Zu viel gewährter Urlaub - Rückforderung des AG

Hallo Experten,

ich habe regulär zum 30.09. diesen Jahres mein Arbeitsverhältnis gekündigt.

Zuvor hatte ich noch meinen Resturlaub genommen, so wie ich lt. meiner Urlaubskartei (Abrechnung Lohnzettel) entnehmen konnte 20 Tage. Mein letzter Tag war am 9. September.

Jetzt erhalte ich plötzlich eine Meldung meines ehem. AGs, das ich zu unrecht 7 Tage Urlaub auf seine Kosten geniessen durfte mit der höflichen Bitte 380 Euro ungerade auf sein Konto zurückzuüberweisen. Ich bin davon ausgegangen, das mein Urlaub rechtens war, zumal während meiner Beschäftigungszeit KEINE Meldung seitens der Personalabteilung kam das ich zuviel Urlaub beantragt hatte.

Dummerweise hab ich keine Rechtschutzversicherung und bevor ich zu einem Winkeladvokat meines Vertrauens gehe, wollte ich mal hier unter den Experten nachhören.

Danke für Antworten.

Gruss

Tim

hi,

prüfe nochmals deinen anspruch für das jahr und checke anhand eines kalenders nochmals alle tage durch. wenn du natuerlich wirklich zuviel urlaub hattest, kann auch ein anwalt wohl kaum was bewirken.

beachte vor allem resturlaube aus vorjahr, überstundenabbummelei und sonderurlaube, wenn diese angefallen sind. ich denke zur zahlungsaufforderung wurde auch eine berechnung mitgegeben, oder?

gruss vom

showbee

Hi Showbee,

ja wurde Aufstellung mitgegeben, aufgeschlüsselt was ich an Urlaub habe, also Anspruch pro Kalendermonat 2,5 Tage in Summe für 9 Monate 22,5 aufgerundet also 23 … Sonderurlaub und Resturlaub war alles schon abgegolten, Überstunden hatte ich auch keine mehr…

Ich wunder mich eben nur das der AG während meines Angestelltenverhältnisses nicht darauf hingewiesen hat, das ich zuviel beantragt habe. Der Urlaub wurde schon im Juli gewährt, sonst hätte ich nicht soviel geplant und wäre 7 Tage später ausgeschieden…

Gruss

Tim

Tim.

Seit wann bist Du da beschäftigt?
Wieviele Urlaubstage / Jahr stehen Dir vertraglich zu?
Arbeitstage oder Werktage?
Ist vertraglich bei vorzeitigem Ausscheiden eine Zwölftelung ausdrücklich vereinbart?

Gruß,
LeoLo

Tim.

Seit wann bist Du da beschäftigt?

Seit 04.12.2000 nach Abschluss meines Studiums

Wieviele Urlaubstage / Jahr stehen Dir vertraglich zu?
Arbeitstage oder Werktage?

30 Arbeitstage lt. Tarifvertrag

Ist vertraglich bei vorzeitigem Ausscheiden eine Zwölftelung
ausdrücklich vereinbart?

Nein, aber so genau kenn ich das Tarifrecht der Gewerkschaft BCE nicht…

Gruss

Tim

Hallo,

in den allermeisten Tarifverträgen ist geregelt, zuviel gewährter Urlaub muß nicht zurückgezahlt werden, zuwenig gewährter Urlaub muß ausbezahlt werden.

Ich würde es aber einfach mal auf mich zukommen lassen. Nicht zahlen, nicht reagieren, abwarten bis der AG klagt. Falls der AG das Geld wirklich einfordern will, ohne Anwalt zum erstinstanzlichen Gerichtstermin (ist kostenfrei, es sei denn, Du nimmst Dir einen Anwalt) gehen und abwarten, was der Richter entscheidet.

Ciao, foc

IGBCE sagtest Du - welcher Bereich?
Hi!

Ich denke mal, die TV tuen sich nicht allzu viel.

Darin sollte stehen, dass Du Anspruch auf 30 Arbeitstage hast, die allerdings nach 1/12-Regelung gerechnet werden.

