Hallo
die Frage bezgl. ALG2 wäre, ob Ihr als Unverheiratetet überhaupt tatsächlich eine BG darstellt. Nur, weil Ihr ein Paar seid und zusammenlebt, seid Ihr noch lange keine Verantwortungs-und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft…dafür müsste eine der Voraussetzungen des § 7 SGB II erfüllt sein. http://hartz.info/index.php?topic=30.0
Wenn Ihr kein gemeinsames Konto, keine gemeinsamen Verträge/Versicherungen und kein gemeinsames Kind habt, nicht über Einkommen und Vermögen des anderen verfügen könnte, einander wirtschaftlich/ finanziell nicht unterstützt und (außer bei den Wohnungskosten und Grundnahrungsmitteln) getrennte Kasse macht, seid Ihr beim ALG2 keine BG und dürft nicht „zusammen“ berechnet werden (auch nicht, wenn Ihr schon länger als 1 Jahr zusammenlebt).
Ob während der Ausbildung Anspruch auf ALG2 bestünde, kannst du hier nachlesen: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0
Falls Anspruch besteht und Ihr keine BG darstellt, solltet Ihr (jeder für sich) jeweils einen eigenen ALG2-Antrag stellen… und zwar nachweislich schriftlich - nicht mündlich abwimmeln lassen. Dabei darauf achten, dass Ihr den anderen im Antrag nicht als „weiteres Mitglied in der _Bedarfs_gemeinschaft“ eintragt, sondern unter „Sonstiges“ als „weitere in der Wohnung lebende Person; keine Verwandtschaft, keine Wirtschafts-/ Einstehensgemeinschaft“.
Die Antragsformulare kann man auf der Website der Arbeitsagentur unter „Formulare“ runterladen.
Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit, bei der Kommune Wohngeld zu beantragen.
Gruß