Hallo zusammen, ich bin in der Planung, zum Gartenhaus
eine Wasserleitung und eine Abwasserleitung legen zu müssen.
Kann ich beide Leitungen zusammen in einem Kanal
verlegen?
Und wie schütze ich das Frischwasserrohr gegen Verrottung.
Gruß, Walter
Ja, beide Leitungen dürfen in denselben Graben.
Für Trinkwasser verlegt man im Erdreich ein verrottungssicheres Kunsstoffrohr (PE-Leitung) in einer frostsicheren Mindesttiefe von 130cm.
Hallo Odo, vielen Dank für den Hinweis.
Soll das PE-Rohr auch durch das Fundament,
bis zu dessen Oberkante ?
Auf das Fundament kommt ja einschließlich Isolierung
ca 10 - 12 cm, noch der Fußboden.
Gruß, Walter
Hallo!
Wenn das Gartenhaus nicht unterkellert ist, musst Du die Leitung bis unter das Fundament führen, jede andere Rohrführung würde im Winter einfrieren. Für die Durchführung der Rohrleitung durch das Fundament gibt es eigene Wand/Deckendurchführungen. Da man ja mit dem Kanal ohnehin unter das Fundament muss, sollte es also kein Problem sein.
MfG
airblue21
Hallo Odo und Airblue, vielen Dank für Eure Hinweise.
Gruß, Walter
Durch das Fundament und den Fussboden legt man ein Schutzrohr aus 100er KG-Rohr bis ca 30cm aus dem Fundament heraus. Bitte nur 15°-Bögen verwenden um (nachher) das PE-Rohr durchschieben zu können. Das Schutzrohr sollte ca 10cm über dem fertigen(!) Fussboden enden.
Professionell setzt man dort eine passende Doyma-Dichtung ein
Für das PE-Rohr gibt es Übergangsfittigs auf Gewinde ( Plasson Serie 18)
Da montiert man sinnvoller Weise direkt ein Absperrventil mit Rücklaufsicherung in ca 50cm Höhe über dem fertigen Boden. Danach ggf. einen (Privat-)Wasserzähler mit einer weiteren Absperrung.
Kommt die Tiefe nicht auf die Region an? Bei mir (Udenbreth) stimmt das. Paar KM weiter (Köln) ist die Vorgabe 80 cm.
Hallo Odo, gerade lese ich Deine letzte Nachricht.
Wie dichte ich dann aber das PE-Rohr gegen das Schutzrohr ab.
Auch oben, oberhalb des Fundamentes, oder direkt unten
in 80 cm Tiefe am Eingang unter das Fundament ?
Gruß, Walter
Das soll wohl heissen: „Wo dichte ich ab.“
Die Doyma- Dichtung setzt man dort, wo man bei Bedarf wieder dran kommt
Also oben am Austritt der PE-Leitung aus dem Schutzrohr /Durchführungsrohr.
Für Trinkwasser und Gas ist so eine Dichtung vorgeschrieben. Für Kabel nicht, wenn die Zuführung ins Gebäude oberhalb des Geländenniveaus ist…
Strom- und Kommunikationsleitungen dürfen übrigens auch im selben Graben verlegt werden, allerdings durch separate Leerrohre ins Haus geführt.
Ja, das ist regional verschieden und ändert sich manchmal auch noch zu grösserer Tiefe.
Aber mit 130cm ist man derzeit fast überall in D auf der sicheren Seite.
Das gilt „eigentlich“ auch nur für Leitungen des Versorgers.
Der regionale Versorger macht hier verbindliche Vorgaben.
Als Fachbetrieb ist man allerdings auch bei privaten Leitungen an den „Stand der Technik“ gebunden.