Wie das mit der Rückverrechnung ausschaut, solltest Du mal beim Betriebsrt erforschen (die sollten einen TV dort liegen haben) - wenn es keinen BR gibt, versuche es mal in der Personalabteilung!

Jetzt sagt zwar unser Bundesurlaubsgesetz, dass zuviel gewährter Urlaub nicht zurückgefordert werden darf, das bezieht sich imho allerdings nur auf den gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen (bei einer 5-Tage-Woche).

Grüße
Guido

Hallo Tim.

Nein, aber so genau kenn ich das Tarifrecht der Gewerkschaft
BCE nicht…

Den TV, der auf das eigene Arbeitsverhältnis Anwendung findet, sollte man eigentlich schon kennen…

Ich tippe mal hierauf:
http://www.durchschaubare.de/Service/igbce_tv_satz_m…

Die Zwölftelung ist in Ordnung. Hast Du denn auch mehr als 23 Arbeitstage Urlaub genommen? Laut Deiner Schilderung müsstest Du ja dann den kompletten Jahresurlaub von 2002 aufgebraucht haben. Wann hast Du denn den „Resturlaub“ genommen? Vielleicht stellt sich der AG einfach auf den Standpunkt, daß dieser verfallen war?
Unabhängig davon:
Meines Erachtens keine Möglichkeit des AG, das Geld zurückzufordern. Wenn Du mehr Urlaub genommen hast als Dir zusteht, hast Du zwar für die zuviel gewährten Tage möglicherweise keinen Anspruch auf Bezahlung. Allerdings entfällt eine nachträgliche Verrechnung, wenn das Urlaubsentgelt bereits ausgezahlt wurde, was ja hier der Fall ist, da Du bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden bist. Im TV ist keine anderslautende Option verankert (hab ich jedenfalls nicht gesehen), gesetzlich für diesen Fall eh nicht und einzelvertraglich ja scheinbar auch nicht. Ich würde das Geld erst nicht zurückzahlen. Letztendlich wirst Du es erst wissen, wenn es zu einer Klage kommt und Du gewinnst oder verlierst.

Gruß,
LeoLo

[UPDATE] Klärung

Hallo zusammen,

konnte das alles mit dem Betriebsrat bzw. anhand des Tarifvertrages klären.

Ich muss das Geld zurückzahlen, da der AG eine Anspruchsfrist von 3 ´Monaten nach Ausscheiden des MA auf zuviel gewährten Urlaub hat. Es ist letztendlich ne Freistellung ohne Bezahlung gewesen die 7 Tage, Geld muss rücküberwiesen werden.

Danke für eure Hilfe

Hallo.

konnte das alles mit dem Betriebsrat bzw. anhand des
Tarifvertrages klären.

Ich muss das Geld zurückzahlen, da der AG eine Anspruchsfrist
von 3 ´Monaten nach Ausscheiden des MA auf zuviel gewährten
Urlaub hat. Es ist letztendlich ne Freistellung ohne Bezahlung
gewesen die 7 Tage, Geld muss rücküberwiesen werden.

Nur so zur Sicherheit. Falls mein angegebener TV korrekt ist und falls Du Dich auf §12 Urlaub V (4) beziehst:
4. Hat der Arbeitnehmer im Austrittsjahr entsprechend der Zwölftelung gemäß Abschnitt I Ziffer 5 mehr Urlaubsgeld erhalten als ihm zustehen würde, so gilt der Mehrbetrag als Vorschuss, der beim Ausscheiden mit Restansprüchen verrechnet wird oder zurückzuzahlen ist. Das gilt nicht, wenn zwischen Gewährung des Urlaubsgeldes und dem Ausscheiden mindestens
ein Vierteljahr liegt.

weise ich kurz mal darauf hin, daß hier explizit Urlaubs geld steht, also die Sonderzuwendung - nicht zu verwechseln mit Urlaubs**entgelt! Also keine Rückzahlungsverpflichtung für zuviel geleistete Lohnfortzahlung während des Erholungsurlaubes! Aber, das mußt Du wissen…

Gruß,
LeoLo**