ein Mann kauft sich im Sommer 2009 eine Wohnung. Im Keller sind an einer Ecke drei Bohrungen, über die er sich keine großen Gedanken macht, weil er von den Nachbarn gesagt bekommen hat, dass sowohl am Haus, als auch an der Wohnung alles bestens ist.
So im Winter 2010/2011 stellt der Käufer nun fest, dass der Kellerboden nass ist. Nach Rücksprache mit den Nachbarn bestätigen diese, dass der schon seit Jahren nass ist und der Vorbesitzer genau aus diesem Grund die Löcher gebohrt hat und scheinbar mit Kieselsäure das Wasser gestoppt. Ist eine Maßnahme, die als Zwischenlösung dient.
Der Käufer füllt sich nun getäuscht, weil ein verdeckter Mangel nicht angegeben wurde. Auch weil der Käufer niemals diese Summe ausgegeben hätte, sogar die Wohnung nicht gekauft hätte, wenn er diesen Mangel gekannt hätte.
Wie hoch sind die Chancen auf Erfolg, wenn der Mann nach 1,5 Jahren mit dem Verkäufer vor Gericht geht?
Wie hoch sind die Chancen auf Erfolg, wenn der Mann nach 1,5 Jahren mit dem Verkäufer vor Gericht geht?
In bin kein Jurist, aber ich vemute nicht besonders. Wurde der Verkäufer befragt, was es mit den Bohrungen auf sich hat ? Warum wurde das Objekt nicht zusammen mit einem Fachmann besichtigt ?
Wenn man eine Immobilie kauft, muß man sich schon etwas bemühen, an die relevanten Informationen zu kommen. Ich fürchte ein Richter würde fragen, warum der Käufer sich auf die Aussagen der Nachbarn verlassen hat.
Hauptsache einen Beitrag hinterlassen, den kein Mensch hier braucht.
Das Forum heißt: Wer-weiß-was, und nicht: wer-kennt-dumme-Antworten.
Das klingt jetzt zwar ziemlich frecht, aber ich eröffne hier keinen Thread, um darüber zu diskutieren, ob man einen Anwalt einschalten sollte oder sonstiges.
Bevor jemand einen Anwalt einschaltet, sollte doch erstmal klar sein, ob es rechtlich gesehen überhaupt eine Chance auf Erfolg gibt.
Die Erstberatung beim Rechtsanwalt kostet um die 60€, zumindest in unserer Gegend. Ruf doch einfach an, frage was eine Erstberatung kostet. Klar wirst du keine detaillierten Auskünfte bekommen, aber zumindest kannst du fragen ob es total sinnlos ist vor Gericht zu ziehen, oder ob du eine Chance hast.
Mein Rechtsanwalt hat sich zumindest beim ersten Gespräch in dieser Richtung geäußert, er hat auf Risiken hingewiesen, aber mehr dann auch nicht.
Bevor jemand einen Anwalt einschaltet, sollte doch erstmal
klar sein, ob es rechtlich gesehen überhaupt eine Chance auf
Erfolg gibt.
Hi,
hier schreiben und lesen zwar Anwälte mit, aber man kann sie (leider) nicht zwingen zu antworten. Bei manchen Dingen werden sie sich sogar hüten hier zu Antworten, weil es oftmals nötig ist Unterlagen einsehen zu können.
Auch ein Anwalt wird zunächst beratend tätig und nach Auseinandersetzung mit der Sachlage, sagen ob es Sinn macht oder nicht, das ganze weierzuverfolgen.
Bei so einem hohen materiellen Wert sich auf Aussagen eines anonymen Internetforums zu verlassen, ist keine gute Sache.
Am besten man macht ein paar Fotos vom Keller, nimmt den Kaufvertrag und geht zum Anwalt seines vertrauens.
Der Käufer füllt sich nun getäuscht, weil ein verdeckter
Mangel nicht angegeben wurde. Auch weil der Käufer niemals
diese Summe ausgegeben hätte, sogar die Wohnung nicht gekauft
hätte, wenn er diesen Mangel gekannt hätte.
Wie hoch sind die Chancen auf Erfolg, wenn der Mann nach 1,5
Jahren mit dem Verkäufer vor Gericht geht?
Was steht denn in dem Kaufvertrag? In meinem Wohnungs-Kaufvertrag steht sinngemäß „gekauft wie besichtigt, darüber hinausgehende Gewährleistung ausgeschlossen“. Wobei ich mir als langjährige Mieterin ebendieser Wohnung doch schon einiges im voraus wusste.
Ich weiß nicht, was ob sowas im Kaufvertrag steht.
Allerdings war der Keller zu dieser Zeit ja auch trocken.
Ist ja logisch, wenn man solche vorübergehenden Maßnahmen trifft.