Hallo,
es liegt folgender Sachverhalt vor.
Person A hat Person XY das Auto geliehen. Person XY fährt mit dem PKW von Person A zu schnell und wird geblitzt (1 Monat Fahrverbot).
Person A erhält einen Brief von der entsprechenden Behörde mit der Möglichkeit um STellungnahme. Person A teilt lediglich mit, dass Person XY Zugang zum Schlüssel hatte.
Tatzeitpunkt der Geschwindigkeitsübertretung ist der 16.08. gewesen. Brief von A an die Behörde, mit Mitteilung, dass XY Zugang zum Schlüssel hatte war am 20.09.
Person XY erhält einen Brief zur Stellungnahme. Person XY ignoriert jeden Brief. Heute 30.11. erscheint die Polizei, Person XY wird nicht persönlich angetroffen.
Frage: Person A ist ja nicht betroffen, ist ja auch nicht gefahren. Person XY wann ist diese Ordnungswidrikeit verjährt? 3 Monate nach dem TAtzeitpunkt oder 3 Monate nach der Kenntniss, dass Person XY Zugang zum SChlüssel hatte. Oder muss erst eine Stellungnahme von XY erfolgen.
Bin auf die Antworten gespannt.
DAnke und Grüße
Lara
Hallo
Hallo,
es liegt folgender Sachverhalt vor.
Person A hat Person XY das Auto geliehen. Person XY fährt mit
dem PKW von Person A zu schnell und wird geblitzt (1 Monat
Fahrverbot).
Person A erhält einen Brief von der entsprechenden Behörde mit
der Möglichkeit um STellungnahme. Person A teilt lediglich
mit, dass Person XY Zugang zum Schlüssel hatte.
Tatzeitpunkt der Geschwindigkeitsübertretung ist der 16.08.
gewesen. Brief von A an die Behörde, mit Mitteilung, dass XY
Zugang zum Schlüssel hatte war am 20.09.
Person XY erhält einen Brief zur Stellungnahme. Person XY
ignoriert jeden Brief. Heute 30.11. erscheint die Polizei,
Person XY wird nicht persönlich angetroffen.
Frage: Person A ist ja nicht betroffen, ist ja auch nicht
gefahren. Person XY wann ist diese Ordnungswidrikeit verjährt?
3 Monate nach dem TAtzeitpunkt oder 3 Monate nach der
Kenntniss, dass Person XY Zugang zum SChlüssel hatte. Oder
muss erst eine Stellungnahme von XY erfolgen.
Bin auf die Antworten gespannt.
wie wäre es , wenn Person A mal im Archiv wühlt???
DAnke und Grüße
bitte und ebenfalls Grüsse
Lara
Mikesch
Hallo Mikesch,
danke für den HInweis. Ich weiss, dass ich die Frage schon mal gestellt hatte und es ist der Tatzeitpunkt. Somit wäre es am 16. November verjährt. Warum tauchen dann fast jeden Tag Polizisten auf um die entsprechende Person zu vernehmen? Deswegen nochmals die Frage…
Grüße und Danke.
Lara
Hallo,
es liegt folgender Sachverhalt vor.
Person A hat Person XY das Auto geliehen. Person XY fährt mit
dem PKW von Person A zu schnell und wird geblitzt (1 Monat
Fahrverbot).
Person A erhält einen Brief von der entsprechenden Behörde mit
der Möglichkeit um STellungnahme. Person A teilt lediglich
mit, dass Person XY Zugang zum Schlüssel hatte.
Tatzeitpunkt der Geschwindigkeitsübertretung ist der 16.08.
gewesen. Brief von A an die Behörde, mit Mitteilung, dass XY
Zugang zum Schlüssel hatte war am 20.09.
Person XY erhält einen Brief zur Stellungnahme. Person XY
ignoriert jeden Brief. Heute 30.11. erscheint die Polizei,
Person XY wird nicht persönlich angetroffen.
Frage: Person A ist ja nicht betroffen, ist ja auch nicht
gefahren. Person XY wann ist diese Ordnungswidrikeit verjährt?
3 Monate nach dem TAtzeitpunkt oder 3 Monate nach der
Kenntniss, dass Person XY Zugang zum SChlüssel hatte. Oder
muss erst eine Stellungnahme von XY erfolgen.
Bin auf die Antworten gespannt.
wie wäre es , wenn Person A mal im Archiv wühlt???
DAnke und Grüße
bitte und ebenfalls Grüsse
Lara
Mikesch
Hallo,
danke für den HInweis. Ich weiss, dass ich die Frage schon mal
gestellt hatte und es ist der Tatzeitpunkt. Somit wäre es am
16. November verjährt. Warum tauchen dann fast jeden Tag
Polizisten auf um die entsprechende Person zu vernehmen?
Deswegen nochmals die Frage…
so lange innerhalb von drei Monaten gegen den tatsächlichen Fahrer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist nichts verjährt und alle Fristen gewahrt.
Gruß,
Malte
Hallo Lara
Hallo Mikesch,
danke für den HInweis. Ich weiss, dass ich die Frage schon mal
gestellt hatte und es ist der Tatzeitpunkt.
Ich wusste doch, dass mir das bekannt vorkam
Somit wäre es am
- November verjährt. Warum tauchen dann fast jeden Tag
Polizisten auf um die entsprechende Person zu vernehmen?
Dann muss es wohl eine ganz schön krasse Überschreitung gewesen, wenn die so nachforschen. Ich hatte auch mal so ein Ding an der Backe, vor 5 Jahren, da hab ich jemand auch den A**** gerettet. Ich hab meine Aussage schriftlich gemacht, das ich das Auto usw. net kenne und das wars dann aber auch, ging damals wohl über über 20-30km/h auf der Autobahn zu schnell
Deswegen nochmals die Frage…
Grüße und Danke.
Lara
LG
Mikesch
Hallo Malte,
danke für den Hinweis. Wie kann er in Erfahrung bringen, wann das Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist? Wann verjährt das? Ich bin die Halterin, wie muss ich mich verhalten, wenn die Polizei bei mir klingelt? Ist echt nervig, wenn die Polizei ständig klingelt.
Danke und Grüße
Lara
Hi
es kommt für die Verjährung darauf an, ob gegen XY schon ermittelt wird - also: wie lautete der Auftrag an die Polizei
a) stellen Sie fest ob XY gefahren ist und vernehmen Sie ihn, wenn ja
==> Verjärung erst, wenn xy angehört wird
b) vernehmen Sie XY wg. der OWi am ==> Verjährung durch die Anordnung.
Genaues kann nur ein Anwalt nach Akteneinsicht sagen.
Gruß
HaWeThie