Zu schnell 2 Fragen

Folgender rein theorethischer Fall:

  1. Gestern würde einem KFZ Führer ein Schreiben zugehen mit Datum vom 13.1.12 indem ein Verwarnungsgeld in Höhe von € 15,- gezahlt werden soll:
    Vorwurf: Sie überschritten die Geschwindigkeit am 15.11.2011 um km/h 7

Wäre ja nun schon ein Weilchen her, in welchem Zeitraum muss einem das Verwarnungsgeld ausgesprochen werden, ab wann ist es verjährt?

  1. Beweismittel: Traffipax TPH Fim Nr.xxxx Bild Nr.xxxx
    Soll sich wohl um eine stationäre Anlage handeln. Angwegeben wäre noch ein Zeuge Herr XXX OBB XXX
    In diesem Kasten sitzt ja nun keiner drin :smile:
    Ist es da nicht vermessen einen Zeugen zu nennen???

Die Sachverhalte würden mich nun wirklich interessieren, vielleicht liest ja jemand komptentes mit und kann mir antworten?

Danke, Gruß und schönes WE
elmore

Hallo elmore,

a) verjährt ist da nichts… da fehlt noch über ein Monat.
b) Natürlich ist XXX als Zeuge zu benennen weil er den Kasten aufgestellt hat. Der wird im Strietfall auch aussgen, dass er den Kasten gemäss Richtlinien und Betriebsanaweisung korrekt aufgestellt hat.

Alles völlig normal.

Gruss HighQ

Wäre ja nun schon ein Weilchen her, in welchem Zeitraum muss
einem das Verwarnungsgeld ausgesprochen werden, ab wann ist es
verjährt?

Hallo,
Verwarnungen werden ausgesprochen, aber was auf dem Zettel steht ist ein Verwarngeldangebot. Kann man annehmen muss man aber nicht. Nimmt man es nicht an, folgt ein Bußgeldverfahren. Kostet eben 23,50€ mehr wenn der Fahrer ermittelt wird, sonst wird eingestellt.

Verjährung 3Monate ab Tattag. Anordnung der Anhörung unterbricht die Verjährung. Sind dann wieder neu 3 Monate.

  1. Beweismittel: Traffipax TPH Fim Nr.xxxx Bild Nr.xxxx
    Soll sich wohl um eine stationäre Anlage handeln. Angwegeben
    wäre noch ein Zeuge Herr XXX OBB XXX
    In diesem Kasten sitzt ja nun keiner drin :smile:
    Ist es da nicht vermessen einen Zeugen zu nennen???

Nö, Zeuge muss sein, einer muss ja dafür gerade stehen das alles rechtmäßig ist. Das wird bezeugt, und nicht das er den „Raser :wink:“ gesehen hat.

Die Sachverhalte würden mich nun wirklich interessieren,

Na dann, passt es wohl.

vielleicht liest ja jemand komptentes mit und kann mir
antworten?

Woher sollen wir das wissen ob hier jemand kompetent ist?

Gruß

Nostra

Danke für Deine Antwort!

ist ja nun schon jahrealt, war ja letztes Jahr :smile:
3 Monate sind allerdings noch nicht um

unter Zeugen hätte ich mir schon was anderes vorgestellt, das hat mich einfach neugierig gemacht: angemessen hielte ich wenn jemand mit „für die Richtigkeit“ unterzeichnet, aber „Zeuge“? unsere Behörden :smile:

fachlich kompetent? wenn er Hawethie heisst, z.B.

Spaß beiseite, nochmal danke an alle die sich die Mühe einer Antwort gemacht haben