40 km/h (oder mehr) zu schnell innerorts kosten 160,- €, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Gäbe es da noch einen Aufschalg, wenn das zum 2. Mal „passieren“ würde? Oder noch öfter? Und was passiert eigentlich, wenn man vergessen würde, die Pappe rechtzeitig abzugeben?
soweit ich weiß sind die „grenzen“ dann für eine bestimmte zeit tiefer angesetzt - soll heißen, dass man schneller mit mehr kohle (und punkten) dabei ist.
das ist nicht weiter schlimm, die Führerscheinstelle schickt
dann einen Boten und lässt die Karte abholen.
Hallo,
und was wäre wenn jemand behaupten würde, jede Fahrt nachdem das Fahrverbot gilt, fahren ohne Fahrerlaubnis ist. Unabhängig davon ob Karte abgegeben wurde oder nicht?
Das Datum ab wann das Fahrverbot gerechnet wird, ist das Datum wo die Karte in Verwahrung genommen wurde. Fahren darf man aber nicht, sobald der Termin für die Abgabe der Karte verstrichen ist.
und was wäre wenn jemand behaupten würde, jede Fahrt nachdem
das Fahrverbot gilt, fahren ohne Fahrerlaubnis ist. Unabhängig
davon ob Karte abgegeben wurde oder nicht?
40 km/h (oder mehr) zu schnell innerorts kosten 160,- €, 3
Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Gäbe es da noch einen
Aufschalg, wenn das zum 2. Mal „passieren“ würde?
Nein, dann gibt es Mengenrabatt.
Oder noch öfter?
Noch mehr Mengenrabatt. Nee natürlich nicht. Kommt auch drauf an, wie schnell sich das wiederholt. Alle 10 Jahre sind sicher kein Problem. Innerhalb von drei Monaten schon eher. Diese Bussgelder sind sätze, wobei von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgegangen wird.
Bei einer Wiederholung innerhalb weniger Wochen könnte da dem zuständigen Sachbearbeiter jedoch schon mal der Gedanke kommen, dass es nicht mehr fahrlässig, sondern vorsätzlich passiert. Spätestens beim dritten Verstoß in dieser Größenordnung innerhalb einer dann auch schon längeren Zeit dürfte dann ein lauter werdender Zweifel an der Fahreignung aufkommen. Die Bearbeiter haben da durchaus einen Ermessungsspielraum.
Und was passiert eigentlich, wenn man vergessen würde, die Pappe rechtzeitig abzugeben?
Da bekommt man schon noch eine Erinnerung. Oder man wird zufällig unterwegs von der Polizei aufgegabelt. Die übernehmen das dann auch schon mal. Auf jeden Fall würde diese Schusselligkeit nun endgültig massive Zweifel an der Fahreignung hervorrufen.
Kann ich auch irgendwie nachvollziehen. Wer dreimal innerhalb kurzer solche Verstöße begeht und dann auch noch vergisst den Lappen abzugeben, der hat entweder massive geistige Beeinträchtigungen oder nicht vor sich an Regeln zu halten. Diese Zweifel wird man dann sehr wahrscheinlich mit einer MPU wieder ausräumen müssen.
Mal ungefragt bin ich sowieso der Meinung, dass ärztliche Untersuchungen wesentlich öfter angezeigt wären. Nämlich schon immer dann, wenn jemand behauptet, er habe das eine oder andere Schild oder Lichtzeichen nicht gesehen. Da sollte man dann sofort den Lappen abgeben und den erst nach einer augenärztlichen Untersuchung, die einem eine ausreichende Sehfähigkeit attestiert, wieder bekommen. Gleiches naturgemäß bei Unfällen jeglicher Art, bei denen der Verursacher behauptet, er habe da irgendwas nicht kommen sehen.
Das sollte eine sehr positive Wirkung auf die Verkehrssicherheit haben.
wenn man Innerhalb von 2 Jahren zwei mal mit über 25 zuviel
erwischt wird wirds teuerer.
Sobald wegen eines Geschwindigkeitsverstoß schon eine Voreintragung in Flensburg vorhanden ist wird es teurer.
Was Du wohl meinst, wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheid ( über25km/h ), wieder mit über 25km/h erwischt wird bekommt ein Fahrverbot, und erhöhtes Bußgeld. Oder innerhalb von zwei Jahren dreimal mehr als 20km/h zuviel kann ein Fahrverbot bekommen.
Wenn man das vergisst bekommt man Besuch, auf den sollte
man aber besser nicht warten
Warum sollte man den kostenlosen Service nicht annehmen wenn er schon geboten wird? Nur schlecht weil ab dem Fahrverbot nicht mehr gefahren werden darf.
Bei 2 mal 40+ zu schnell Innerorts innerhalb kurzer Zeit
kann auch schon mal das nette Wort mpu fallen
Wegen 8 Pünktchen doch noch nicht, erst muss geprüft werden ob Fahrverbot und verdoppeltes Bußgeld nicht doch Wirkung zeigen.