Zu viel gewährter Urlaub bei Arbeitgeberwechsel

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer(nicht in der Probezeit) nimmt in den ersten zwei Monaten des Jahres 2011 drei Wochen Urlaub, die auch problemlos genehmigt wurden.
Angenommen der Arbeitnehmer kündigt kurz vor seinem Urlaub fristgerecht, so dass die Urlaubszeit noch in die Zeit des Arbeitsverhältnisses des „alten“ Arbeitgebers fällt.

Jetzt hat der Arbeitnehmer ja eigentlich mehr Urlaub genommen, als er Anspruch hat.

Verständlicherweise ist diese Situation für den Arbeitgeber nicht gerade angenehm aber was KÖNNTE der Arbeitgeber nun tun?

Konkreter:

  1. Kann der Arbeitgeber den zuviel gegebenen Urlaub irgendwie mit dem noch ausstehenden Lohn verrechnen?
  2. Kann der Arbeitgeber den Urlaub gar kürzen oder ganz absagen lassen?
  3. Muss der Arbeitnehmer sonst irgendwelche Konsequenzen zu seinem Nachteil befürchten?

Vielen Dank für Eure Antworten!!
RBr2000

Hallo,

wenn der AN am 01.01. im ungekündigten Arbeitsverhältnis stand, richten sich die Ansprüche gem. § 5 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (bis 30.06. bzw nach 30.06.)

Bei Beendigung bis einschl. 30.06. lauten die Antworten grundsätzlich so:

  1. Wenn Urlaub bereits angetreten wurde und Urlaubsentgelt gezahlt wurde: NEIN (§ 5 Abs. 3 BUrlG)
  2. Vor Urlaubsantritt kürzen JA, komplett absagen NEIN
  3. Grundsätzlich nein

Bei Beendigung nach 30.06.

  1. NEIN (Umkehrschluß aus § 5 Abs. 1c BUrlG)
  2. NEIN
  3. NEIN

Allerdings hat der ausscheidende AN dem neuen AG auf Verlangen eine Bescheinigung des alten AG gem. § 6 Abs. 2 BUrlG vorzulegen.
Vom alten AG zuviel gewährter Urlaub kann vom neuen AG gem. § 6 Abs. 1 BUrlG auf den Anspruch des lfd. Kalenderjahres angerechnet werden (gilt auch bei Abgeltung des alten Urlaubs).

&Tschüß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

vielen Dank für die Antwort!
Nur nochmal für mich zum besseren Verständnis:

zu deiner 2. Antwort im ersten Abschnitt:

Wenn der AN seinen Urlaub noch nicht angetreten hat, dieser aber zuvor durch den AG schon genehmigt wurde, kann dieser bei Kündigung sagen (mal salopp formuliert): „Hey, Du hast zwar schon Deinen Urlaub gebucht und dieser wurde von mir genehmigt, aber jetzt kürze ich Dir den Urlaub auf 10 statt 15 Tage!“. Dann kann der AN ja auch direkt zu Hause bleiben, weil die gebuchten Flüge ja nicht mehr genutzt werden können (bzw. unter finanziellem Mehraufwand ggf. umgebucht werden müsste).

Danke und Gruß,
RBr2000

Hi Wolfgang,

vielen Dank für die Antwort!
Nur nochmal für mich zum besseren Verständnis:

zu deiner 2. Antwort im ersten Abschnitt:

Wenn der AN seinen Urlaub noch nicht angetreten hat, dieser
aber zuvor durch den AG schon genehmigt wurde, kann dieser bei
Kündigung sagen (mal salopp formuliert): „Hey, Du hast zwar
schon Deinen Urlaub gebucht und dieser wurde von mir
genehmigt, aber jetzt kürze ich Dir den Urlaub auf 10 statt 15
Tage!“.

Grundsätzlich JA

Dann kann der AN ja auch direkt zu Hause bleiben, weil
die gebuchten Flüge ja nicht mehr genutzt werden können (bzw.
unter finanziellem Mehraufwand ggf. umgebucht werden müsste).

Das hat ja nicht der AG zu verantworten. Auch ein AN muß sich vorher darüber im Klaren sein und ggfs. über die Folgen seines Tuns informieren,

Danke und Gruß,
RBr2000

&Tschüß
Wolfgang