Zu unrecht negative bewertung, was tun ?

hallo

habe bei ebay etwas verkauft. es war alles ok. der käufer wollte danach aber preisnachlass weil der artikel ihm nicht gefallen hat.

nachdem ich das ablehnte bekamm ich prompt ne schlechte bewertung.

kann man diese von ebay löschen lassen ?

kann ja nicht sein das man als verkäufer nur noch ausgeliefert ist

Hi
wenn du dich gemeinsam mit dem Käufer gütlich darauf einigst…
Li

Hi,

ich fürchte leider, dass Du da Pech hast. Der Käufer hat bei Privatkauf nicht das „Recht“, Geld von Dir zurückzufordern, nur weil ihm der Artikel nicht (mehr) gefällt. Da der Käufer das nicht einsehen wird, werdet ihr euch wohl nur einigen können, wenn Du klein bei gibst (was ich nicht tun würde) - dann könntet ihr im Einvernehmen die Bewertungen zurücknehmen.

Grüßle, Claudi

Hallo,
ich betrachte das etwas anders.
Wenn einem Verkäufer die Bewertung sehr wichtig ist, hat er meiner Ansicht nach gute Chancen vor Gericht.
Voraussetzung: Er kann seine Behauptung beweisen.
Dann ist BGB § 824 der richtige Ansatz.

§ 824
Kreditgefährdung
(1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.

(2) Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist, wird dieser nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hat.

Zitat:
http://www.aufrecht.de/3080.html

„In das Bewertungssystem fließen sowohl die positiven als auch negativen Erfahrungen ein, die andere eBay-Mitglieder mit einem Handelspartner gemacht haben. Grundlage für die Entscheidung der Mitglieder, welche Bewertung sei für zutreffend und gerechtfertigt halten, bilden die allein den Handelspartnern zugänglichen Informationen über den Verlauf der Transaktionen nach Angebotsende.....
Der Informationsaustausch im Bewertungssystem und die Weitergabe von Erfahrungen mit Handelspartnern an die Gemeinschaft ist eine wesentliche Basis für das sichere und vertrauensvolle Handeln unter eBay. Nur ein unabhängiges, neutrales Bewertungssystem, das unverfälschte Bewertungsprofile abbildet, kann dies gewährleisten.“

Aus einigen bereits getroffenen Urteilen können die entsprechenden Schlüsse gezogen werden und helfen bei der Argumentation.

Hier wären:
http://www.jurablogs.com/de/lg-duesseldorf-ebay-bewe…
gleicher Fall http://www.aufrecht.de/index.php?id=3083

http://www.jurablogs.com/de/negative-ebay-bewertung
Das wird auch in den eBay-AGB so beschrieben. Tätigwerden nur auf gerichtliche Anordnung.

Also, je nach persönlicher Wertung Klage nach vorheriger Beweissicherung (am Besten nicht per e-mail, sondern schriftlich), dem Zahlungswunsch mit Bewertungsrücknahme (bleibt aber sichtbar) oder einfach schlucken.

LG
R

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Hi

Also, je nach persönlicher Wertung Klage nach vorheriger
Beweissicherung (am Besten nicht per e-mail, sondern
schriftlich), dem Zahlungswunsch mit Bewertungsrücknahme
(bleibt aber sichtbar) oder einfach schlucken.

Und die Kosten trägt wer? Können die komplett dem Verursacher (Käufer hier) angehängt werden?

MfG
Lilly

Nichts, denn Käufer haben Narrenfreiheit
Hallo,

habe bei ebay etwas verkauft. es war alles ok. der käufer
wollte danach aber preisnachlass weil der artikel ihm nicht
gefallen hat.

leider hat Ebay das durch die Änderungen im Bewertungssystem bewusst in Kauf genommen. Bei mir kürzlich ähnlicher Fall:

-Artikel verkauft, Käufer informiert. Zahlungsbedingung laut Auktion: Binnen 7 Tagen
-Käufer markiert nach einer Woche Artikel als bezahlt
-Nach zwei Wochen mal beim Käufer nachgefragt, ob er schon bezahlt hat
-Per Email wüßte Beschimpfung, er wäre im Urlaub, das hätte er mir auch gesagt (hat er nicht), ich soll ihn nicht belästigen, er will seinen Urlaub genießen (dann soll er im Urlaub keine Mails abrufen)
-Antwort, dass ich vom Urlaub nichts wüsste. Frage: Wann kann ich mit dem Geld rechnen
-Keine Antwort
-Nach 3 Wochen als Unstimmigkeit gemeldet
-Antwort des Käufers nach 6 Tagen „haben Sie nicht begriffen, was ich Ihnen geschrieben habe“, aber keine Antwort wann er zu zahlen gedenkt
-Unstimmigkeit geschlossen, Käufer wurde von Ebay als unzuverlässiger Bieter verwarnt
-Postwendend negative Bewertung „sehr unkooperativ und bedrängend, keine Kommunikation möglich“

Ich habe dann bei Ebay nachgefragt, warum ein Käufer, der verwarnt wird, negativ bewerten kann/darf. Antwort: Er hat fristgerecht auf die Unstimmigkeit reagiert. Zu deutsch: So lange auf Unstimmigkeiten reagiert wird, hat man als Verkäufer auch keine Möglichkeit, negative Bewertungen zu unterbinden. Man kann nur hoffen, dass der Käufer nicht reagiert, denn nur dann werden negative von Ebay gelöscht.

