Hallo,
angenommen ein Ehepartner ist seit Jahren zu unrecht (da mtl.
vierstellige Zahlung) familienversichert. Welche Konsequenzen sind
für den Familienversicherten zu erwarten und wie sieht die Lage für
den anderen Ehepartner aus, der dies wusste und der Krankenkasse von
Anfang an verschwiegen hat? Würde mich über Antworten freuen!
Gruß
Hallo,
nun, so wie es hier geschildert wurde liegt grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz vor. Wenn die Kasse ihre Möglichkeiten ausschöpft dann wird sie die Familenversicherung über die Verjährungsfristen hinaus beenden und Beiträge nachfordern bzw. Leistungen zurückfordern.
Gruß
Czauderna
Vielen Dank für Ihre Antwort! Können Sie mir die gesetzliche Grundlage nennen, nach der die Kasse über die Verjährungsfrist hinaus Beträge nachfordern kann? Und an wen konkret wird sich die Kasse wenden?
Hallo,
§ 45.4 SGB V.
- Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.
Schuldner dürfte dann die Ehefrau sein, aber auch der Ehemann, der
vorsätzlich die Einkünfte verschwiegen hat, aber ich bin kein rechtsexperte.
Gruß
Czauderna