Zu Unrecht abgeschleppt, nun vor Gericht

Im April wurde ich zu Unrecht von der Polizei abgeschleppt (Einbahnstraße, ich
hab abends auf der linken Seite korrekt geparkt, hab einen Zeugen, später hat
sich parallel zu mir ein Fahrzeug hingestellt, die Restbahnbreite war nicht mehr
ausreichend, ich wurde abgeschleppt). Bis jetzt kam nur der Bußgeldbescheid in
Höhe von ca. 50 Euro. Die Sache läuft beim Anwalt und dieser teilte mir heute
mit, dass nach Akteneinsicht keiner der zuständigen Beamten eine Stellungnahme
abgegeben hat. Nun geht das Ganze vor Gericht. Klar, es sind nur ein paar Euros,
aber mir geht’s ums Prinzip! Nun meine Frage: Hat jemand schon einmal einen
ähnlichen Fall erlebt, der auch vor Gericht gelandet ist? Wie ging das aus?
Heißen Dank!

Hi Venus!

Genau so ging es mir. Mit dem Unterschied, daß

  1. die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde.
  2. das abgeschleppte Auto einen ausländischen (EU) ämtliche Kennzeichen trug.
  3. nach ein paar Wochen ich mein Auto am anderen Ende der Stadt (München) abholen durfte.
  4. ich nichts habe zahlen brauchen.
  5. mir nichts weiter erzählt wurde. Nur meine Rechtsbeistand empfohl mir damals keine Anzeige zu erstatten und so machte ich das auch.

Und jetzt Näheres:
So wie Du, hatte ich mein Auto in einer enge Straße geparkt. Diese Straße ist, trotzdem, in beide Fahrtrichtungen befahrbar UND zusätzlich fährt die Straßenbahn entlang. Eine Frau hat sich neben meinem Auto hingestellt, geparkt und ist einfach einkaufen gegangen. Als die Straßenbahn kam, konnte es nicht durch und die Polizei wurde geholt. Doch dann tauchte diese Frau wieder auf und behauptete, an ihre Auto wären Kratzspuren zu sehen, die das Auto vorher nicht gehabt hatte. Daraus wurde schlußfolgert, daß ich versucht hatte, mit meinem Auto raus zu kommen (!!!) und dabei ihr Wagen zerkratzt. Mein Auto wurde dann beschlagnahmt um die Spuren zu sichern (es galt als Fahrerflucht!!!). Als es bewiesen wurde, daß ich unmöglich so etwas habe machen können, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt und ich durfte mein Auto am andere Ende Münchens holen. Einfach so. Doch das alles wurde mir nicht gesagt, sondern nur meiner „Rechtsbeistand“. Und als ich eine Anzeige gegen der Besitzerin des anderen Autos erstatten wollte, hat mir meine Rechtsbeistand davon abgeraten.

Somit verlief alles im Sand. Aber meine Aufregung und meine Wut gegen solchen Lügen sind mir sehr, sehr gut in Erinnerung geblieben.

Ich weiß nicht ob ich Dir damit habe helfen können, aber ich hoffe es. Jedenfalls wünsche ich dir viel Erfolg und gute Nerven!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hej Helena,

das ist ja echt der Hammer! Man muss bei solchen Ungerechtigkeiten eine Menge
ertragen… Bin mal gespannt, was mein Anwalt jetzt bewirken kann.

Viele Grüße

Absolutvenus

Ungerecht ist es auf jeden Fall!
Hi Venus!

Ich merke sehr deutlich (oder bilde ich es mir ein…), daß du auch sehr wütend bist.

Ja, ich kann das sehr gut verstehen und noch beser nachvollziehen. Bei mir sind inzwischen einigen Jahren passiert und trotzdem kommt mir die Galle hoch, wenn ich daran denke!

Deshalb eben gute Nerven und alles Gute!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena *die denkt, daß wenn du das vor Gericht durchziehst nur gewinnen kannst!*

Servus Helena,

eine Anzeige gegen die Behörden wäre erfolglos, eine Anzeige aber gegen den der Dich fälschlicher Weise beschuldigt wäre doppelt erfolgreich gewesen.
Zum einen wäre Dir der Schaden (fahrt mit dem Taxi usw.) ersetzt worden.
Künftig Strafantrag wegen Verleumdung und Nebenklage.

Gruß Richard

Servus Richard! ;o))

eine Anzeige gegen die Behörden wäre erfolglos, eine Anzeige
aber gegen den der Dich fälschlicher Weise beschuldigt wäre
doppelt erfolgreich gewesen.
Zum einen wäre Dir der Schaden (fahrt mit dem Taxi usw.)
ersetzt worden.
Künftig Strafantrag wegen Verleumdung und Nebenklage

Vielen Dank für Deinen Beitrag!!! :o)))

So ähnlich hatte ich mir damals auch überlegt. Im Sinne hatte ich eine Anzeige gegen die MIR -aber sonst niemandem- unbekannte Frau. Es ist (und war) mir klar, daß die Behörden nur ihren Pflicht nachgegangen sind. Denen werfe ich eigentlich nichts vor.

Die Empfehlung meines Rechtsbeistands habe ich aber nicht einfach so hingenommen: Ich dachte ich bekäme Probleme, wenn ich eine Anzeige erstatte. Und zwar deshalb weil ich einen ausländischen Nummerschild hatte. Ich denke, heute würde ich mich nicht damit zufrieden geben und trotzdem doch die Anzeige erstatten (mit oder ohne Rechtsbeistand).

Nochmals vielen Dank für Deine Antwort und einen lieben Gruß aus Nürnberg!
Helena
PS. Damals kannte ich WWW nicht, so daß ich mir von Euch keinen Rat holen konnte!! ;o))

Hallo,

mir ging es mal umgekehrt: Ich war der Veranlasser des Abschleppens, da ich mit dem Bus nicht mehr durchkam. Exakt selbe Situation.

Da dann auch hier der „falsche“ abgeschleppt wurde, bekam ich ein Schreiben, ob ich Aussagen könnte, wer zuerst da parkte. Da bei der Fahrt vorher keiner Stand und dann beide, konnte ich natürlich nicht. In dem Fall bleibt die Stadt auf den Abschleppkosten sitzen.

Mach Dir keine grauen Haare.

gruss

dennis