Liebe/-r Experte/-in,
guten tag,
ich habe eine frage an sie
gibt es ein zentrales register in deutschland wo
stiftunen ihre spenden an beduerftige intern
hinterlegen, sodaß bei einem antrag eines hilfesuchenden
dort geprueft werden kann, ob diese person bereits
von einer anderen stiftung gelder erhalten hat ?
oder muss die jeweilige stiftung…die spenden an
beduerftige personen zahlt mit einer selbstauskunft
des beduerftigen rechtlich " zufrieden" sein ?
Vielen Dank fuer Ihre Beantwortung.
Gruss
Hallo mariluis,
gibt es nicht; kann es auch nicht geben; denn wenn der Stiftungszweck tatsächlich lautet: „Unterstützung Bedürftiger durch Bargeld“, dann müssen schon die Personen, die das Geld verteilen, Methoden zur Verhinderung von Betrug usw. implementieren. Denn kaum ein Stifter wird festlegen, dass es Geld nur einmal und nicht mehrfach geben soll. Oder wenn Du Bedürftiger schon aus anderen Quellen Geld bekommen hast, gibt es hier nichts mehr.
Moderne Stiftungen werden heute bei der Gründung schon viel spezifischere Voraussetzungen oder Bedingungen nennen, um Bargeld zu erhalten.