Zu spät geheiratet?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine jetzige Partnerin hat nach dem Tod Ihres Mannes einen Antrag auf Witwenrente gestellt. Der Antrag wurde am 31.01.2007 gestellt.
Der Antrag wurde abgelent, weil es sich durch die kurze EHE, die ca. 2-3 Wochen dauerte, vermutet wurde, das es sich um eine Versorgungsehe handelt. Meine Partnerin hatte vor der Ehe bereits eine Kind mit dem Verstorbenen, der seit dem Tod seinens Vaters Halbweisenrente bekommt.

Nun stellt sich die Frage, ob der Bescheid unzulässig war.
Besteht eventuell die Möglichkeit diesen Bescheid noch anzufechten?

Ich würde mich freuen eine Antwort von Ihnen zu bekommen.

Vielen Dank im voraus

Hallo Falcone,

Wenn der Ehemann stirbt, so hat die hinterbliebene Ehefrau einen Anspruch auf eine
Witwenrente. Bei der Witwenrente wird zwischen der großen und der kleinen Witwenrente unterschieden.

Einen Anspruch auf die große Witwenrente hat die Ehefrau, wenn der verstorbene Ehemann die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Zudem muss die Witwe noch eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie muss erwerbsgemindert sein
  • Sie muss ein minderjähriges waisenrentenberechtigtes Kind erziehen
  • Sie muss bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben

Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt werden, hat die Witwe einen Anspruch auf die kleine Witwenrente, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Die kleine Witwenrente wird nur für zwei Jahre gezahlt.

Ob überhaupt ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht hängt unter anderem auch von der Dauer der Ehe ab. Wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden hat besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente, es sei denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern.
Kann dieser Beweis erbracht werden???
Dies müsste in einem Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Familien- und Erbrecht geklärt werden (bitte vorher Preis ausmachen - geht oft schon für 50,-€).

Ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen

Gitte

Hallo Falcone,

Du musst dich verguckt haben, ich bin kein Experte für Recht. Sorry!
Gruß

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine jetzige Partnerin hat nach dem Tod Ihres Mannes einen
Antrag auf Witwenrente gestellt. Der Antrag wurde am
31.01.2007 gestellt.
Der Antrag wurde abgelent, weil es sich durch die kurze EHE,
die ca. 2-3 Wochen dauerte, vermutet wurde, das es sich um
eine Versorgungsehe handelt. Meine Partnerin hatte vor der Ehe
bereits eine Kind mit dem Verstorbenen, der seit dem Tod
seinens Vaters Halbweisenrente bekommt.

Nun stellt sich die Frage, ob der Bescheid unzulässig war.
Besteht eventuell die Möglichkeit diesen Bescheid noch
anzufechten?

Ich würde mich freuen eine Antwort von Ihnen zu bekommen.

Vielen Dank im voraus

Guten Tag!

Gerne würde ich Ihnen bei Ihrer Frage behilflich sein. Jedoch kann es vielleicht sein, daß Sie sich, was meine persönlichen „Fachgebiete“ angeht, u.U. etwas „verlesen“ haben :wink: ? …oder mich versehentlich ausgewählt haben?

Rechtsfragen bezüglich Rentenansprüche oder eheähnlicher Partnerschaften gehören leider nicht zu meinem Wissensgebiet. Tut mir leid. …ich hoffe, Sie finden eine andere Person, die Ihnen die gewünschten Auskünfte geben kann.

Freundliche Grüße

Captain

Hallo Falcone, ich denke ,dein Fall ist nicht einfach. Es ist schon genug Zeit vergangen…Auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen, und ihm das Ganze schildern! Zuerst vielleicht rumfragen,welcher gut ist! Mehr kann ich leider nicht helfen.
Viel Erfolg…