Hallo,
angenommen eine Partybekanntschaft o.ä. fährt mit einem fremden Auto viel zu schnell, geht um eine Strafe und Punkte, man bekommt diesen Bogen der Polizei, füllt ihn aus, kann aber außer dem Namen keine Daten nennen. Muss man dann trotzdem evtl. ein Fahrtenbuch führen? Ist man als Halter verpflichtet, sich die Daten aller Fahrer des eigenen Autos zu notieren?
Was meint ihr?
Liebe Grüße und einen schönen Abend!!
Erstmal schaun ob derjenige einen Führerschein hat.
Wenn nämlich nicht so wird das Bussgeld das kleinere Problem
sein.
Klar, aber wenn dieser nicht ausfindig gemacht werden kann? Heißt Peter Müller oder sowas in der Art oder man hat nur den Vornamen? Was dann??
oder man hat nur den
Vornamen? Was dann??
Hi,
dann sagt man, es war der (Schwarze) Peter.
Mehr als man weiß kann man nicht sagen. Sollen doch den Peter suchen.
Kann allerdings ein Fahrtenbuch geben.
Q-Gruß
Ja, das ist klar, aber was schreibt man ins fahrtenbuch? den namen und was noch? muss man sich dann immer den ausweis zeigen lassen und die adresse notieren?
sonnige samstagsgrüße!!
Moin,
Ja, das ist klar, aber was schreibt man ins fahrtenbuch? den
namen und was noch? muss man sich dann immer den ausweis
zeigen lassen und die adresse notieren?
Das sollte man schon machen, vorher auch den Führerschein zeigen lassen, aber am besten den Wagen nur an vertrauenswürdige gute Bekannte ausleihen, oberflächliche Partybekanntschaften gehören bestenfalls auf den Beifahresitz.
CU, Axel
Hi,
eine bestimmte Form ist nicht vorgegeben, es muss der Fahrer ausfüllen so das er festgestellt werden kann. Name Adresse Datum wann gefahren. Nicht wohin und nicht warum. Es gehen auch Kürzel, wäre unsinnig jedes mal die kompletten Daten eingeben.
Der Halter haftet dafür. Wird es unzureichend geführt kostet es glaube ich 40€ und 1Punkt.
Es kann sein es wird überprüft ob das Fahrtenbuch geführt wird. Es kommt Besuch Grün/Weiß.
Die Anordnung kostete um die 80€ Verwaltungsgebühr.
Q-Gruß
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