Zu Unrecht beschuldigt

hallo erstmal an alle!

person A arbeitet in einem cafe, wo es einen internet zugang gibt. (kein W-LAN)

person A wird entlassen vom chef, und wartet auf sein geld was person A noch bekommen soll, kein beträchtliche summe, nur 400 euro !

chef ruft peson A nach wochen an und sagt das er einen brief von den anwälten der SONY MUSIK bekommen hat in dem drinne steht das illegal musik herruntergeldaen wurde, und die summe von 2800 € strafe zu zahlen sind.

chef beschuldigt nun person A dies getan zu haben und es auch beweisen kann von den arbeitszeiten her.

aber person A weis das er dies nicht getan hat und zu unrecht beschuldigt wird, dies aber nicht beweisen kann das nicht getan zu haben.

person A hat dem chef gesagt das er die papiere mal sehen möchte, doch der chef sagt das die papiere schon bei seinem anwalt liegen, und ihm nicht vorzeigen konnte, aber später die kopien vom anwalt sich hole und person A geben würde.

person A wird zu unrecht beschuldigt, da er die nicht getan hat.
wie soll jezt person A vogehen ?

Hallo bssu,

Person A muss sich gar nicht verhalten. Sie/Er muss auch nicht tätig werden. Und schon überhaupt muss Person A nichts tun, um seine/ihre Unschuld zu beweisen.

Innerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Gerichtsbarkeit muss der ehemalige Arbeitgeber von A die Beschuldigung nachweisen können. Und dies vor einem Richter. Der muss dann von der Schuld erstmal überzeugt werden.

Soll heissen, der Chef von A muss vor Gericht glaubhaft nachweisen können, dass A als einziger in Frage kommt.

Ist dir aber glaube ich von Elke letztens schon mal erklärt worden.

Beste Grüße

Annie

Hallo ich (uh böses Wort) denke, A sollte sich einen Anwalt nehmen, der auf Internetrecht spezialisiert ist, und der sollte sich über die Art der Verwendung des im CAfé vorhandenen WLAN Hotspots informieren. Wenn sich dort jeder einloggen kann, kann es auch jeder Cafébesucher gewesen sein. Und da den passenden rauszufinden ist vermutlich unmöglich.
Gruß SB

Hallo SB,

erstens: Warum muss A überprüfen lassen, wer sich alles einloggen kann oder nicht? B als der eventuelle Kläger muss nachweisen, dass nur und ausschliesslich A zu dem fraglichen Zeitpunkt hierzu in der Lage gewesen wäre. Viel Spaß dabei btw.

zweitens stand da im UP was von kein W-Lan.

Beste Grüße

Annie

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Hallo,

Person A sollte den Lohn beim Arbeitsgericht einklagen einschl. Zinsen.

Die Frage der Beweislast mit der Internetgeschichte ist eine andere Baustelle.

Klar darf der Chef in Fällen eines Schadens Lohneinbehalte vornehmen, wenn er sich an die dafür vorgesehenen Regeln hält.

Aber dies alles würde im Zusammenhang mit der Lohneinforderung sowieso geklärt werden müssen.

Rumburak
der davon ausgeht, dass einer Klage keine Fragen wegen der Legalität der Beschäftigung entgegenstehen.

da will jemand abzocken
hallo
in deinem ersten posting - welches gelöscht wurde, hast du nichts davon geschrieben, dass der chef noch lohn schuldig ist. das hatte ich mir allerdings gedacht, dieses wurde durch das zweite posting bestätigt.

meiner meinung nach versucht der chef sich zu drücken, die 400 tacken zu zahlen. ich würde es drauf ankommen lassen und den rechtsweg gehen.
obwohl ich mir eigentlich sicher bin, dass der chef ihn nicht einschlagen wird, denn er blufft nur und sucht sich einen deppen.

ich wette darauf, dass, wenn der angestellte einwilligt auf die 400 zu verzichten, der chef sagt, dass er auf die 2800 verzichtet!
und spätestens da würde sein schwindel auffliegen.
echt armseelig mit welchen mitteln immer wieder versucht wird, mitarbeiter um den letzten lohn zu prellen.

closeup

danke erstmal für eure antworten und ratschläge,

einen arbeitsvertrag hat person A nicht,
person A wusste das der laden gefilmt wird,

die arbeitszeiten und die aufnahme und das datum auf der aufnahme sollen übereinstimmen mit den angegebenen zeiten des downloads von den anwälten.

chef sagte wen du es warst dan sag es und wir vergessen die ganze sache ansonsten möchte er nachdem er bewiesen hat (datum und video nachweis) die 2800 euro innerhalb einer woche.
er besizt mehrere läden und hat viel geld, weswegen er sowas erfinden sollte ist unklar, es sind 400 euro die er geben muss, und die hat er haufenweise.

person A das weis das er nicht war und sagt ihm das er es doch bitte beweisen soll das, person A weis eigentlich das er nichts nachweisen kann, weil es ja eigentlich so etwas nicht gibt.

nun ist meine frage, kann er dokumente oder video aufzeichnungen fälschen, und person A damit reinlegen ?

danke erstmal für eure antworten und ratschläge,

einen arbeitsvertrag hat person A nicht,
person A wusste das der laden gefilmt wird,

die arbeitszeiten und die aufnahme und das datum auf der aufnahme sollen übereinstimmen mit den angegebenen zeiten des downloads von den anwälten.

chef sagte wen du es warst dan sag es und wir vergessen die ganze sache ansonsten möchte er nachdem er bewiesen hat (datum und video nachweis) die 2800 euro innerhalb einer woche.
er besizt mehrere läden und hat viel geld, weswegen er sowas erfinden sollte ist unklar, es sind 400 euro die er geben muss, und die hat er haufenweise.

person A das weis das er nicht war und sagt ihm das er es doch bitte beweisen soll das, person A weis eigentlich das er nichts nachweisen kann, weil es ja eigentlich so etwas nicht gibt.

nun ist meine frage, kann er dokumente oder video aufzeichnungen fälschen, und person A damit reinlegen ?