Guten Morgen
Meiner Meinung nach wäre die Krankschreibung durch § 3
Mutterschutzgesetz (Beschäftigungsverbot) abgedeckt, bzw. es
wäre ja genau genommen keine Krankschreibung, sondern eben ein
Beschäftigungsverbot. Leider hatte ich dies (aus Faulheit)
nicht dazugeschrieben. Aber ich konnte ja nicht ahnen, dass
man mir hier so etwas unterstellt.
§ 3
Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit
nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder
Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
Das sehe ich ganz anders… Du zitierst ja den Deiner Meinung nach zutreffenden §, aber vielleicht solltest Du ihn auch versuchen zu verstehen:
Zitatausschnitt: Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist
Der Arbeitsweg zählt nun ganz und gar nicht zur Beschäftigung. Man steht zwar ggf. unter dem Schutz der UV, mehr aber auch nicht…
Beschäftigung ist, wie so vieles in Deutschland" ziemlich genau definiert:
Zitat Tante Wiki: Der Begriff der Beschäftigung ist in Deutschland im Vierten Buch Sozialgesetzbuch definiert, in dem es um die Sozialversicherung geht. In § 7 Absatz 1 heißt es: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
http://de.wikipedia.org/wiki/Besch%C3%A4ftigung
Wenn es draussen glatt ist, dann ist der Weg zur Beschäftigung ggf. gefährlich, aber die reine Beschäftigung, auf die sich ggf. ein Verbot begründen könnte ist es eben nun mal nicht automatisch…
Was will die werdende Mutter denn machen, wenn sie Einkaufen muss oder zum Arzt bei Glatteis? Das ist „Lebensrisiko“ und m. E. weder auf AG noch auf die Allgemeinheit abzuwälzen…
So, das wollte ich noch loswerden.
Das musste ich auch loswerden…
Gruß
Nelly
Gruß
MG