Zu schnelles fahren?

hallo zusammen,

nehmen wir mal an mister x wurde auf einer dienstfahr, oder auf dem weg zur arbeit wegen zu schnellem fahren geblitzt.

kann mister x die kosten die dadurch entsatanden sind steuerlich geltend machen?

einerseits müsste dies doch nicht gehen, da zu schnelles fahren privatsache ist, andererseits ist die fahrt berufsbedingt gewesen?

grüße alex

hallo zusammen,

Hallo,

nehmen wir mal an mister x wurde auf einer dienstfahr, oder
auf dem weg zur arbeit wegen zu schnellem fahren geblitzt.

kann mister x die kosten die dadurch entsatanden sind
steuerlich geltend machen?

einerseits müsste dies doch nicht gehen, da zu schnelles
fahren privatsache ist, andererseits ist die fahrt
berufsbedingt gewesen?

Das FA sieht Ordnungwiedrichtkeien als „Privatvergnügen“ an und lässt demnach auch die Absetzbarkeit nicht zu… Wäre eifach zu interessant für jeden der wie ich gern falsch parkt und das Gaspeadal bedient…

grüße alex

Grüße

[MOD] Komplettzitat gelöscht

danke für die schnelle antwort,

so ungefähr habe ich mir das schon gedacht.

grüße alex

Hallo,

es geht letztlich nicht mal darum, ob die Fahrt privat oder beruflich war.
Entscheidend ist, dass die Strafe eine Starfe bleiben soll.
Würde dafür eine Steuerermäßigung gewährt ginge der Strafcharakter verloren.

Gruß
Lawrence

Hi !

Dass die Zahlungen nicht steuermindernd angesetzt werden können, ergibt sich aus § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

BARUL76

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