Wenn ein Arbeitgeber ein Brutto Jahresgehalt von ca. 20.000 € auf der Lohnsteuerkarte angibt der Tatsächliche Jahresbruttolohn aber bei 16.000 € liegt. Was könnte das für Folgen haben, für den Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber? PS: Vor- und Nachteil sind nicht von Bedeutung! Die Frage wie der Arbeitnehmer zu handel hat steht im Vordergrund.
Hallo, wenn die Lohnsteuer von brutto 16.000 Euro abgezogen wurde,
müssen mithin für 4.000 Euro noch Steuern nachgezahlt werden.
Schleunigst im Lohnbüro des ArbGebers vorstellig werden. Ist die
Bescheinigung manuell ausgefertigt oder maschinell ausgedruckt?Gruß
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Ergänzender Hinweis: Jeder Arbgeber muß nach Ablauf eines KalJahres
der Rentenversich. eine Mitteilg.über das versichpflichtige Entgelt
des vergang. Jahres übersenden. Der Arbnehmer erhält eine Kopie
(Formblatt DIN A5). Was ist dort bescheinigt? 16 oder 20.000. Gruß
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Nein
Hi!
Ergänzender Hinweis: Jeder Arbgeber muß nach Ablauf eines
KalJahres
der Rentenversich. eine Mitteilg.über das versichpflichtige
Entgelt
des vergang. Jahres übersenden.
Nein, das Teil bekommt die Krankenkasse - mittlerweile maschinell.
Der Arbnehmer erhält eine
Kopie
(Formblatt DIN A5).
Es ist ein DIN A 4 - Teil, nennt sich Jahresmeldung (KZ. 50).
Was ist dort bescheinigt? 16 oder 20.000.
Was hat das SV-pflichtige Einkommen mit dem steuerpflichtigen Einkommen zu tun?
VG
Guido
Hi! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Lieber wer-weiss-was User,
in unserer schnelllebigen Zeit kann es hin und wieder
vorkommen einige Benimmregeln zu vergessen (Häufigster Grund:
Fauhlheit
).
Es tut mir ausserordentlich Leid, nicht nur weil es sich
gehört sondern weil ich fest davon überzeugt bin das
Benimmregeln unsere Welt etwas besser machen, und von
gegenseitigem Respekt zeugen.
[Beim Verfassen von mehreren Artikel, parallel, kann das mal
vorkommen]
Vielen Dank an Guido und Jackson
Mit freundlichen Grüßen Richie
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Hallo, der ArbNehmer erhielt bis vor einigen (oder etlichen?) Jahren
eine Durchschrift der Jahresmeldung im Postkartenformat (DIN A6), nicht,wie von mir angegeben, DIN A5, mittlerweile also DIN A4.
Natürlich hat das steuerpfl.Einkommen nichts mit dem sv-pflichtigen
Einkommen zu tun, weil ersteres ja nach Abgabe der StErklärung vom
Finanzamt durch EinkStBescheid festgesett wird.
Ich will darauf hinaus, dass der Brutto-Lohn lt. Steuerkarte bw.
elektron. Lohnsteuerbescheinigung in der Regel übereinstimmt mit den
Zahlen der SV-Jahresmeldung, wenn der Arbeitnehmer nicht mit seinem
Gehalt über den Pflichtgrenzen der Sozialvers. liegt, was bei
Richie aber nicht der Fall ist. Gruß
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Hi!
Hallo, der ArbNehmer erhielt bis vor einigen (oder etlichen?)
Jahren
eine Durchschrift der Jahresmeldung im Postkartenformat (DIN
A6), nicht,wie von mir angegeben, DIN A5, mittlerweile also
DIN A4.
Ach Du liebes Bißchen! Jetzt weiß ich, was Du meinst. Das ist ja schon ewig her, vor der Einführung der DÜVO, irgendwann Ende der 80er…
Ich will darauf hinaus, dass der Brutto-Lohn lt. Steuerkarte
bw.
elektron. Lohnsteuerbescheinigung in der Regel übereinstimmt
mit den
Zahlen der SV-Jahresmeldung, wenn der Arbeitnehmer nicht mit
seinem
Gehalt über den Pflichtgrenzen der Sozialvers. liegt, was bei
Richie aber nicht der Fall ist. Gruß
Und das setzt Du voraus, ohne zu wissen, ob die 16TEU oder 20TEU für ein ganzes Jahr oder nur ein paar Monate gezahlt wurden?
Das setzt Du voraus, ohne zu wissen, ob bspw. eine Abfindung gezahlt wurde?
Das finde ich mutig.
VG
Guido