Hallo, wie verhält es sich, wenn ein AN in seinem Vertrag bspw. eine Klausel hat, dass 10% der Überstunden mit dem Regelgehalt abgegolten sind, dennoch über mehrere Jahre diese Überstunden abgerechnet bekommen hat?
Genauer: mit dem Gehalt vom 31.1.2014 wurden über 18 Monate Überstunden ausbezahlt, die dem AN nicht zustehen. Aufgrund von Problemen mit dem System wurden häufig Korrekturen vorgenommen, die durch den AN nicht immer einwandfrei nachvollziehbar waren. Der AN hat somit die zu hohe Auszahlung nicht bemerkt.
Nach einer Revision in der Personalabteilung wurde im Juli 2015 diese fehlerhafte Abrechnung erkannt und dem AN angezeigt.
Wie ist diese Situation einzustufen? Muss der AN damit rechnen, dass die Rückforderung über den gesamten Zeitraum folgt? Gibt es grundsätzliche Verjährungsfristen in solchen Dingen?
Ich meine einmal gelesen zu haben, dass solche Falschabrechnungen nur 3 Monate lang durch den AG zurückgefordert werden können?
Bitte beachten Sie - es handelt sich hierbei lediglich um ein Fallbeispiel - es findet in diesem Sinne keine Rechtsberatung statt.
Danke für Ihre Einschätzung.