Zu schnell Auto gefahren, Probezeit, Aufbauseminar

Hallo und guten Abend.

Nehmen wir an ein mit der Fahrzeughalterin auf gerader Linie verwandter Fahrzeugführer, also beispielsweise eine Tochter oder ein Sohn fährt 24 KM/Std. zu schnell auf der Autobahn, click, nettes Foto, oben genannte Dinge kommen erschwerend hinzu und oder drohen.

Die Fahrzeughalterin versucht ihr Kind vor den Folgen zu schützen.

Welches Risiko trägt sie wenn sie versucht die Schuld auf sich zu nehmen.
Welche Folgen kann es haben wenn der Fahrzeughalter beim Ausfüllen des Fragebogens von seinem Aussageverweigerungsrecht gebraucht macht?

Danke schon jetzt für Informationen hierzu.

Ich würde mal sagen wenn es das Fahrzeug der Mutter ist dann
überhauptkeine, da man ja wohl kaum verlangen kann dass man
sich merkt wann und wo man gefahren ist.
Der Vorsatz, den es braucht falls dieses Verhalten überhaupt
strafbar ist wird nicht nachzuweisen sein.

Gruss

Nehmen wir an ein mit der Fahrzeughalterin auf gerader Linie
verwandter Fahrzeugführer, also beispielsweise eine Tochter
oder ein Sohn fährt 24 KM/Std. zu schnell auf der Autobahn,
click, nettes Foto, oben genannte Dinge kommen erschwerend
hinzu und oder drohen.

Es ist wohl nicht ganz unwichtig ob’s eine Tochter oder ein Sohn ist :wink: Es gab nämlich bei mir im Bekanntenkreis wohl einen ähnlichen Fall, es ging um eine Mutter und ihren Sohn. Als Antwort der Behörde kam zurück, auf dem Foto sei eine männliche Person und man möge bitte auch einen männichen Fahrer benennen. :wink:)

Ich habe zwar schon sehr lange keinen Bußgeldbescheid mehr bekommen, aber ist es nicht so, dass man einfach bezahlen kann und die Sache damit erledigt ist? Man also überhaupt nichts ausfüllen MUSS?

Gruß,
Andreas

Der Vorsatz, den es braucht falls dieses Verhalten überhaupt
strafbar ist wird nicht nachzuweisen sein.

Du meinst eine Mutter erkennt sich nicht auf einem Foto?

Stefan

Ich habe zwar schon sehr lange keinen Bußgeldbescheid mehr
bekommen, aber ist es nicht so, dass man einfach bezahlen kann
und die Sache damit erledigt ist?

Und wer bekommt dann das Pünktchen in Flensburg?

Gruß
Stefan

Hallo,

Welches Risiko trägt sie wenn sie versucht die Schuld auf sich
zu nehmen.

das Risiko ist ein erhebliches. Da kommt doch glatt der § 164 StGB samt Anstiftung in Frage.
Mal kurz zum nachlesen:

  1. Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Kurzum: Davon ist abzuraten.

Dachsgruß

Und wer bekommt dann das Pünktchen in Flensburg?

Derjenige, der besuchldigt wurde und die Tat zugegeben hat (durchs Bezahlen des Bußgeldes). Meistens der Fahrzeughalter in solchen Fällen.

@Dagobert Dachs: Ja, rechtens ist es sicherlich nicht, ich kenne aber mehrere „fiktive“ Fälle wo es gemacht worden ist und genau aus den im Subject genannten Gründen.

Gruß,
Andreas

Hi.

Ich hab zwar in der anderen Antwort geschrieben, dass ich dir Recht gebe, dass es nicht rechtens ist. Aber zu deiner Antwort habe ich dennoch ne Frage:

Dein Zitat etwas abgekürzt:

Wer einen anderen bei einer Behörde … verdächtigt,
… gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

Ist hier unwichtig, dass es um einen anderen geht um gegen ihn und so weiter? Die Mutter würde ja die Schuld auf sich nehmen. Zu bestrafen wäre es doch also nur wenn es heißen würde "Wer sich selber…verdächtigt … um gegen einen anderen zu verhindern. Das wäre ja eher „Strafvereitelung“ als „falsche Verdächtigung“ oder?

Gruß,
Andreas

Foto?
Also in Fällen wo es ein Privatfahrzeug ist hab ich noch
nie ein Foto gesehen. Ok, meine schlimmste festgehaltene
Geschwindigkeitsübertretung waren 7 km/h, da gibt es sicher
keins, aber mein Dad hat bei seinen 24 drüber auch kein
Foto bekommen.
Gruss

Foto?
Also in Fällen wo es ein Privatfahrzeug ist hab ich noch
nie ein Foto gesehen. Ok, meine schlimmste festgehaltene
Geschwindigkeitsübertretung waren 7 km/h, da gibt es sicher
keins, aber mein Dad hat bei seinen 24 drüber auch kein
Foto bekommen.

Es hängt wohl mit dem Bundesland/Gemeinde/was weiß ich wonach es sich aufteilt zusammen. In Hamburg gabs z.B. nie ein Foto, nur auf Nachfrage. In anderen Bundesländern (Bremen, Brandenburg) wurde sofort ein Foto (Ausdruck mit auf dem Brief) zugeschickt. Auch bei 2 kmh (hatte ich mal, 62 nach Abzug der Tolleranz in 60er Zone :wink: mit nem hübschen Foto)

Andreas