Zu viel miete gezahlt

Hallo

Wir haben im Jahr 2005 bei der Nebenkostenabrechnung eine Nachforderung zu zahlen gehabt diese Betrug zwar nur 50 € aber wir haben uns gedacht das möchten wir so nicht und haben ohne etwas schriftlich oder Mündlich Abzusprechen einfach einen Betrag von 760 € Monatlich gezahlt das heißt :
570 € Kaltmiete
150 € Nebenkosten
40 € Zusätzlich

Es wurde nie etwas gesagt dazu und nie etwas gefragt dazu .
Nun haben wir für 2006 2007 und 2008 gar keine Nebenkosten Abrechnung bekommen nun haben wir mal angefragt was den mit den Abrechnungen ist nun wurde uns mitgeteilt das man das Geld was wir nur zusätzlich dazu gezahlt haben als Nebenkosten berechnet wurden und wir nun nichts zurück bekommen.
Das heißt die haben es anders gerechnet :
570 € Kaltmiete
190 € Nebenkosten

Geht das so einfach das war doch keine Erhöhung wir haben doch nur zu viel gezahlt ?

Wir Danken für eure Antworten
Gruß Martin

hallo,
ich kann dazu nix sagen, bin kein experte und weiss nicht wieso ich diese ganzen fragen bekomme
sorry und viel glück

Hallo,

wenn Ihr zuviel im Monat bezahlt habt, kann es nur als Nebenkostenzuzahlung gerechnet werden.
Jedoch steht euch für jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung zu.
Fraglich ist, warum habt ihr nicht schon früher nachgefragt?
Fakt ist: Wenn Ihr zuviel gezahlt habt, steht euch auch eine Zurückerstattung zu.

MFG
Pitcher

Hallo Martin,

selbstverständlich haben Sie Anspruch auf die Abrechnungen für die genannten Jahre und auf Erstattung der zuviel gezahlten Betriebs- und Heizungskosten (Nebenkosten).
Fordern Sie also schriftlich für die Jahre 2006 bis 2009 detaillierte Abrechnungen und die Rückzahlung der Überzahlungen.
Setzen Sie einen Termin für die Abrechnungen!!! Für die Abrechnung 2009 kann sich der Vermieter allerdings noch Zeit bis zum Ende 2010 lassen.
Prüfen Sie gegebenfalls die Abrechnungen, indem Sie die Abrechnungsunterlagen beim Vermieter (Verwalter) einsehen. Er muß Ihnen Einsicht gewähren.
Auf keinen Fall müssen Sie Nachforderungen für die Jahre 2006 bis 2008 befürchten, da die Frist dafür abgelaufen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo Martin,es ist immer Ratsam alles Schriftlich zu machen!aber dafür ist es jetzt zu spät.Würde euch raten vom vermieter die nebenkosten abrechnung Schriftlich zu beanttragen.auch aus der vergangenheit.Und dann zum Mieterbund abklären lassen.Das kostet nix ventuell einen kleinen Beitrag.Ansonsten wünsch ich euch viel Glück liebe grüße anna

Hallo! Sie können sich anhand der Abrechnung doch selber ausrechnen wieviel Nebenkosten sie hatten.Meiner Meinung nach haben sie zuviel bezahlt.
Gruß sabine

Wenn Ihr im Mietvertrag vereinbart habt, dass es sich um eine Betriebskostenvorauszahlung handelt, die nach Abschluss des Jahres abgerechnet wird, habt Ihr auch heute noch das Recht eine Betriebskostenabrechnung für die zurückliegenden Jahre zu fordern. Sollte sich aufgrund der Vorauszahlungen und der freiwilligen Zahlungen ein Guthaben ergeben, steht Euch dies auch noch zu. Sollte sich eine Nachzahlung ergeben, braucht Ihr die nicht mehr zahlen, falls die Abrechnung nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss des Abrechnungsjahres bei Euch eingegangen ist. Der Vermieter ist verpflichtet Euch innerhalb dieser Frist eine Abrechnung zukommen zu lassen. Schaut Euch den Mietvertrag nochmals genau an und sucht Euch notfalls eine Rechtsberatung zu diesem Thema.

Susi