Zu teure Miete? Wie herabsetzen?

Herr X bezahlt in einer ländlichen Gegend für eine 72qm Kellerwohnung 350€ Kaltmiete. Die Wohnung ist vom Vermieter selber gebaut und Tapeziert usw. Man kann erkennen das sie sehr schlampig gemacht wurde zB an:

  • Tapetenkleister der durch die Tapete sichtbar ist
  • PVC Böden mit rissen und ausgeschnittenen Ecken
  • Fußleisten die von alleine abfallen
  • Sehr mangelhaft verkleidete Wasserrohre, die nicht mal gedämmt sind.

Leider hat der Vermieter vor allem die extremen Wassergeräusche so wie eine 45db laute Pumpe im Badezimmer nicht erwähnt. Angeblich aber gesagt das es eine Pumpe gibt.

Was kann der Mieter machen um zu prüfen ob er zu viel zahlt?
Was würde das kosten?
Laut bestimmten Tabellen auf Internetseiten müssten es 30% minderung sein doch wie setzt man dies durch?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Laut bestimmten Tabellen auf Internetseiten müssten es 30%
minderung sein doch wie setzt man dies durch?

Das steht in der Regel auch auf den Seiten, die sich damit beschäftigen. Mängel rügen und wenn sie nicht behoben werden, dann die Miete mindern.

30 % Minderung? Für was?

Sagen wir es mal so:
Jeden Morgen steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden.
Das gilt auch für Vermieter.

4,86 €/m² ist mit Sicherheit, auch in ländlichen Gebieten, kein Wucher. Also über eine zu hohe Miete dürfte mal nichts gehen.
Bliebe noch Mietminderung. Die gibt es für ‚Verschlechterung‘ der Mietsache. Nicht für ‚schlechte Mietsache‘ Dass die Wohnung nicht dem eigenen Schönheitsideal entspricht ist Mietersache und hätte vor Vertragsabschluss geklärt werden können. Versteckte Mängel wie die Pumpe, könnte man angehen. Aber das ist ein langer dorniger (und ggf. teurer) Weg, da der VM das Vorhandensein der Pumpe angeblich erläutert hat. Aber 30% gibt es dafür auch nicht.

Bliebe nur: Kündigen und ausziehen.

vnA

War der Mieter denn am Tag der Wohnungsbesichtigung mit anwesend oder hat er „blind“ angemietet? Die optischen Mängel, die bei Mietvertragsabschluss sicher bekannt waren, berechtigen jedenfalls zu keiner Mietminderung. Und die Geräusche, wenn Wasser fließt, berechtigt sicher auch nicht zu einer 30 %igen Minderung.

Ich persönlich finde es etwas schäbig, wenn man im Nachhinein über Mietminderung den Preis drücken möchte, weil man feststellt, dass die Wohnung weniger wert ist oder man weniger ausgeben möchte.

Hallo,

man setzt dies allerhöchstens mit einem Anwalt bzw. Rechtsberater zusammen durch.

Sonst setzt es höchsten etwas ganz anderes. :smile:

Die Listen im Internet bezüglich Mietminderung sind immer Beispielsammlungen von in Einzelfällen gerichtlich festgelegten Minderungen.

Da spielen soviele Details eine Rolle, da sollte man nicht anhand einer solchen Liste dran gehen.

Ob man zuviel Miete zahlt stellt man anhand von Mietspiegeln oder Vergleichsmieten fest. Vergleichsmiete würde aber bedeuten, dass man mindestens 3 Wohnungen findet die ähnlich (schlecht) ausgestattet sind.

Fraglich ist eher, ob die Kellerräume überhaupt als Wohnräume vermietet werden dürfen/durften, dazu also auch ausgelegt sind.

Gruß
Nita

Hallo,

Auch hallo,

Ob man zuviel Miete zahlt stellt man anhand von Mietspiegeln
oder Vergleichsmieten fest. Vergleichsmiete würde aber
bedeuten, dass man mindestens 3 Wohnungen findet die ähnlich
(schlecht) ausgestattet sind.

Entschuldigung, ich bin der Meinung, dass diese Antwort nicht wirklich richtig ist. Nach den genannten Methoden lässt sich von VM-Seite eine Mieterhöhung begründen. Neuvermietung zu höherem Mietpreis ist dann zulässig, wenn sie nicht sittenwidrig oder als Wucher zu werten ist.

Fraglich ist eher, ob die Kellerräume überhaupt als Wohnräume
vermietet werden dürfen/durften, dazu also auch ausgelegt
sind.

Was letztendlich aber keine günstigere Miete nach sich ziehen würde, sondern lediglich irgendwann einen Auszug.

Gruß
Nita

vnA

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Genau so sieht es aus !

Bliebe nur: Kündigen und ausziehen.

Nö, es gibt auch noch die Variante:
Kündigung androhen und VM klarmachen, das man bereit ist zu bleiben, wenn die Miete reduziert wird.
Alles andere regelt die Angebot und Nachfragesituation.

jeder ist irgendwie erpressbar.

