Hallo liebe Experten!
Folgende fiktive Situation!
Ich befinde mich allein im Auto und fahre über eine
Landstraße. Ein Auto kommt mir entgegen und fährt an mir vorbei. Einige Zeit später bekomme ich eine Anzeige.
Der Autofahren und sein Beifahrer behaupten ich hätte sie behindert und von der Straße gedrängt.
Wie sieht die Rechtslage/Situation für mich aus?
(2 gegen 1 Aussge.)
Bin ich irgendwie gegen solch eine Anschuldigung Intriege geschützt? Es könnte ja jeder sich mein Nummernschild mehrken und etwas mit einem Zeugen behaupten. Wer ist in dieser Situation in der Beweispflicht?
mit freundlichen Grüßen Stefele
Es gibt im Straf- bzw Ordnungswidrigkeitsrecht eigentlich keine Aussage-gegen-Aussage-Pattsituation. In einem gerichtlichen Verfahren hat ein Richter eine freie Beweiswürdigung und kann nach der persönlichen Anhörung oder Zeugenentnahme entscheiden welche Aussage und Version er für glaubwürdig hält.
In der Praxis sieht das im Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht so aus, dass dem Anzeigensteller eine größere Glaubwürdigkeit zugesprochen wird als dem Beschuldigten. Der Beschuldigte hat ein nachvollziehbares Interesse die Tat zu bestreiten, wogegen ein (normaler) Anzeigensteller kein Interesse an einer Verfolgung der Tat haben düfte soweit er sich nicht tatsächlich bedrängt, bedroht oder gefährdet gefühlt hat. Die Gerichte stufen Anzeigensteller auch darum als glaubwürdig ein, weil jeder Autofahrer zig Situationen kennt, in denen er sich über die Rücksichtslosigkeit anderer Autofahrer aufregt ohne die Mühe einer Anzeige auf sich zu nehmen. Wenn jemand allerdings eine Anzeige stellt, kann man in der Regel auch davon Ausgehen, dass an dem Sachverhalt auch etwas dran ist.
Hallo!
Das ist natürlich eine reichlich akademische Frage, weil so eine Situation wohl die absolute Ausnahme sein dürfte. Unterstellen wir mal, es geht um den strafrechtlichen Aspekt, dann müßten die „Verleumder“ Strafanzeige erstatten. Polizei und Staatsanwaltschaft würden dann wohl ermitteln und neben der Glaubwürdigkeit und Widerspruchsfreiheit der Anzeigesteller auch die örtlichen Umstände überprüfen: Gibt es irgendwelche Reifenspuren auf oder neben der Straße, die die Schilderung stützen, u.s.w. Weiterhin müßte man sich fragen, ob zwischen den Beteiligten persönliche Beziehungen bestehen, die einen Racheakt o.ä. nahelegen. Jedenfalls herrscht nicht mehr das Prinzip der germanischen Eideshelfer, d.h., wer mehr Zeugen hat, gewinnt. Außerdem ist natürlich auch die falsche Verdächtigung mit Strafe bedroht, so daß das auch gründlich nach hinten losgehen kann. Insgesamt halte ich es für sehr unwahrscheinlich, daß jemand mit solch einer falschen Story durchdringt, aber wenn man offiziell als Beschuldigter vernommen werden soll, sollte man auf jeden Fall einen Anwalt mitnehmen, und zwar einen, der sich nachgewiesenermaßen mit Strafrecht auskennt (Fachanwalt). Gezwungen werden kann man als Beschuldigter zur Aussage nicht.