Hallo,
wir wohnen in einer Wohnung die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Hätten eigentlich beim Einzug vor ca. 8 Jahren vom Vermieter darauf hingewiesen werden müssen, dass wir einen Wohnberechtigungsschein brauchen. Hat er aber nicht getan. Er hat uns letztes Jahr freistellen lassen, weil die Stadt ihn nach dem WBS gefragt hat.
Nun hat aber unsere Stadt auch noch festgestellt, dass er bei uns eine zu hohe Kaltmiete angesetzt hat (41 Euro monatlich zu hoch)
Da er damals keinen Mieter von der Stadt gestellt bekommen hat, war er der Meinung das er sich auf dem „freien“ Wohnungsmarkt einen Mieter suchen durfte und dann auch die Miete entsprechend „frei“ gestalten durfte.
Ist dieses Korrekt?
Haben wir eine Möglichkeit das zu viel gezahlte Geld zurück zu fordern? Wenn ja, mit einem Anwalt?
Vielen Dank für die Unterstützung…
Hallo,
aus meiner Erfahrung wurde bei öffentlicher Förderung von Wohnungsbau auch die Miethöhe geregelt, aber auch die Steigerungen in den Folgejahren.
Um einen Rückforderungsbetrag zu ermitteln, müssen Sie den Fördervertrag sich vom Vermieter geben lassen; dazu ist er verpflichtet!!
Dann empfehle ich einen Rechtsbeistand, ggf. Mieterverein oder RA.
Das Rückforderungsrecht steht Ihnen zu.
Gruß suver