Guten Tag,
stimmt es, dass Krankenversicherungen nachfragen, abmahnen u.ä. falls man hintereinander für Dienstunfähigkeitsbescheinigungen zwei verschiedene Ärzte - oder allgemein immer wieder verschiedene Ärzte - aufsucht?
Sollte man also nicht launisch einfach seinen Arzt jedesmal aussuchen?
Realistisch gerade in demselben Quartal, falls die Praxisgebühr schon entrichtet wurde.
Grüße
Hallo,
im Allgemeinen ist das kein Problem - wenn der Versicherte
jeweils die 10,00€ zahlt, ist das schon okay.
Kritisch wird es, wenn es öfters vorkommt, und wir auf Betreiben
der Arbeitgeber, aber auch bei Versicherten im Krankengeldbezug,
mit den behandelnden Ärzten Kontakt aufnehmen müssen.
Extrem kritisch wird es für den versicherten, wenn die Ärzte voneinder
nichts wissen, also unabhängig voneinder Krankmeldungen ausstellen.
Da liegt schon der „Verdacht“ nahe, dass hier „krank gefeiert“ wird.
Gruss
Czauderna
Hallo,
Hallo!
im Allgemeinen ist das kein Problem - wenn der Versicherte
jeweils die 10,00€ zahlt, ist das schon okay.
Kritisch wird es, wenn es öfters vorkommt, und wir auf
Betreiben
der Arbeitgeber, aber auch bei Versicherten im
Krankengeldbezug,
Falls der Arbeitgeber aber nicht reagiert, macht dann auch die Versicherung nichts, richtig?
mit den behandelnden Ärzten Kontakt aufnehmen müssen.
Die Ärzte geben dann die Unterlagen raus? Ist das nicht zu privat? Und selbst wenn, was möchte dann die Krankenversicherung mit diesen Unterlagen anstellen?
Grüße
Hallo,
wenn berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen,
z.B. Seitens des Arbeitgebers, so kann die Kasse den behandelnden
Arzt dazu befragen. Der Arzt ist verpflichtet entweder der Kasse
direkt, oder im Extremfall auch dem Medinischen Dienst direkt
Auskunft zu erteilen. Unterlagen an die Kasse direkt gibt es
grundsätzlich nicht.
Gruss
Czauderna
Hallo!
wenn berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen,
z.B. Seitens des Arbeitgebers, so kann die Kasse den
behandelnden
Arzt dazu befragen.
Der Arzt kann aber doch der Versicherung nur mitteilen, dass er den Patienten arbeitsuntauglich geschrieben hat.
Was genau will hier die Krankenkasse nachprüfen?
Mir wurde mal gesagt, das die Krankenkasse auch so Formulare rausschicken würde, wenn der Kunde länger krank geschrieben ist/war.
Was hat es damit auf sich?
Grüße und besten Dank.
Hallo,
bei den Krankenkassen gibt es dazu einen Fachbegriff, der heisst
„AU-Fall Steuerung“ wobei das Kürzel AU für Arbeitsunfähigkeit steht
Gründe für die AU-Fall-Steuerung gibt es deren zwei.
Als erstes steht der Grund, alles dafür zu tun, damit, auch im Interesse
des Patienten die Erkrankung geheilt bzw. gelindert und die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Dazu ist es erforderlich, dass
die Krankenkasse unter Zuhilfenahme des Medizinischen Dienstes (MDK)
natürlich auch wissen muss, warum der Patient eigentlich erkrankt ist
und wo die gesundheitlichen Defizite liegen, die eine so lange
Erkrankung ausgelöst haben. Natürlich sind solche Steuerungsmassnahmen
nicht in allen Fälle erforderlich.
Wenn sich jemand ein Bein gebrochen hat, dann weiss man, das dauert in der Regel ca. 8-12 Wochen, dann ist die Sache erledigt.
Anders dagegen sieht es z.B.bei psychischen Erkrankungen aus.
Hier ist professionelle Hilfe direkt angesagt. Wenn bei einer solchen
Diagnose über einen längeren Zeitraum die AU-Bescheinigung „nur“
vom Hausarzt (Allgemeinarzt) ausgestellt wird, kann man davon
ausgehen, ohne das man Mediziner ist, dass hier etwas nicht optimal
läuft. Dann wird der Arz befragt, nicht nur über Diagnose und
Krankheitsverlauf, sondern auchüber Therapie, Medikation, Reha-Massnahmen und ggf. über Erwerbsminderung.
Auch Vorerkrankungen innerhalb der letzten drei Jahr, die in ursächlichem Zusammenhang mit der jetzigen Erkrankung stehen,
sind wichtig, werden Sie doch auf den Gesamtkrankengeldanspruch
angerechnet.
Im Interesse des Arbeitgebers liegt natürlich die Information, wie
lange denn sein Arbeitnehmer ausfällt - das ist natürlich eine
sehr schwierige Sache,muss doch die Krankenkasse strikt die
Schweigepflicht einhalten - in der Regel geht da nix ohne das
Einverständnis des Arbeitnehmers.
Die Krankenkasse hat natürlich auch ein Interesse möglichst schnell
eine Arbeitsfähigkeit herbeizuführen.Erstens mal um Krankengeld
und Behandlungskosten zu sparen und zweitens, um wieder einen
Beitragszahler zu erhalten, denn während des Krankengeldbezuges sind
die Versicherten beitragsfrei versichert.
Am besten für alle, natürlich als erstes für den Patienten ist es also,
eine Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglicgh zu beenden.
Für die „schwarzen Schafe“ unter den Patienten aber auch unter der
Ärzten (Gefälligkeitskrankschreibungen) ist das Eingreifen der
Krankenkasse natürlich auch ein Mittelchen.
Gruss
Günter Czauderna
Ich danke für die super Erklärung!
Grüße