ich war am 31.10. mit dem Auto unterwegs und wurde bei dieser Gelegenheit vom örtlichen Verkehrsüberwachungsdienst (hier in Regensburg werden die Aussendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter desselbigen aufgrund kleidungstechnischer Gemeinsamkeiten auch „Blaujacken“ genannt) mit 6 km/h zuviel erwischt.
Hätte ich mich ans Tempolimit gehalten, währe es nicht passiert, Shit happens, war mein Fehler, da muß ich nun durch und die Kohle abdrücken.
Mich interessiert nun: Heute (21.11.) kam der Wisch mit der Aufforderung, ich solle innerhalb einer Woche blechen oder mich zur Sache äußern (… z. B. Ich wars nicht usw. …), andernfalls würde mir übel was drohen.
Ergo: Die Stadt läßt sich 21 Tage lang Zeit und ich hab grad mal eine Woche, darauf zu reagieren - ganz toll!
Nehmen wir mal an, ich währe am 20.11. für drei Wochen in einen Urlaubsflieger eingestiegen oder könnte aus anderen plausiblen Gründen nicht innerhalb der nächsten paar Wochen darauf reagieren.
Was sieht die allgemein gehandhabte Rechtssprechung /Gebührenordnung/Verwaltungsordnung/wasweisnochalles abzüglich etwaiger regionaler Unterschiede für diesen Fall vor?
Über welche Erfahrungen könnt Ihr diesbezüglich berichten?
Gemeinsamkeiten auch „Blaujacken“ genannt) mit 6 km/h zuviel
*Grummel* Bei mir letztens auch - drei Jahre nix gewesen, und dann mal zwei Wochen mit 'nem Wagen ohne Tempomat: Blitz und 7 km/h… Doof…
Nehmen wir mal an, ich währe am 20.11. für drei Wochen in
einen Urlaubsflieger eingestiegen
Ungefähr den Fall hatte ich dann auch, allerdings war ich nur eine Woche im Verzug. Hab bei der Heimkehr gleich den Betrag überwiesen und nix mehr davon gehört.
Ich nehme mal an, bis die den Betrag anmahnen brauchen die auch wieder so ihre 21 Tage - und bis dahin bist du bestimmt wieder zurück und hast den Betrag überwiesen…
Wegen der Frage nach ablaufender Widerspruchsfrist bei Urlaub - Man kann, mit der Einrede, dass man erst nach Rückkehr Kenntnis erhalten hat „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen. Damit beginnt die Wirderspruchsfrist ab Kenntnisgabe erneut zu laufen. Da würde ich mir aber einen Rechtsanwalt dazunehmen.
Grüße
Eckard.
Was Eckard schreibt ist Unsinn. Das Verwarungsverfahren wurde eingeführt, um „kleine Sünden“ möglichst unbürokratisch aus der Welt zu schaffen. Insofern gibt es dort keinen Widerspruch oder sonst ein Rechtsmittel (insofern auch keine „Wieereinsetzung in den vorigen Stand“). Es geht hier nach dem Motto: Die Behörde wirft dir was vor und du kannst dich wehren, wenn du es nicht warst, oder zahlen und die Sache ist aus der Welt.
Wenn du dich äußerst und diese Äußerrung entlastet dich nicht oder nicht zahlst erhältst du einen Bußgeldbescheid, gegen den du dann Einspruch einlegen kannst.
Zu den Zeiten: Ich gehe nun mal davon aus, dass du nicht angehalten wurdest, sondern geblitzt worden bist.
Dann muss erst der Film voll werden, danach (von einem Fachlabor) entwickelt und die Bilder ausgewertet und in die ADV (falls vorhanden) eigegeben werden. Das dauert schon mal etwas.
Danach gehen die Kfz.-Nummern nach Flensburg und kommen von dort mit den Halterdaten zurück - danach muss jeder einzelne Fall von einem Sachbearbeiter angefasst und die automatisierte Bearbeitung gestartet werden.
Dazu kommt, dass am Personal als erstes gespart wird, also die Leute mehr als genug zu tun haben (eigene Erfahrung).
Da sind m.E. drei Wochen Bearbeitungszeit eigentlich schon ziemlich schnell.