Hallo,
ich habe folgende Frage und hoffe mir kann jemand helfen.
Meine Freundin und Ich leben in einer BG, dadurch wird unser Geld zusammen gerechnet. Wir haben beide ein Einkommen allerdings nicht sehr hoch, weil sie eine Ausbildung macht und ich ein EQJ. Zusammen haben wir also ein kleines bisschen zu viel Geld um ALG2 zu beantragen. Nun meine eigentliche Frage : Können wir noch irgendetwas anderes beantragen um wenigstens ein bisschen besser über die Runden zu kommen ?
Es wäre sehr nett wenn sich mir einer annehmen würde :-/
äm muss ich ne gez befreiung beantragen ? Ups dann sollte ich das mal machen… Ja ums wohngeld werde ich mich gleich morgen mal kümmern. sehr lieb danke =)
erstmal, woher kommt der Schluss, dass ihr zuviel verdient für ALG2? Habt Ihr schon einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde?
Wenn nicht, dann stellt einen Antrag, um es sicher geprüft zu haben. Denn Der Verdienst ist die eine Seite, die Kosten für die Unterkunft die andere Seite. Wenn die Wohnung viel Energie kostet, sind neben dem Regelsatz für den Lebensunterhalt die Kosten für die Unterkunft individuell.
Wenn Ihr schon einen Antrag abgelehnt bekommen habt:
Habt ihr für die Kosten der Unterkunft alle Nebenkosten angegeben? Das ist je nach Miete oder Eigentum unterschiedlich.
Wenn beim ALG2 nichts zu holen ist, bleibt noch der Weg offen, Wohngeld zu beantragen.
die Frage bezgl. ALG2 wäre, ob Ihr als Unverheiratetet überhaupt tatsächlich eine BG darstellt. Nur, weil Ihr ein Paar seid und zusammenlebt, seid Ihr noch lange keine Verantwortungs-und Einstehens- Bedarfsgemeinschaft…dafür müsste eine der Voraussetzungen des § 7 SGB II erfüllt sein. http://hartz.info/index.php?topic=30.0
Wenn Ihr kein gemeinsames Konto, keine gemeinsamen Verträge/Versicherungen und kein gemeinsames Kind habt, nicht über Einkommen und Vermögen des anderen verfügen könnte, einander wirtschaftlich/ finanziell nicht unterstützt und (außer bei den Wohnungskosten und Grundnahrungsmitteln) getrennte Kasse macht, seid Ihr beim ALG2 keine BG und dürft nicht „zusammen“ berechnet werden (auch nicht, wenn Ihr schon länger als 1 Jahr zusammenlebt).
Falls Anspruch besteht und Ihr keine BG darstellt, solltet Ihr (jeder für sich) jeweils einen eigenen ALG2-Antrag stellen… und zwar nachweislich schriftlich - nicht mündlich abwimmeln lassen. Dabei darauf achten, dass Ihr den anderen im Antrag nicht als „weiteres Mitglied in der _Bedarfs_gemeinschaft“ eintragt, sondern unter „Sonstiges“ als „weitere in der Wohnung lebende Person; keine Verwandtschaft, keine Wirtschafts-/ Einstehensgemeinschaft“.
Die Antragsformulare kann man auf der Website der Arbeitsagentur unter „Formulare“ runterladen.
Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit, bei der Kommune Wohngeld zu beantragen.
äm muss ich ne gez befreiung beantragen ? Ups dann sollte ich
das mal machen… Ja ums wohngeld werde ich mich gleich morgen
mal kümmern. sehr lieb danke =)
Hallo nochmal. GEZ Antrag kann auch runtergeladen werden. Wohngeld dringend beantragen. LG
ja versucht es erstmal mit wohngeld… die sind da meistens etwas grpßzügiger und wenn da nicht bei rum kommt dann empfehle ich weuch euch noch nen kleinen nebenjob zu suchen in einer spülküche oder zeitung austagen…sowas was nichts anstrengendes und langwiriges ist!!!lg
Sie können sich beim Wohngeld bewerben (Sozialamt). Dort können Sie sich i.Ü. auch von Rundfunkgebühren befreien lassen.
Für beides gibt es natürlich Einkommensgrenzen.
ich kenne mich da leider nicht gut aus. Ob Ihr Wohngeld etc… beantragen könnt, da musst Ihr selber bei der zuständigen Behörde anfragen und Unterlagen vorlegen.