibt?

Danke
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Hallo,

Demonstranten demonstrieren mit Bannern und Sprechchören
beispielsweise gegen ein Atomkraftwerk.
Darf ein Unbeteiligter darüber auf seiner HP berichten und
gegebenenfalls Fotos der Demonstration veröffentlichen?

Ja, darf er -> § 23 Abs. 1 KunstUrhG; das Bildnis stellt Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge dar, an denen der Abgebildete teilgenommen hat. Es gibt hier zwar Einschränkungen, die sind aber bei einer Demo idR nicht gegeben.

Müssen
die Gesichter der Demonstranten unkenntlich gemacht werden?

Also nein.

Verletzt der Berichterstatter den Urheberrechtsschutz, wenn er
die von den Demonstranten skandierten Texte wiedergibt?

Nein. Die unterliegen keinem Urheberschutz.

Gerne
Richard

Hi,

Demonstranten demonstrieren mit Bannern und Sprechchören
beispielsweise gegen ein Atomkraftwerk.
Darf ein Unbeteiligter darüber auf seiner HP berichten und
gegebenenfalls Fotos der Demonstration veröffentlichen?

Ja, darf er -> § 23 Abs. 1 KunstUrhG; das Bildnis stellt
Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge dar, an denen
der Abgebildete teilgenommen hat.

Viel passender ist Punkt 1: diese Bilder sind „Bildnisse der Zeitgeschichte“. Sie werden ja gerade dazu veröffentlicht, um über die Demo zu berichten.


Hi,

Ja, darf er -> § 23 Abs. 1 KunstUrhG; das Bildnis stellt
Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge dar, an denen
der Abgebildete teilgenommen hat.

Viel passender ist Punkt 1: diese Bilder sind „Bildnisse der
Zeitgeschichte“. Sie werden ja gerade dazu veröffentlicht, um
über die Demo zu berichten.

Wären es „Bildnisse der Zeitgeschichte“ dürfte man die Teilnehmer auch im Ausschnitt/Portrait zeigen. Sie würden damit aber aus dem Zusammenhang gerissen, weil sie eben „nur“ Teil einer Versammlung sind. Im Grunde ist es egal, zeigen darf man die Demo, aber eben nur als solche.

Es wurde ja schon einiges (richtig) genannt. Wichtig ist aber eine Einschränkung: Das herauszoomen EINZELNER Personen einer Demo ist NICHT zulässig!

Es sollte also ÜBER die DEMO berichtet werden, nicht über (ggf. einen einzelnen) Teilnehmer.

Viele Grüße,
Frank