Fazit: Käufer haben Narrenfreiheit. Nach dem Kauf können sie sich alles erlauben und nach belieben negativ bewerten. Verkäufer können sich nicht mehr dagegen wehren. Ein Grund mehr, warum Ebay immer weniger Spaß macht. Man traut sich kaum noch mal nachzufragen, wann denn mal bezahlt wird, geschweige denn eine Unstimmigkeit zu eröffnen.

Meine Erfahrung ist zudem: Seit der Änderung des Bewertungssystems gehen Zahlungen deutlich später ein.

Entweder man lebt mit ungerechtfertigten negativen Bewertungen oder man lässt den Handel bei Ebay. Ist leider so.

Gruß

S.J.

Und die Kosten trägt wer? Können die komplett dem Verursacher
(Käufer hier) angehängt werden?

Da liegt eben das Risiko. Das kann nur ein RA beantworten. Die Kosten werden vom Kläger wohl erst einmal vorgelegt werden müssen.
Eigentlich trägt der Unterliegende die Kosten, geklärt werden muss, wie aussergerichtliche Kosten behandelt werden.
Deshalb gibt es ja auch so wenig Urteile, weil (fast) alle es schlucken.

Haben die Bewerter nicht irgendwo die Möglichkeit zu wiederrufen?

Ich würde einen Eintrag bei Rottenneighbor machen, das befriedigt wenigstens etwas.
Noch mehr, wenn der das bemerkt und einem droht.
Aber da man das als Anonym markiert kann er/sie gar nichts machen.
Im Gegenteil, kommt eine Anzeige (im Gegensatz zu der Propaganda in BLÖD und den TV-Magazinen sind Einträge dort nicht generell illegal) erstattet man Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung.
Das haut immer gut rein, wenn sich das vermeintliche Opfer nun noch im Visier der Polizei/Staatsanwaltschaft sieht (auch wenn die meist nichts tun, der Brief mit der Vorladung bewirkt bei Leuten die nicht wissen dass der ignoriert werden aknn meist Panik).

Man kann ihn ja drauf aufmerksam machen.
Unter dem Motto, das habe man jetzt zufällig gefunden.
Dementsprechend allgemein hält man das auch, und erwähnt z.B. keine Details.

Aber im Grunde kann man auch Details nennen, denn im Grunde ist es nicht verboten dort die Wahrheit zu schreiben.

wenn du dich gemeinsam mit dem Käufer gütlich darauf
einigst…

Hi!

Dies ist leider meistens nicht möglich, weil die am längeren Hebel sitzen. Ich habe aktuell auch ein ähnlich gelagerten Fall:

Porto im Auktions-Text: 4,50 Euro

eMail des Kunden: „3,90 Euro sind ja genug, aus Kulanz bekommst du aber 4,00 Euro.“

Wow - wie bescheuert sind denn die Käufer heutzutage!!!

Ich habe dann bei Ebay nachgefragt, warum ein Käufer, der

verwarnt wird, negativ bewerten kann/darf. Antwort: Er hat
fristgerecht auf die Unstimmigkeit reagiert. Zu deutsch: So
lange auf Unstimmigkeiten reagiert wird, hat man als Verkäufer
auch keine Möglichkeit, negative Bewertungen zu unterbinden.
Man kann nur hoffen, dass der Käufer nicht reagiert, denn nur
dann werden negative von Ebay gelöscht.

Wie bitte? Das kann ja wohl nicht wahr sein. Bisher dachte ich immer, ich wäre auf der sicheren Seite, wenn ich eine Unstimmigkeit gemeldet habe. Na toll, es macht ja immer mehr Spaß bei Ebay…

LG, Claudi

wolln`se noch mehr Senf dazu?
Hallo,

Ich würde einen Eintrag bei Rottenneighbor machen, das
befriedigt wenigstens etwas.

Wen? Dich?

Aber da man das als Anonym markiert kann er/sie gar nichts machen.
Im Gegenteil, kommt eine Anzeige …
… erstattet man Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung.

Meinst Du das jetzt im Ernst??

Das haut immer gut rein

Klingt eher nach etwas, dass Du heute eingenommen hast …

ist es nicht verboten dort die Wahrheit zu schreiben.

Das er ein böser Nachbar ist? Nö verboten nicht, kannste aber auch mit Kreide auf die Strasse malen „Herr Müller ist DOOF!“

Ich finde Seiten wie RottenNeighbor sind die richtige Quelle für Vollverlierer ihren Frust abzulassen. Unwichtige Wichtigtuer die nicht wissen, was sie und wie sie es mit ihrem Leben anstellen sollen …

Wie auch immer …

Ich hoffe es wird Dir bald wieder besser gehen!

liebe Grüße
Jasmin

3 „Gefällt mir“

Hallo,

da kannst Du leider nichts machen.

