Liebe Expertin/en
Folgende Frage bezüglich der Werbungskostenpauschale:
Wenn ein Arbeitnehmer (ledig ohne Kinder) im Jahr bis zu 940 Euro Werbungskosten hat, dann braucht er beim Finanzamt keine Belege für die Werbungskosten vorlegen,
es kommt die Werbungskostenpauschale in Höhe von 940,00 Euro zum Ansatz. Diese Pauschale ist in der Lohnsteuertabelle bereits eingearbeitet.
Wenn der Arbeitnehmer jedoch Werbungskosten in Höhe von angenommen 1200,00 Euro hat muß er beim Finanzamt alle Belege für die Werbungskosten vorlegen.
Verringert sich dann das zu versteuerndes Einkommen um 1200,00 minus 940,00 Euro = 260,00 Euro ?
Vielen Dank für die Antworten