Hallo!
Aus eigener Erfahrung:
Wehen nachts eingesetzt, 25Km/h zu schnell auf der Bundesstraße, Geblitzt! Ca. 3 Wochen später Bußgeltbescheid! Stellungnahme unsererseits mit Kopie der Geburtsurkunde (Datum u. Uhrzeit der Geburt). Ergebnis: Verfahren eingestellt, Glückwunschkarte von der Busgeldstelle!
Gruß Andreas
nette Geschichte, das dies zum teil so üblich ist, ist mir wohl bekannt, außer das mit einer Glückwunschkarte von der Bußgeldstelle ist mir neu
Was mich aber interesseirt, ob das eine Ermessensfrage des Sachbearbeiters ist, oder ob es für solche fälle feste Ausnahmeregelungen gibt wie z.B. Feuerwehrmann / THW oder sonst jemand aus dem Rettungswesen fährt wegen Einsatzbefehl schnell zum HQ.
die StVO kennt keine Ausnahmen für Enbindungen, Prüfungen, Vorstellungsgespräche, Scheidungen oder Hochzeiten.
Wenn einige Behörden auf Verstöße einfach mal menschlich reagieren, dann darf man daraus keinen Anspruch ableiten.
Fakt: wer an einem sicheren Transport einer Schwangeren in die Klinik interessiert ist - der bestellt einen Rettungswagen.
Ist ein Rettungswagen nicht erforderlich - dann sind es die gesparten 5 Minuten auch nicht.
Dumm ist die Zeitungsnachricht: Auto rast in Menschengruppe (oder was auch immer unterwegs passieren kann) - Fahrer war auf dem Weg in den Kreisssaal und wird deswegen freigesprochen.
Tempolimit gilt - aber hin und wieder drückt ein Beamter auch ein Auge zu.
normalerweise werden wir uns bei solchen Sachen im Bereich der OWIs bewegen, und da herrscht das Opportunitätsprinzip, d.h. die zuständige Behörde kann die Sache verfolgen oder es auch sein lassen. Zudem hat sie einen Spielraum, in welchem Maße sie reagiert.
In der Praxis haben wir es aber mit Massendelikten zu tun, und die werden natürlich zunächst mal nach Schema F und BKat abgewickelt, wenn man nicht die besonderen Umstände kennt. Im Rahmen von Anhörung und Widerspruchsverfahren werden dann hin und wieder Umstände bekannt, die eine individuelle Behandlung angeraten scheinen lassen, und dabei kann auch der vollständige Verzicht auf Sanktionen herauskommen.
Ganz unabhängig davon gibt es im Bereich der OWIs auch die ganze Bandbreite der Entschuldigungs- und Rechtfertigungsgründe, Irrtümer, … D.h. man könnte hier z.B. an einen rechtfertigenden Notstand denken, weil eine Geburt ohne fachliche Betreuung eine Gefahr für Leib und Leben von Mutter und Kind darstellen kann, und die Geschwindigkeitsübertretung verhältnismäßig ist, um die Gebärende in ärztliche Betreuung zu bringen. Natürlich kann man auch einen Rettungswagen rufen, aber einem werdenden Vater wird man zubilligen, in so einer Situation ggf. auch nicht so ganz rational zu agieren
D.h. es gibt zwar kein Gesetz, was direkt erlaubt, Schwangere mit überhöhter Geschwindigkeit ins Krankenhaus zu fahren, aber im Rahmen des ganz normalen OWI-Rechts, findet man durchaus eine saubere juristische Lösung und ist nicht nur von der persönlichen Gnade eines Sachbearbeiters abhängig.
Gruß vom Wiz
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die StVO kennt keine Ausnahmen für Enbindungen, Prüfungen,
Vorstellungsgespräche, Scheidungen oder Hochzeiten.
Bei einer verspätung zur Prüfungen, Vorstellungsgespräche, Scheidungen oder Hochzeiten. Geht es kaum um das leben von Menschen.
Wenn einige Behörden auf Verstöße einfach mal menschlich
reagieren, dann darf man daraus keinen Anspruch ableiten.
Klar, deshalb frage ich ja nach, ob es dafür eine Rgelugn gibt, oder ob das Individuell geregelt wird.
Fakt: wer an einem sicheren Transport einer Schwangeren in die
Klinik interessiert ist - der bestellt einen Rettungswagen.
Ist ein Rettungswagen nicht erforderlich - dann sind es die
gesparten 5 Minuten auch nicht.
Kommt drauf an wo du wohnst. Bei mir ist die nächste Rettungsstelle ca 20 min weit weg, aber nur wenn der Verkehr flüssig läuft. Nicht alle leben in der Stadt.
Dumm ist die Zeitungsnachricht: Auto rast in Menschengruppe
(oder was auch immer unterwegs passieren kann) - Fahrer war
auf dem Weg in den Kreisssaal und wird deswegen
freigesprochen.
Hängt so ein Unfall unbedingt mit überhöhter Geschwindigkeit zusammen?
Währe der Fahrer schneller gefahren währe die Menschengruppe noch nciht vor Ort und es währe nichts passier
Tempolimit gilt - aber hin und wieder drückt ein Beamter auch
ein Auge zu.
M.W. müssen Einsatzkräfte auf dem Weg zum HQ die
Verkehrsregeln einhalten.
Nein:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
ich habe mal vor Urzeiten gelernt, dass man in solchen
Notfällen ein (weisses ?) Tuch aus dem Fenster hängen soll.
War oder ist da was dran ?
Ja, sicher. Solange am Tuch ein Martinshorn und ein Blaulicht befestigt ist. Oder das Fahrzeug als Polizeiwagen o.ä. von Haus aus damit ausgestattet ist.
Gruß
loderunner
Nur zur kurzen Erläuterung der Tuchgeschichte.
Vor vielen, vielen Jahren wurde das Thread-Thema im ADAC-Blättchen aufgegriffen und dabei auch berichtet, dass es (nach meiner Erinnerung) in Italien sich eingebürgert habe, in solch „privaten Notfällen“ ein weißes Tuch aus dem Fenster zu hängen.
Nach der Aussage der damals beteiligten Rechtsexperten wurde aber eindeutig klargelegt, dass dieses nur ein Hinweis für andere Verkehrsteilnehmer sein kann(!), sich daraus aber keinerlei Rechtsansprüche für zu schnelles Fahren und / oder nachfolgende Straffreiheit daraus ableiten liesse.
So auch der generelle Tenor des Artikels: Wer den Lappen raushängen lassen will, kann das gerne tun, aber wenns kracht und blitzt, entscheiden die zuständigen Behörden, wie es weitergeht.
Bei einer verspätung zur Prüfungen, Vorstellungsgespräche,
Scheidungen oder Hochzeiten. Geht es kaum um das leben von
Menschen.
Sondern?
Dabei geht es dann nicht um Menschenleben, sondern um Prüfungen, Vorstellungsgespräche, Scheidungen oder Hochzeiten.
Bei einer Geburt kann es jedoch sein, dass wenn kein Krankenwagen schnell genug ankommt und man die Frau oder das Kind nicht schnell genug in ein Krankenhaus bekommt, Frau und/oder Kind sterben.