Negative Bewertungen sind auch nicht mehr rückgängig zu machen.
Aber soweit ich weiss, sind negative Bewertungen nach 12 Monaten wieder gelöscht. Das war vorher nicht so.

Den Käufer solltest Du trotzdem melden und die Unstimmigkeit voll durchziehen. So besteht eine Möglichkeit, dass der Jenige welche das nicht lustig so weiter treiben kann wenn Ebay ihn erst einmal auf den Kicker hat.

Grüße
Jasmin

Gutmenschen basteln sich ihre eigene Realität…
Selbstverständlich ist das ernst gemeint.
Das ist keine Seite für unmittelbare Nachbarn, Jeder ist Nachbar von irgendwem.
Weiß man wie jemand in München ist, kann man auch als Kölner einen Eintrag vornehmen.
Ich weiß natürlich dass es Gutmenschen und von der BLÖD verBILDete Menschen gibt die meinen das wäre generell „illegal“.
Nein, Fakten darf man ganz offen schreiben.

Ja, ich weiß auch dass es Menschen gibt die Gebetsmühlenartig predigen dass „Rache“ nicht befriedigt.
Das ist wohl eher der Wunsch von Gutmenschen bzw. Emotionalisten, die es „wurmt“ dass „Rache“ wirklich befriedigen kann.
Ich schränke ein, wenn der „Feind“ nicht weiß woher es kommt dann ist es tatsächlich wenig befriedigen.
Der „Feind“ muss wissen woher es kommt, und dass muss auch der „Rächer“ selbst wissen (dass der es weiß) um eine echte Befriedigung zu erhalten. Auch wenn die Emos das nicht wahrhaben wollen. Emos = Emotionalisten. Obwohl die wahrscheinlich oft in einem Emotional-Quotient-Test einen niedrigen Wert erhalten würden. Denn ein Gutmensch ist jemand der sich „gut“ verhält, um als besserer Mensch da zu stehen.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Vorauseilender_Gehorsam .
Lichterketten, Gegendemonstrationen usw…

Kreide auf der Straße hinkt als Vergleich.
Das ist nur direkt vor dem Haus zu lesen, und nicht von Dauer.

„Ich finde Seiten wie RottenNeighbor sind die richtige Quelle für Vollverlierer ihren Frust abzulassen. Unwichtige Wichtigtuer die nicht wissen, was sie und wie sie es mit ihrem Leben anstellen sollen …“

Das ist genau das was ich mit „Gutmensch“ meinte.
Nur das Ergebnis zählt, die Mittel sind zweitrangig. Mord, Totschlag usw. meine ich damit nicht.
Absolut Gewaltlos.

Nur mal als Relation, ich kenne diverse Methoden um Personen Ärger mit Ordnungsämter und Polizei/Staatsanwaltschaften zu verpassen.
Da ist Rottenneighbor ausgewiesen die legale Methode.

Hi
ich habe mich mit einem Verkäufer der mich zuvor unflätigst beschimpft hatte doch geeinigt, also sag nicht es ist unmöglich. Er wurde auch deutlich umgänglicher…
das hab ich dann belohnt. Das ist wie’s Leckerli fürs Hunderl zu Erziehungszwecken.
Li

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Hallo,
es bleibt Dir letztlich nur übrig, in Deiner Stellungnahme zu Deiner Bewertung, Dich seriös und freundlich zu äußern. Ob Dein ehemaliger Käufer dies noch liest, ist egal. Deine Antwort werden Deine zukünftigen Käufer lesen.
Spinner laufen frei rum und immer mal wieder bekommt man einen zu Gesicht. :wink:

Eine Löschung bekommst Du nur hin, wenn verleumdet oder beleidigt wurde oder persönliche Daten veröffentlicht wurden.

Gruß, Ingo

Nur mal als Relation, ich kenne diverse Methoden um Personen
Ärger mit Ordnungsämter und Polizei/Staatsanwaltschaften zu
verpassen.
Da ist Rottenneighbor ausgewiesen die legale Methode.

Hallo Tobias,

du redest von Gutmenschen. Gut dann sind für mich Menschen, die es überhaupt nötig haben sich zu rächen - auf welcher Art auch immer - Blödmenschen. Für mich ist das Bedürfnis nach Rache gleichzusetzen mit einer nicht vorhandenen sozialen Intelligenz.

Gruß

Samira

1 „Gefällt mir“

achso

Ich schränke ein, wenn der „Feind“ nicht weiß woher es kommt
dann ist es tatsächlich wenig befriedigen.
Der „Feind“ muss wissen woher es kommt, und dass muss auch der
„Rächer“ selbst wissen (dass der es weiß) um eine echte
Befriedigung zu erhalten.

neeeeh - iss klar …

Ohne Dich verletzen zu wollen. Aber ich denke Du brauchst ernsthafte Hilfe. Oder etwas zu tun.

liebe Grüße
Jasmin