Moin,
mal ne kleine theoretische Frage:
Person A macht eine Ausbildung bei der MichGibtsNet GmbH. Kurz vor Ende seiner Ausbildung will Person A seinen restlichen Urlaub Aufbrauchen(Im Zeitraum Januar bis Juli) und beantragt ganz normal Urlaub beim Chef, der auch bewilligt wird. Dann wird Person A übernommen und bekommt einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Nun möchte Person A seinen neuen Urlaub nehmen(selbes Jahr August bis Dezember). Dieser wird abgelehnt, da Person A angeblich während seiner Ausbildung(Januar bis Juli) zu viel Urlaub hatte.
Soweit ich weiß kann ein im Vorjahr gewährter Urlaub nicht im nächsten Jahr abgezogen werden. Richtig? Diese Regelung müsste doch auch(erst recht) bei einem neuen Vertrag(allerdings im selben Jahr) gelten?
Wie ist da die Rechtslage?
Danke