Aber nicht jeder lässt sich auch erpressen.

vnA ( die auf derartige Sprüche manchmal ganz komisch reagiert)

UPDATE
Mängel wurden schon gesagt, Bsp, mit dem Wassergeräusch im Schlafzimmer:
VM kam, setzte gebrochene Isolationen von kleinen Messingrohren um das große Wasserrohr und machte wieder die Holzplatte mit Tapete davor -> Geräusch war schlimmer (gr. Resonanzkörper), Mieter wieder beschwert, darauf die Antwort, Mieter sei zu pingelig und VM habe Rückenproblem, könne es nicht machen.
Mieter hatte sich mehrer Meinungen geholt, von Freunden und Leuten die sich mit sowas auskennen, alle der selben Meinung: schlampig und unzumutbar. Das beste was auch verschwiegen wurde, Toilettenspülung und Gerede (zB beim telefonieren) hört man gut genug.
Mieter versucht schon länger neue Wohnung zu finden, jedoch noch keine Gefunden und da er eh im September nach Australien geht für 1Jahr lohnt es sich jetzt nicht mehr. Mietminderung überlegt er deshalb schon länger, mit Ohrenstöpseln schlafen ist echt nicht human oder?
PS. Mieter war bei der besichtigung, Mängel wurden da jedoch vertuscht (Kleber an den Leisten usw)

Geldsparen wollen mit Minderung?
Hallo,

es geht doch Vordergründig ums Geldeinsparen, zB für Australien, oder?

Mängel wurden schon gesagt, Bsp, mit dem Wassergeräusch im
Schlafzimmer:

Gut, der beste Weg wäre einen Gutacher alles bescheinigen lassen. Die Rechnung zahlt nach einem Prozess der ggf. Verlierer. Dumm nur das diese Angelegenheit wohl nicht bis Sep. erledigt wäre…

VM kam, setzte gebrochene Isolationen von kleinen
Messingrohren um das große Wasserrohr und machte wieder die
Holzplatte mit Tapete davor -> Geräusch war schlimmer (gr.
Resonanzkörper), Mieter wieder beschwert, darauf die Antwort,
Mieter sei zu pingelig und VM habe Rückenproblem, könne es
nicht machen.

Der M könnt mit Erlaubnis des VM auch tätig werden…oder ein Helfer.

Mieter hatte sich mehrer Meinungen geholt, von Freunden und
Leuten die sich mit sowas auskennen, alle der selben Meinung:
schlampig und unzumutbar.

Ja, hatten die denn Ahnung von der Sache?

Das beste was auch verschwiegen
wurde, Toilettenspülung und Gerede (zB beim telefonieren) hört
man gut genug.

Ja und, sagt doch gar nichts aus. Wer dicht genug an eine Quelle heraugeht wird immer etwas vernehmen.

Mieter versucht schon länger neue Wohnung zu finden, jedoch
noch keine Gefunden

Es könnte auch am M liegen, oder auch an der Mietzeit:

und da er eh im September nach Australien
geht für 1Jahr lohnt es sich jetzt nicht mehr.

Mietminderung
überlegt er deshalb schon länger, mit Ohrenstöpseln schlafen
ist echt nicht human oder?

Besser als Schlaflos. Eine Auseinandersetzung über die Minderung kann auch länger als bis Sep. dauern. Nichtanwesende Kläger verlieren ihren Prozess idR meistens.

PS. Mieter war bei der besichtigung, Mängel wurden da jedoch
vertuscht

Die Leitung wohl nicht.

(Kleber an den Leisten usw)

Hätte doch gesehen werden können…

btw:
Kleber auf Holz läßt sich unkompliziert mit Wasser anlösen und entfernen. Es wäre also eine Verschmutzung und kein Mangel.

vlg MC

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danke für die Auskünfte.
Nein an der Mietzeit lag es nicht, da wusste der Mieter nichts über Australien. Aber das Wohnungsangebot entsprach nicht den Vorstellungen des M.
Dieser ist nur drauf gekommen mit der Minderung, weil Bekannte häufig meinten das er zuviel zahle.

MfG

Hi vnA,

Ob man zuviel Miete zahlt stellt man anhand von Mietspiegeln
oder Vergleichsmieten fest. Vergleichsmiete würde aber
bedeuten, dass man mindestens 3 Wohnungen findet die ähnlich
(schlecht) ausgestattet sind.

Entschuldigung, ich bin der Meinung, dass diese Antwort nicht
wirklich richtig ist. Nach den genannten Methoden lässt sich
von VM-Seite eine Mieterhöhung begründen. Neuvermietung zu
höherem Mietpreis ist dann zulässig, wenn sie nicht
sittenwidrig oder als Wucher zu werten ist.

Natürlich. Vielleicht hätte ich hier das „schlecht“ nicht einfügen dürfen. Denn vergleichbar - da stimmst du sicher zu - müssen die Wohnungen schon sein, sonst wäre wohl „Vergleichsmiete“ ein schlecht gewählter Terminus und teurer geht ja auch fast immer. Was die Neuvermietung jetzt damit zu tun hat kann ich allerdings nicht nachvollziehen, es ging ja um vermietete Wohnungen in denen zeitgleich die Miete erhöht werden soll.

Fraglich ist eher, ob die Kellerräume überhaupt als Wohnräume
vermietet werden dürfen/durften, dazu also auch ausgelegt
sind.

Was letztendlich aber keine günstigere Miete nach sich ziehen
würde, sondern lediglich irgendwann einen Auszug.

Wieder schlecht von mir ausgedrückt, das genau meinte ich, nicht etwa eine Möglichkeit die Miete zu drücken, sondern evtl. eine unzulässige Vermietung.

Gruß
Nita

Hallo,

Was die Neuvermietung jetzt damit zu
tun hat kann ich allerdings nicht nachvollziehen, es ging ja
um vermietete Wohnungen in denen zeitgleich die Miete erhöht
werden soll.

Eigentlich nicht. Lies nochmal nach.

Gruß
loderunner (ianal)

uups…
… da hab ich zwei Posts verwechselt!

Das mit dem Vergleich in Vergleichsmiete bleibt aber! :smile:

Gruß
Nita