Zu viel bezahlte Überstunden

Hallo,

  1. Wenn keine Verjährungsfrist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Frist des § 195 BGB von 3 Jahren.

  2. Ein sehr großer Teil dieser Vereinbarungen zur pauschalen Überstundenabgeltung sind rechtswidrig und deswegen unwirksam. Dies läßt sich aber nur aus dem Gesamtzusammenhang des Vertragstextes heraus beurteilen. Der Vertrag sollte unbedingt einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Prüfung vorgelegt werden. Ist die Klausel zur Überstundenabgeltung unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit des restlichen Vertragswerkes.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo, wie verhält es sich, wenn ein AN in seinem Vertrag bspw. eine Klausel hat, dass 10% der Überstunden mit dem Regelgehalt abgegolten sind, dennoch über mehrere Jahre diese Überstunden abgerechnet bekommen hat?

Genauer: mit dem Gehalt vom 31.1.2014 wurden über 18 Monate Überstunden ausbezahlt, die dem AN nicht zustehen. Aufgrund von Problemen mit dem System wurden häufig Korrekturen vorgenommen, die durch den AN nicht immer einwandfrei nachvollziehbar waren. Der AN hat somit die zu hohe Auszahlung nicht bemerkt.
Nach einer Revision in der Personalabteilung wurde im Juli 2015 diese fehlerhafte Abrechnung erkannt und dem AN angezeigt.

Wie ist diese Situation einzustufen? Muss der AN damit rechnen, dass die Rückforderung über den gesamten Zeitraum folgt? Gibt es grundsätzliche Verjährungsfristen in solchen Dingen?

Ich meine einmal gelesen zu haben, dass solche Falschabrechnungen nur 3 Monate lang durch den AG zurückgefordert werden können?

Bitte beachten Sie - es handelt sich hierbei lediglich um ein Fallbeispiel - es findet in diesem Sinne keine Rechtsberatung statt.

Danke für Ihre Einschätzung.

Hi,

oft steht in Arbeitsverträgen/ Tarivvereinbahrungen / Werkvereinbarungen Fristen über die Verjährung von Ansprüchen aus den Arbeitsvertrag. diesbezüglich nachschauen.

In diesem Fall stehen keine Fristen im Vertrag, lediglich ein Vermerk, dass der AN ebenfalls zur Prüfung der Abrechnung verpflichtet ist. Dies scheint aber aufgrund der etwas wirren Korrekturen der Abrechnungen nicht möglich gewesen zu sein.

Vielleicht ist wichtig zu wissen, dass die Überstunden nie mehr als 10 % des Monatsbruttogehalts überschritten haben. Dennoch sprechen wir von ca. 5500 EUR brutto, die bereits über die Einkommenssteuererklärung 2014 vollständig versteuert und angemeldet wurden beim Finanzamt.

/ Tarivvereinbahrungen / Werkvereinbarungen?

Im betreffenden Unternehmen gibt es weder Tarif- noch Werksvereinbarungen. Das Unternehmen hat keinen Betriebsrat und obligt keinen Tarifbindungen/-vereinbarungen. Gehälter werden ausschließlich individuell vereinbart

Die Situation ist nun die folgende:

  • In Summe werden für 18 Monate zu hoch ausbezahlte Überstunden zurück gefordert. Mehrere tausend EUR.
  • Im Vertrag steht, dass Forderungen aus fehlerhaften Abrechnungen schriftlich angezeigt werden müssen und von diesem Zeitpunkt rückwirkend lediglich 3 Monate gelten - ältere Forderungen einer Vertragspartei sind verwirkt.
  • Ferner steht im Vertrag, der AN ist verpflichtet, die Abrechnung zu prüfen und Fehler im Vertrag unverzüglich anzuzeigen.