Hallo,
da der Winter unser Land ja momentan fest im Griff hat und es letzte Woche starke Beeinträchtigungen überall auf den Straßen gab, wurde bei uns auf Arbeit auch über folgende Situation diskutiert:
Ein Arbeitnehmer kommt erheblich zu spät oder gar nicht zur Frühschicht, da er sein Haus aufgrund starken Schneefalls in der Nacht nicht verlassen konnte.
Viele leben ja eher im ländlichen Raum und fahren 10-20km mit dem Auto zur Arbeit.
Nicht selten kommt es vor daß das Haus/Wohnung etwas abgelegen liegt und es bis zur nächsten vielbefahrenen Straße 1-2km sind.
Wie soll der Arbeitnehmer nun diese 1-2km bewältigen, wenn durch sehr starken Schneefall und Wind die Straße bzw. der „Feldweg“ so stark zugeweht ist, daß kein durchkommen ist (weder zu Fuß noch mit dem Auto). Die Anbindung zum Haus ist also komplett abgeschnitten, das Auto steht in der Garage und man kommt nicht mal zu Fuß 20m weit durch die 80cm hohen Schneeverwehungen.
Der Räumdienst hat alle Räder voll zu tun und kann die entlegenen Siedlungen erst um die Mittagszeit herum (13-14 Uhr) anfahren und die Straßen freiräumen.
Wie würdet ihr so einen Fall sehen? Hat der Arbeitnehmer Schuld und muss einen Tag Urlaub nehmen oder sein Zeitkonto belasten? Oder würde es hier so etwas wie „Höhere Gewalt“ geben?
Die Schneeverwehungen sind über Nacht enstanden und der Arbeitnehmer konnte also gar nicht rechtzeitig aufstehen und ein bischen früher losfahren, das sollte man natürlich annehmen.
Ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit würde ich es so sehen: Der Arbeitnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint.
Man hat die Möglichkeit, frühzeitig über Wetterdienste die Witterungsverhältnisse zu erfragen, ebenso wird man um die Räumsituation vor der eigenen Haustür wissen. Dass solche Privatwege (ist es überhaupt Aufgabe der Räumdienste, diese frei zu halten?) in der Prioritätenliste erst weit hinter Bundes-, Haupt- und Nebenstraßen kommt, ist eigentlich klar.
Ja, kann sein, dass der arme Kerl dann nicht hätte schlafen gehen dürfen, aber ich zitiere nur die Rechtssprechung des BAG nachzulesen unter Az.: 5 AZR 1209/79 es wird einfach differenziert, in welcher Sphäre es liegt, dass der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommen konnte.
Und bei Schnellfall kann der Arbeitgeber einfach nichts dafür, warum sollte er dann zahlen?
Wenn wegen des Schnellfalls die Heizung im Werk oder Büro ausfällt und es kann deshalb nicht gearbeitet werden, liegt es in der Sphäre des Arbeitgebers, dann muss Entgelt gezahlt werden
Über plötzlich auftretende orkan-artige Böen mit Schneefall
kann man sich meistens leider nicht im Wetterbericht am Vortag
informieren
Rein vom Praktischen her (juristisch überzeugt mich das zitierte Urteil) - ich war in dieser Situation an einigen Tagen in den letzten Wochen.
Als es losging mit schneien, habe ich mir den Wetterbericht angesehen, habe gedacht, das könnte eventuell Schwierigkeiten geben am nächsten Morgen (wohne an einer kleinen Nebenstraße, auf dem Land, abschüssig und auch noch mit besch* Garageneinfahrt). Also hab ich am Abend mein Auto genommen und es ca. 1km weit weg auf einem Schulparkplatz geparkt, wo auch die Schulbusse wenden (d.h. da wird geräumt) und bin halt morgens durch den tiefen Schnee gestapft, um zum Auto zu kommen.
Mit der Zeit wird man leichtsinniger und so hats mich dann einen Morgen doch kalt (bzw. eingeschneit erwischt). Worauf ich mich entschieden habe, selbst mit dem Bus zu fahren, kam fast zwei Stunden zu spät zur Arbeit (hab ich telefonisch natürlich gemeldet) und habe die Zeit im Nachhinein eingearbeitet.
Der AG muss kein Geld für nichtgeleistete Arbeit zahlen, schließlich kann er (der AG) ja auch nichts für den Schnee.
Anders sieht es aus, wie schon erwähnt, wenn der AN seine Arbeitskraft anbietet, der AG sie aber nicht annehmen kann, weil die Halle eingeschneit ist o. ä.
Die „Höhere Gewalt“ kommt insofern zum Tragen, als der AN keine Abmahnung oder Kündigung erhält wegen Fehlens/Zuspätkommens.