Zu spät ausgezogen -> Weitere Miete zahlen?

A wohnt als Untermieter in einem möblierten Zimmer in der gleichen Wohnung wie B (Hauptmieter). A eröffnet B vor dem 15. November, dass er statt am 31. Dezember schon zum 1. Dezember ausziehen möchte. (Kündigungsfrist müsste, da A Untermieter ist und das Zimmer möbliert daher eingehalten sein) A ist am 1. Dezember ausgezogen, was B zum Vorwurf macht und die ganze Miete für Dezember haben möchte, da A ja am 30. November ausziehen sollte und nicht am 1. Dezember. Kann B das Geld einfordern?

Hallo! (gehört sich so!)

Die Zimmerübergabe müsste m.E. nach am 30.11. stattfinden. Wenn der Untermieter allerdings einen Tag später das Zimmer übergibt, kann der VM (od. Hauptmieter) eben für diesen einen Tag die Miete einfordern und nicht für einen ganzen Monat.

LG
Andreas

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In welcher Klausel könnte das Mieter A denn nachweisen?

Hallo,

In welcher Klausel könnte das Mieter A denn nachweisen?

Schau mal weiter unten:
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Gruß
loderunner