Zu viel krankenhaustagegeld ausgezahlt

Die private Krankenversicherung für das Krankenhaus hat mir zu viel Krankenhaustagegeld für meine Tochter ausgezahlt. Durch Zufall kam das raus. Ich muss für 5 Tage 300€ zurück zahlen. Das war vor einem Jahr. Ist das Ok? Oder gibt es ein Datum ab dem nicht mehr zurück gezahlt werden muss??? Vielen Dank für Eure Antwort…

Hallo,

ja das ist leider ok. Wenn du Pech hast, verlangen die noch Zinsen von dir. Diese würde ich aber nicht zahlen.

Anja

In der Regel verjähren Ansprüche aus einem Krankenversicherungsvertrag nach zwei Jahren. Die Verjährungszeit beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Erstattung verlangt werden konnte, hierbei handelt es sich um das Jahr in dem der Versicherte die Rechnung, deren Erstattung er von der Krankenversicherung erwartet, erhalten hat.

Umgekehrt ist es mindestens ebenso.

Manche Versicherungen haben die Verjährungsfrist auf drei Jahre verlängert - das müsste sich aber auch aus den Vertragunterlagen ergeben.

Beste Grüße


Der zuviel gezahlte Betrag muß erstattet werden.
Verjährung ist noch nicht eingetreten.
Schade, aber gern´ geschehen :smile:

Das war vor einem Jahr. Ist das Ok? Oder gibt es ein Datum ab
dem nicht mehr zurück gezahlt werden muss??? Vielen Dank für
Eure Antwort…

Verjährt ist die Rückforderung sicherlich nocht nicht. Wenn das Geld gutgläubig verbraucht wurde und nicht erkennbar war, dass es zu viel war, könnte man sich ev. auf Entreicherung berufen.

Hallo Melanie,

ja du musst das Geld zurück zahlen,die Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Verjährungsfrist von 4 Jahren. Ob diese auch auf die Private Krankenversicherung anzuwenden ist kann ich leider nicht sagen.

Hallo,

grundsätzlich hat die PKV Recht auf Rückzahlung des zuviel bezahlten Geldes. Das verjährt erst nach 3 Jahren.

Wie ist das passiert ? Wenn Sie falsche Angaben gemacht haben, würde ich mich beeilen. Wenns ein Versehen der Gesellschaft ist: die Hälfte in 5 Raten anbieten.

Wichtig ist, dass Sie sich einigen. Sonst verrechnet die PKV das mit den nächsten Zahlungen.

Viel Glück

Barmer

Hallo Melanie,

leider kenne ich mich nur bei der gesetzlichen Krankenkasse aus.
Ich kann mir das aber schon gut vorstellen, dass man dies nach einem Jahr noch zurück fordern kann.
Alles Gute

Hallo Melanie,

ja, das ist ok.
Wenn Du an der Kaufhauskasse zuviel bezahlst, willst Du das doch auch zurück, oder?

Gruß

Jürgen Schnitzler

Hallo. Ich denke du solltest zahlen ,zumindest in Raten :

http://www.finanz-duell.de/news-artikel/recht/wenn-e…

Der Fall dort ist ähnlich gelagert.

Mfg,

Selbstverständlich steht dem Versicherer das Geld zu - und der wird das notfalls einklagen.
MfG
WS

Hallo Melanie,

wenn Sie den Betrag in gutem Glauben verbraucht haben, kann dieser Betrag, wenn er für Sie nicht offensichtlich zu hoch war, nicht zurückgefordert werden. In solchen Fällen gibt es aber sehr unterschiedliche Auslegungen.

mfg

Marianne

Schau mal bei Wikipeia unter Verjährung nach. http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_(Deutsc…

Da die regelmäßige Verjährung 3 Jahre beträgt, kann die Forderung auf jeden Fall gelend gemacht werden.
Ich würde hier sogar weiter gehen, da Sie sicher den Fehler bemerken hätten können und ihre Versicherung darauf hätten hinweisen können. Hierdurch wäre durch ihr Fehlverhalten die Verjährung gehemmt.
Aber wie gesagt bis zu 3 Jahren nach der zahlung ist das eh egal. Zahlen Sie.