Zu versteuerndes Einkommen?

In einer Ehe bei der Kombination Arbeitnehmer und
und Selbständiger, wie verhält es sich hier mit der Steuer und den Steuerklassen?
Wird hier das Gehalt des Arbeitnehmers zu dem Gewinn des Selbständigen zusammengezählt und daraus die Einkommensteuer errechnet?
Kann nicht sein…
Kann der AN Steuerklasse 3 wählen?
Wie funktioniert das?

Danke für Hilfe!

Gruß
Sebastian

In einer Ehe bei der Kombination Arbeitnehmer und
und Selbständiger, wie verhält es sich hier mit der Steuer und
den Steuerklassen?
Wird hier das Gehalt des Arbeitnehmers zu dem Gewinn des
Selbständigen zusammengezählt und daraus die Einkommensteuer
errechnet?

hallo,

grob gesagt: ja… die einkünfte werden getrennt ermittelt und dann im rahmen der zusammenveranlagung (wenn die denn günstiger ist) addiert und entsprechend versteuert - die wahl der steuerklasse des arbeitnehmers hat nur vorläufige wirkung beim monatlichen lohnsteuerabzug…

Kann nicht sein…
Kann der AN Steuerklasse 3 wählen?
Wie funktioniert das?

  • das kann er ohne weiteres - bei entsprechend positiven einkünften des ehegatten aus selbständiger tätigkeit würd ich mir schonmal nen batzen geld zurücklegen für die nachzahlung…

  • sollten aber verluste oder nur geringe gewinne des ehegatten vorliegen rät sich die klasse 3 schon an…

gruß vom inder

Danke für Hilfe!

Gruß
Sebastian

Hallo,

in diesem Fall muss (!) der Arbeitnehmer Steuerklasse III nehmen:

http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p38b.html

Gruß

Peter

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hallo,

boahhh - war mir auch neu - macht doch wenig sinn… zumindest am anfang nicht, wenn noch keine vorauszahlungen festgesetzt sind - also:

klasse 4 und ehegatte selbständig geht nicht !?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo inder,

geht schon, bei der Veranlagung wird ja sowieso alles ausgeglichen.

Aber so steht’s zumindest im Gesetz.

Gerade bei Vorauszahlungen kommt dann das Gequake, dass die VZ viel zu hoch angesetzt seien.

Aber unser Computer ist nun mal so programmiert, wie es im Gesetz steht. Das Programm geht immer von Steuerklasse III des Arbeitnehmers aus.

Gruß

Peter

Da stellt sich für mich die Frage,
kann man denn hier überhaupt noch genau ausrechnen,
was hat der Selbständige verdient und was hat der
Arbeitnehmer verdient?

Wenn ja, wie geht das?

Danke noch einmal
Sebastian

Hallo Sebastian

die Einkünfte des Ehemanns und die der Ehefrau werden getrennt ermittelt und dann zusammengerechnet, wo ist da das Problem ?

So steht es dann auch im Steuerbescheid (erst für jeden Ehegatten einzeln, nach der Zusammenrechnung heißt es dann „Summe bzw. Gesamtbetrag der Einkünfte“).

Die Steuer ergibt sich bei zusammenveranlagten Ehegatten dann aus der Splitting-Tabelle, nicht wie bei Ledigen aus der Grundtabelle.

Vielleicht solltest du dein Verständnis-Problem noch genauer erklären, im Moment weiß ich nicht genau, was du meinst.

Gruß

Peter

Danke Peter!

Mein Problem ist, dass ich es momentan nicht verstehe, wie es funktioniert.
Der eine Ehepartner ist Angestellter und zahlt in die Steuerklasse 3 ein.
Der andere ist selbständig.
Der Selbständige zahlt Vorsteuer usw.

Und doch soll jetzt trotz Vorsteuer nocheinmal ‚normale‘ Steuer
abgezogen?

Hoffe das verdeutlicht mein Verständnisproblem.

Gruß
Sebastian

Hallo,
eigentlich ist es ganz einfach (auch egal welche Steuerklasse man hat).
Jeder Partner in der Ehe hat ein gewisses Einkommen. Bei der Steuerklärung wird für jeden einzeln dieses Einkommen (einmal Gehalt, einmal Gewinn) aufgeführt. Nun werden diese beiden Einkommen bei Zusammenveranlagung zusammensummiert und aus der Höhe dieser Summe die zugehörige Einkommensteuer, die zu entrichten ist, berechnet.

Nun wird geschaut, wieviel Einkommensteuer beide für den Zeitraum schon bezahlt haben und verglichen: Entweder wurde zuviel bezahlt, dann gibt es was zurück, oder es wurde zuwenig gezahlt, dann muss man noch was ans Finanzamt nachzahlen.

Beatrix