Zu Schwangerschaft & Glatteis

Ich hatte zu dieser Anfrage, die leider schon archiviert ist, vorgeschlagen, dass die Schwangere sich krankschreiben lassen könnte. Daraufhin wurde mir vorgeworfen, dass ich zum Betrug anstifte. Das möchte ich nicht auf mir sitzen lassen. Meiner Meinung nach wäre die Krankschreibung durch § 3 Mutterschutzgesetz (Beschäftigungsverbot) abgedeckt, bzw. es wäre ja genau genommen keine Krankschreibung, sondern eben ein Beschäftigungsverbot. Leider hatte ich dies (aus Faulheit) nicht dazugeschrieben. Aber ich konnte ja nicht ahnen, dass man mir hier so etwas unterstellt.

§ 3
Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

So, das wollte ich noch loswerden.

Gruß
Nelly

Hallo,

soweit nach ärztlichem Zeugnis

und was soll der Arzt nun tun bzw. verschreiben?
Streusand?

VG René

haha, sehr witzig. Von verschreiben war überhaupt keine Rede.

Der Arzt kann ein Beschäftigungsverbot per Attest aussprechen, da die Gesundheit der Mutter und des Kindes gefährdet ist.

Sollten noch mehr so dumme Kommentare kommen, werde ich darauf nicht mehr antworten.

Guten Morgen

Meiner Meinung nach wäre die Krankschreibung durch § 3
Mutterschutzgesetz (Beschäftigungsverbot) abgedeckt, bzw. es
wäre ja genau genommen keine Krankschreibung, sondern eben ein
Beschäftigungsverbot. Leider hatte ich dies (aus Faulheit)
nicht dazugeschrieben. Aber ich konnte ja nicht ahnen, dass
man mir hier so etwas unterstellt.

§ 3
Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit
nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder
Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

Das sehe ich ganz anders… Du zitierst ja den Deiner Meinung nach zutreffenden §, aber vielleicht solltest Du ihn auch versuchen zu verstehen:

Zitatausschnitt: Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist

Der Arbeitsweg zählt nun ganz und gar nicht zur Beschäftigung. Man steht zwar ggf. unter dem Schutz der UV, mehr aber auch nicht…

Beschäftigung ist, wie so vieles in Deutschland" ziemlich genau definiert:

Zitat Tante Wiki: Der Begriff der Beschäftigung ist in Deutschland im Vierten Buch Sozialgesetzbuch definiert, in dem es um die Sozialversicherung geht. In § 7 Absatz 1 heißt es: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
http://de.wikipedia.org/wiki/Besch%C3%A4ftigung

Wenn es draussen glatt ist, dann ist der Weg zur Beschäftigung ggf. gefährlich, aber die reine Beschäftigung, auf die sich ggf. ein Verbot begründen könnte ist es eben nun mal nicht automatisch…

Was will die werdende Mutter denn machen, wenn sie Einkaufen muss oder zum Arzt bei Glatteis? Das ist „Lebensrisiko“ und m. E. weder auf AG noch auf die Allgemeinheit abzuwälzen…

So, das wollte ich noch loswerden.

Das musste ich auch loswerden…

Gruß
Nelly

Gruß
MG

Hi

Ich hatte zu dieser Anfrage, die leider schon archiviert ist,
vorgeschlagen, dass die Schwangere sich krankschreiben lassen
könnte.

ich verstehe das Problem nicht ganz. Können Schwangere denn nicht mehr gehen, wenn Glatteis ist? Andere Menschen schaffen das ja auch. Ist zwar lästig und man muß sehr vorsichtig sein, aber es klappt. Schwangerschaft ist doch keine Krankheit, die einem die Gehfähigkeit raubt.
Noch dazu gibt es Glatteis meist nur wenige Stunden am Tag.

Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit
nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder
Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

Wieso soll das Leben der Mutter fortdauernd gefährdet sein, wenn es mal für ein paar Stunden Glatteis gibt?

Gruß
Edith

Hallo,

also dass man als Schwangere sicherlich ein größeres Gleichgewichtsproblem hat durch den sich veränderten Körperschwerpunkts ist klar und sollte hier bei solchen Diskussionen (so von wegen Schwangere können ja auch laufen) etwas wohlwollend mit berücksichtigt werden. Falls jetzt jemand sagt das stimmt nicht, ich wackel gerade so rum wie ´ne alte Oma und Walroß gleichzeitig :smile:

Aber: das alleine dürfte kein Grund für ein Beschäftigungsverbot sein. Es betrifft nicht unmittelbar die Arbeitsleistung ansich. Ein Beschäftigungsverbot gibt es nur wenn man risikoschwanger ist oder die Arbeit nicht den Mutterschutzrichtlinien entspricht. Letzteres dürfte nicht zutreffen denn dieser Umstand des Glatteises IST änderbar (im Gegensatz zu manchen Arbeitsplätzen) und müsste anders erzwungen werden.

Zudem: da es nicht jeden Tag Glatteis hat wäre das Beschäftigungsverbot alleine nur deshalb sicherlich nicht haltbar - es hat ja nicht jeden Tag Eis und Schnee (je nachdem wo man in Deutschland ist nur ein paar Tage :smile: )

Und bevor es falsch rüberkommt: Ich bin nicht der Meinung, dass Beschäftigungsverbot irgendwie in Richtung Ausnutzen oder Betrug geht, denn unter bestimmten Umständen (steht ja im Mutterschutzgesetz) ist es sehr sinnvoll und schützt Mutter und Kind. Wie immer bei Regelungen gibt es aber immer die Interpretation von den schädlichen Gegebenheiten und Ursachen und wie oben beschrieben dürfte allein die Gefahr dass der Arbeitgeber seiner Streupflicht nicht nachkommt nicht reichen um ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz auszusprechen.

Grüße
Jessica

Das sehe ich schon als Betrugsversuch an.Schließlich gibt es keine
Erkrankung,die einem aus gesundheitlichen Gründen daran hindert,zur Arbeit zu gehen.Ob ein Arbeitnehmer bei Glatteis den Weg zur Arbeit antritt,ist seine eigene Entscheidung.Da sollte man dann auch den Mut haben und dem Chef zu sagen,das man an dem Tage nicht oder später zur Arbeit kommt.Denn die Mehrzahl der AG würden glaube ich in diesem Falle bei einer Schwangeren sagen,das sie damit einverstanden wären.
Jeder AG bekommt aber mit Sicherheit einen Hals wenn er Krankheitstage für eine nicht vorhanden Krankheit zahlen soll.