Zu viel Urlaub genommen

Moin,

mal ne kleine theoretische Frage:

Person A macht eine Ausbildung bei der MichGibtsNet GmbH. Kurz vor Ende seiner Ausbildung will Person A seinen restlichen Urlaub Aufbrauchen(Im Zeitraum Januar bis Juli) und beantragt ganz normal Urlaub beim Chef, der auch bewilligt wird. Dann wird Person A übernommen und bekommt einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Nun möchte Person A seinen neuen Urlaub nehmen(selbes Jahr August bis Dezember). Dieser wird abgelehnt, da Person A angeblich während seiner Ausbildung(Januar bis Juli) zu viel Urlaub hatte.

Soweit ich weiß kann ein im Vorjahr gewährter Urlaub nicht im nächsten Jahr abgezogen werden. Richtig? Diese Regelung müsste doch auch(erst recht) bei einem neuen Vertrag(allerdings im selben Jahr) gelten?

Wie ist da die Rechtslage?

Danke

Hallo,

wieviel Urlaub steht/stand in den fiktiven Arbeitsverträgen, wieviel Urlaub wurde denn (in welchem Jahr) genommen.

Viele Grüße
Lumpi

wieviel Urlaub steht/stand in den fiktiven Arbeitsverträgen,

Im Zeitraum von Januar bis Juli(3. Ausbildungsjahr) 21Tage. Im Zeitraum August bis Dezember(Selbes Jahr mit richtigem Arbeitsvertrag) 14Tage.

wieviel Urlaub wurde denn (in welchem Jahr) genommen.

Beispiel:
26Tage wurden in der Ausbildung genommen. Also 5 zu zu viel. Jetzt ist die Frage: Dürfen die 14 neuen Tage auf 9 gekürzt werden oder nicht?

Soweit ich weiß kann ein im Vorjahr gewährter Urlaub nicht im
nächsten Jahr abgezogen werden. Richtig? Diese Regelung müsste
doch auch(erst recht) bei einem neuen Vertrag(allerdings im
selben Jahr) gelten?

Hallo,

im selben Jahr ist das meiner Meinung etwas anderes:

Ausschluß von Doppelansprüchen

Würdest du den Arbeitgeber wechseln, wäre die Urlaubsbescheinigung über 26 Tage und der neue AG würde dir dann nur noch die Differenz gewähren.

Achtung: Laienantwort! Bin noch am lernen und möchte sehen ob ich richtig liege!

MfG

Brille

Hi!

Achtung: Laienantwort! Bin noch am lernen und möchte sehen ob
ich richtig liege!

Nö, das bringt es auf den Punkt - wenn wir hier überhaupt von zwei verschiedenen Arbeitsverhältnissen im Sinne des BUrlG sprechen…

Gruß
Guido

Nö, das bringt es auf den Punkt - wenn wir hier überhaupt von
zwei verschiedenen Arbeitsverhältnissen im Sinne des BUrlG
sprechen…

Wie wäre denn dann die richtige Antwort?

Danke!

Wie wäre denn dann die richtige Antwort?

Wie jetzt?

Man hat einen Jahresanspruch und zieht die genommenen Tage ab.

Gruß
Guido

Wie jetzt?

Deine Aussage ist etwas missverständlich. Bezieht sich das „das bringt es auf den Punkt“ auf das Zitat „Laienantwort!“(=Antwort Schwachsinn) oder auf die wirkliche vorherige Aussage(=Antwort richtig)?

Nö, passt schon

Deine Aussage ist etwas missverständlich. Bezieht sich das
„das bringt es auf den Punkt“ auf das Zitat
„Laienantwort!“(=Antwort Schwachsinn) oder auf die wirkliche
vorherige Aussage(=Antwort richtig)?

Stimmt - jetzt, wo Du es sagst…
Aber Du kannst mir glauben, dass ich Schwachsinn als solchen bezeichne, wenn es sich um solchen handelt :smile:

Die Aussage von Brille war korrekt.

Gruß
Guido