Hallo!
Ein Nebengewerbler, welcher auf die Regelung des §19 USt. zurückgreift (keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt), möchte seinen Jahresabschluss machen, muss somit seinen Reingewinn ermitteln.
Werden hierzu die Netto- oder Bruttowerte der Ausgaben
heranzgezogen, um den Gewinn zu ermitteln.
Weiterhin wäre es interessant zu wissen, ob es eine Website gibt,
auf der alle Möglichkeiten aufgelistet sind, die ein Nebengewerbler (Arbeit von daheim aus) absetzen kann.
Vielen lieben Dank vorab.
Gruß
Hallo?
Weiß wirklich niemand bescheid!? 
Gruß
Hallo,
er muss die tatsächlichen Einnahmen als Einnahmen ansetzten, die gezahlten Ausgaben als ausgaben, also Brutto.
Eine Website kann ich dir nicht sagen, aber schmökere mal in einer Buchhandlung, da gibts jede Menge Literatur.
Dürfte sich auch lohnen, zumindest im ersten Jahr mal einen Steuerberater aufzusuchen, dann sind schon mal die Weichen gestellt.
Viel spaß noch,
Sibylle
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Gerade dass stimmt mich etwas nachdenklich, dass er
die Ust. als Ausgaben gegenrechnen kann…
Trotzdem, danke.
Gruß
Kleinunternehmer Nebengewerbe
Hallo,
schau mal unter
http://www.steuertipps.de/steuern/produkte/buecher/s…
Ansonsten empfehle ich auch die Beratung durch einen Steuerberater zumindest für die ersten beiden Jahre.
Im übrigen wird ein Kleinunternehmer (der keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG ausweist) so behandelt wie ein Privatmann. Entsprechend hat er den Bruttobetrag als Ausgabe und kann diesen auch als Betriebsausgabe absetzen.
Viele Grüße
C.
Weiß wirklich niemand bescheid!? 
Fasching…