'zu versteuerndes Einkommen'

Hallo,

man stösst ja öfer auf diesen Begriff, z.B. wenn es um die Wohnungsbauprämie geht.

Bedeutet dieser also wirklich die endgültige Zahl, die am Ende der ESt Erklärung rauskommt? Also nach Abzug von Versicherungen, Sonderausgaben, Werbungskosten, nach Hinaufrechnen von Zinseinkünften und bereits gezahlter Lohnsteuer etc?
Oder ist das eventuell ein Zwischenwert?

Vielen Dank
Granini

Moin,
das ist der Wert, der die Bemessungsgrundlage zu Ermittlung der Einkommensteuer herangezogen wird. Also nach Hinzurechnung der Einkünfte und nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen, SOnderausgaben etc. pp…

http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/zu-versteuernd…

Schöne Grüße
e

Hallo e,

okay also wenn man z.B. eine Riester-Rente hat, dann kann man seine Einzahlungen abziehen um sein zvE zu berechnen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ich gehe davon aus, dass das stimmt, ansonsten mich bitte korrigieren, vielen Dank! :smile:

Gruß
Granini

Jein, wenn der Abzug Riester-Rente günstiger, dann ja. Allerdings werden dann die Zulagen wieder oben drauf gerechnet.

Wenn Zulagen günstiger, dann kein Abzug der Riester-Rente.

Müsste man einfach mal berechnen.

Sonnige Grüße
e

Ähm, sorry tut mir echt leid, das verstehe ich nicht ganz.
Die Zulagen verringern doch gerade das zvE auch, oder nicht?
Sie werden doch am Ende nur nochmal gesondert von der Steuerersparnis runtergerechnet?

Konnte ich klar machen, was ich meine?

Nehmen wir an, dass Steuerersparnis höher ist als Zulagen.
Sagen wir, X habe 2100€-154€=1946€ selber eingezahlt, und für die 2100€ beträgt die Steuerersparnis runde 500€.
Klar, X bekommt am Ende nur 346€ wegen der Zulagen.
Aber um wieviel hat sich das zvE denn nun geändert? Um -1946€ oder um -2100€?

Und wenn Y nur 100€ einzahlen müsste, um die Zulage zu bekommen, sollte dann nicht zumindest sein zvE um diese 100€ sinken? (natürlich ergibt sich am Ende kein Steuervorteil wegen der Günstigerprüfung, aber vlt. will Y ja die Wohnungsbauprämie oder sowas wo das zvE entscheidend ist).

Danke für deine Geduld
Granini

Geduld ist eine Tugend, hehe :wink:

Also bei der Ermittlung, ob nun die staatlichen Zulagen sinniger oder die Riester-Beiträge als Vorsorgeaufwendungen, werden die Beiträge und die Zulagen zusammen in die Ermittlung mit hinbezogen, also insgesamt als Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Und somit verringern Beiträge plus Zulagen das zvE.

Ist der Abzug als Vorsorgeaufwendungen (Beiträge plus Zulagen) sinniger, dann werden die Zulagen nicht dem zvE hinzugerechnet sondern der Einkommensteuer. Denn man kann nur entweder einen steuerlichen Vorteil aus dem Abzug als Vorsorgeaufwendungen haben oder die Zulagen.

Insoweit war meine vorherige Antwort etwas falsch. Und ich hoffe, dass ich mich nun verständlich ausgedrückt habe…

Sonnige Grüße
e

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Geduld ist eine Tugend, hehe :wink:

Da habe ich Glück, dass du das so siehst!^^

Also bei der Ermittlung, ob nun die staatlichen Zulagen
sinniger oder die Riester-Beiträge als Vorsorgeaufwendungen,
werden die Beiträge und die Zulagen zusammen in die Ermittlung
mit hinbezogen, also insgesamt als Vorsorgeaufwendungen
abgezogen. Und somit verringern Beiträge plus Zulagen das zvE.

Aha, super, sogar die Zulagen verringern also das zvE, danke!

Sonnige Grüße
e

Heute regnet es bei mir… :frowning:
Granini