Situation:
man hat seinen gesammten Jahresurlaub schon komplett bekommen bis September.
Im Oktober kündigt man dann aber bei der Firma, weil sich plötzlich ein viel besserer Job ergeben hat (Kündigungszeit 4 Wochen).
Man konnte aber im August/September noch nicht wissen, dass man den anderen Job, zum 01.November. des Jahres bekommt.
Fragen:
was passiert mit diesem zu viel erhaltenen Urlaub ?
Wie berechnet das die alte Firma ?
Danke im voraus !
was passiert mit diesem zu viel erhaltenen Urlaub ?
Nichts
Wie berechnet das die alte Firma ?
gar nicht.
Im § 5 BUrlG steht im Abs. 3:
Hat der Arbeitnehmer … bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Da das BUrlG nur für den gesetzlichen Mindestanspruch von 4 Wochen formuliert wurde, kann es sein, dass vertraglich etwas anderes geregelt ist für den Teil, der über die 4 Wochen hiaus geht. Das kann aber nur der fiktive AN wissen.
Ist nichts weiter vereinbart, greift die gesetzliche Regelung auch für den übergesetzlichen Teil.
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Hallöchen 
und vielen Dank für die Antwort!
Der Arbeitnehmer erhält im Jahr 20 Urlaubstage, steht auch so im Vertrag…Arbeitszeiten nur von Montags-Freitags, keine Arbeit am Wochenende, an Feiertagen, an verkaufsoffenen Sonntagen…außerdem:
Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten. (Probezeit beträgt 6 Monate).
Auf das dem AN während des Urlaubs zustehende Entgelt wird eine Abschlagszahlung von 0,30€ geleistet.
Diese Abschlagszahlung ist bereits in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urlaubsentgeld wird jährlich abgerechnet und mit den ausgezahlten Abschlagszahlungen an den AN verrechnet.
Gruß Frau H. 