diesmal traf es uns in Puerto Plata. Die Reisetasche unserer Tochter war mit dem Flugzeug nicht mitgekommen. Beim Agenten der zuständigen Fluglinie Condor den Verlust gemeldet. Sollten uns telefonisch nächsten Tag melden. Bin dann aber mit dem Wagen selbst zum Flughafen gefahren und zufällig kam ein Flieger von München (unser Abflugort: Düsseldorf), der die Tasche dabei hatte.
In der Zwischenzeit hatten wir unserer Tochter neue Kleidung kaufen müssen (eher Grösse 34 als 36), da die Sachen meiner FRau viel zu gross sind. Außerdem wurde kein definitiver Termin für die Lieferung der ausstehenden Tasche genannt.
Frage an die Experten:
Was ist bei der Abrechnung mit der Fluglinie zu beachten? Welche Tricks haben die auf Lager? Wie kann man diese Klippen umschiffen?
hoffentlich hattet Ihr trotzdem eine schöne Reise. Im allgemeinen ist die Regulierung von Gepäckschäden relativ einfach und funktioniert ganz gut. Wenn Ihr über ein Reisebüro gebucht habt so geht am Besten dorthin und schildert die Situation. Schreibe einen Brief in dem Du die Sache schilderst und lege eine Kopie des Verlustprotokolles sowie die Quittungen der gekauften Kleidung im Original bei (Kopien behalten!).
Die Fluggesellschaften erstatten im allgemeinen nur die nötigsten Dinge wie Waschzeug und Unterwäsche. Da die Kleider ja in Euren Besitz übergehen und weiter getragen werden können kann es Euch passieren daß Ihr auf diesen Kosten sitzen bleibt. Wenn es allerdings kein allzu hoher Betrag ist dann klappt das schon.
soviel ich weiß, kriegst du das Waschzeugs voll ersetzt und erst wenn am nächsten Tag der Koffer noch nicht da ist, darfst du Klamotten kaufen gehn. Du kannst dir theoretisch sogar Anzüge kaufen, wenn du Geschäftstermine nachweisen kannst. Die Fluggesellschaften sind da ziemlich kulant, sie wollen ja, dass du wieder bei ihnen buchst. Die Kleidung wird dir in der Regel aber nur zur fünzig Prozent ersetzt, da sie ja dann dir gehört.
noch ein paar Ergänzungen
Die beiden Antworten haben im wesentlichen ja schon die wichtigsten Dinge mitgeteilt.
Was mir noch dazu einfällt:
a)es gibt manche Airlines, die sehr wohl gekaufte Ersatzsachen voll bezahlen, allerdings müssen diese dann an die Airline abgeliefert werden. Die notwendigsten Dinge, wie Unterhose, Leiberl u.ä. werden meiner ERfahrung nach aber immer voll bezahlt.
b) handelt es sich um eine abhandenden Koffer im Rahmen einer Pauschalreise, so haftet nach deutschem Reiserecht der Veranstalter für daraus entstehende Mängel. Das heisst, der Reiseveranstalter muss die Unannehmlichkeiten wie einen Reisemangel abarbeiten, was u.U. auch heisst, dass alles ersetzt werden muss (einschliesslich Taxifahrten, Telefonate usw.). Es ist daher die Schadensmeldung/-forderung an den Reiseveranstalter zu stellen und NICHT an die Fluglinie!
mfg Peter
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