Zu unrecht ins arbeitsamt gerufen

hallo,

ein freund hat im september eine 6-montaige weiterbildung begonnen, 220km vom wohnort entfernt, vom arbeitsamt finanziert (war ALH-empfänger). er bekam eine einladung zum 10.09 seinen antrag für das ALG II persönlich abzugeben. er rief daraufhin beim AA an und sagte, dass sich bei ihm im privaten die nächsten tage noch einiges ändert (neue wohnung, etc). man sagte ihm er solle sich melden wenn bei ihm alles klar sei, dann bekommt er einen neuen termin.
2 wochen später bekam er einen neuen termin zugeschickt, zum 29.09.
war zwar zeitlich sehr ungünstig, da er einen tag später seine erste prüfung bei der schulung hatte uns saomit nicht lernen konnte, aber er dachte sich das er den termin nicht schon wieder verschieben will und außerdem hört man ja in den medien immer, dass man den antrag pünktlich abgeben soll, wenn man sein geld erhelten will ab januar.

er fuhr also am 29.09 früh los, 220km richtung heimat. als er dann im AA saß und die bearbeiterin seinen antrag entgegennham, stellte sie nach einem kurzen blick in den PC fest, das er ja übergangsgeld beziehe und im moment garkeinen anspruch auf ALG II hat. erst wieder wenn die schulung vorbei ist! ich solle also im feb 2005 wiederkommen bzw. mir einen termin geben lassen.
auf die frage, ob er den antrag denn dann schon dalassen könnte bzw. sie den antrag schon mit ihm durchgehen könnte sagte die bearbeiterin nur, dass das nicht geht, weil ich dann eine eblehnung zugeschickt bekommen würde. ich müsse in einem halben jahr wiederkommen.
dann fragte er noch ob er denn wenigstens seine fahrkosten erstattet bekäme in hähe von 50 euro. aber auch das wurde ihm verweigert!!!

ich frage mich nun ob es rechtns ist, das einer fast 500km fährt, nur um 2 minuten im AA zu sitzen um dann zu hören das er garnicht hier sein muss! nur weil die dort zu faul sind einmal kurz im PC zu schauen ob ich pberhaupt anspruch habe oder nicht.
50euro sind viel, wenn man nur wenig geld jeden monat hat. und der tag lernen für die prüfung nächsten tag…!!!

kann man sich da irgendwie beschweren oder sich die fahrkosten wiederhoeln??

axl

Vom Arbeitsamt finanziert!
Hallo Axl,

hallo,

ein freund hat im september eine 6-montaige weiterbildung
begonnen, 220km vom wohnort entfernt, vom arbeitsamt
finanziert (war ALH-empfänger).

Das Arbeitsamt (also wir alle) ist quasi sein Brötchengeber - ist es da zuviel verlangt, da mal hinzufahren?

ich müsse in einem
halben jahr wiederkommen.

  • also ein halbes Jahr kassieren und nicht kommen müssen - ist doch nicht schlecht!

dann fragte er noch ob er denn wenigstens seine fahrkosten
erstattet bekäme in hähe von 50 euro. aber auch das wurde ihm
verweigert!!!
ich frage mich nun ob es rechtns ist, das einer fast 500km
fährt, nur um 2 minuten im AA zu sitzen um dann zu hören das
er garnicht hier sein muss! nur weil die dort zu faul sind
einmal kurz im PC zu schauen ob ich pberhaupt anspruch habe
oder nicht.

Oder weil er zu faul oder feige ist, vorher mal anzurufen und zu fragen ???

50euro sind viel, wenn man nur wenig geld jeden monat hat.

…das eh schon vom Arbeitsamt kommt!

und der tag lernen für die prüfung nächsten tag…!!!

Mit einem Telefonat wäre es schneller gegangen!

kann man sich da irgendwie beschweren oder sich die fahrkosten
wiederhoeln??

Gut, die Sache ist nicht toll gelaufen, aber eine gehörige Mitschuld trägst Du auch daran. Bei 500 km würde ich IMMER vorher fragen, ob es nicht auch per Post oder sonstwie geht, vor allem vor einer wichtigen Prüfung. Worüber willst Du Dich beschweren - über Deine eigene Dummheit?
Müssen immer andere verantwortlich sein für die eigenen Fehler?

Grüße
gordie

Hallo,

mal davon abgesehen wer hier wessen Brötchengeber ist (geht ja auch am Thema vorbei), würdest du dich auch nicht freuen, wenn du von deinem spärlichen Arbeitslosengeld oder wie hier Unterhaltsgeld, 50 € für nichts und wieder nichts hinlegen müsstest um dann zu erfahren, das es nur ein Irrtum war.
Ärgerlich ist es allemale.

Gruß
roland

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Spannender Text vom Herrn „Brötchengeber“. Sicher wird der
gern nen halben Job für nen Arbeitslosen abgeben, damit er
selber noch mehr Zeit hat, Blödsinn in die Welt zu setzen.

Auf der Einladung des AA stand was drauf von Fahrtkosten
über Euro 5,- oder so ähnlich…

Darauf pochen !

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hallo,

er soll Antrag auf Kostenerstattung stellen und wenn er hingewiesen wird, dass er keinen Anspruch hat, soll er den Antrag trotzdem stellen und erklären, er wolle hierfür, nachdem er geladen wurde, dann wenigstens eine rechtlich begründete Ablehnung mit entsprechendem Rechtsmittelbehelf. Dass die Sachbearbeiterin dies ablehnt ist verständlich, denn da das Arbeitsamt zahlen muss, wird sie wohl nicht nur mit einer kleine Rüge für derartiges Fehlverhalten wegkommen.

Gruss Günter

Servus Axl,

Anspruch auf Erstattung besteht, deshalb nicht durch mündliche Absagen einschüchtern lassen.
Deshalb schriftlich an den Direktor des zuständigen Arbeitsamts.

Richy

Servus Axl,

Anspruch auf Erstattung besteht, deshalb nicht durch mündliche
Absagen einschüchtern lassen.
Deshalb schriftlich an den Direktor des zuständigen
Arbeitsamts.

Schriftlichen Bescheid verlangen. Sonst keine
Klage möglich !

Deiner Visetenkarte nach mußt Du der ehrliche sein.