Zu versteuernde Mieteinnahmen bei Mietvorstreckun

Hallo,
muss eine Miete von einer Person A als Einnahme versteuert werden die von A für eine Person B vorgestreckt wird,die Person B wiederum monatlich auf das Konto von A überweist (da B als Schüler nur durch das Bürgen von A eine Wohnung bekam)?
Danke.
Gruß,
Mirinda

der Vermieter muss die Einnahme versteuern - hier handelt es sich wohl eher um ein Darlehen? Wenn die etwas unklare Formulierung richtig verstanden wurde!

Lia